BMW Wegfahrsperre CAS FEM BDC anlernen E39 E60 E90 F20 F30 F15
VB
Beschreibung
BMW Wegfahrsperre CAS FEM BDC anlernen E39 E60 E90 F20 F30 F15 G30
Hallo,
habe mittlerweile über 23 Jahre BMW Erfahrung und biete folgendes an:
-Original BMW Nachrüstungen aller Art
-Nachrüstung CarPlay Original und Zubehör möglich.
-Software Update
-Steuergeräte Anpassung und Codierungen von gebrauchten Steuergeräten.
-Nachrüstung von Navigation und Karten Update.
-US und Japan Fahrzeug Umrüstungen .
-Km Analyse und Anpassung Gebrauchter Steuergeräten .
-FSC ( Freischaltcode )- Erstellung und Einspielung .
-Fußraummodul Reparatur und Austausch Steuergeräte anpassen .
-Airbag Steuergeräte Crashspeicher löschen .
Bei Interesse könnt Ihr mir eine WhatsApp oder eine Nachricht hier schreiben.
Oder auch gerne telefonisch Anfragen.
Meine Daten:
CodingKolbermoor
Dr.-Hans-Jakob-Str.8
83059 Kolbermoor
TEL.: 01756018024
www.CodingKolbermoor.de
!Alle meine Daten stehen ganz unten ,unter „Rechtlichen Angaben „ !
Rechtliche Angaben
CodingKolbermoor
Andreas Böhmer
Dr.-Hans-Jakob-Str.8
83059 Kolbermoor
Email: coding.kolbermoor@web.de
Handy/WhatsApp : 01756018024
Als Kleinunternehmer nach §19 Abs.1 Umsatzsteuergesetzes
Ust-IdNr 15620611899
Allgemeine Geschäftsbedingungen – CodingKolbermoor, Dr.-Hans-Jakob-Straße 8, 83059 Kolbermoor, Deutschland
I. Allgemeines, Vertragsparteien
Die nachfolgenden Bestimmungen finden vereinbarungsgemäß auf Verträge in Folge eines Angebots zwischen CodingKolbermoor (Verwender) und dem Auftraggeber/Käufer (Kunden) Anwendung. Verwender und Kunde sind gemeinsam die Vertragsparteien.
Die Identität und ladungsfähige Anschrift des Verwenders ist CodingKolbermoor, Inhaber Andreas Böhmer (Gewerbetreibender), Dr.-Hans-Jakob-Straße 8, 83059 Kolbermoor, Deutschland (Sitz), Telefonnummer 0175- 6018024, E-Mail info@codingkolbermoor.de
Kunden sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Nur zwischen dem Verwender und einem Kunden als Verbraucher oder Kunden als Unternehmer vereinbarte Klauseln sind als solche kenntlich gemacht („nur für Verbraucher“ bzw. „nur für Unternehmer“).
Die Vertragssprache ist Deutsch.
II. Besondere Vereinbarungen und Hinweise
Der Kunde beauftragt den Verwender zur Erbringung einer Leistung oder Lieferung von Waren zB an für ein Kraftfahrzeug des Kunden.
Die Vertragsparteien sind sich einig und im Klarem darüber, dass die ordnungsgemäße Zulassung und Verwendung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr mit Anbauteilen und/oder Software, auch Software von Dritten als dem Fahrzeughersteller, alleine in der Verantwortung des Kunden liegt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Umbauten und/oder Softwareeinspielungen auf Kraftfahrzeuge sich auf die Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs und Zulassungsfähigkeit des Kraftfahrzeugs (Erlöschen der Betriebserlaubnis) auswirken können. Nicht zulassungsfähige Umbauten oder Software-Aufspielungen führen zur Erlöschung der Betriebserlaubnis nach den geltenden Bestimmungen der StVZO. Der Kunde beauftragt den Verwender daher aber ausdrücklich dennoch mit Umbauten und/oder Software-Aufspielungen und wird darauf hingewiesen, dass damit die Verwendung nur noch auf privaten Rennstrecken/Gelände zulässig sein kann. Die Überprüfung der Zulassungsfähigkeit oder Zulassung ist nicht Vertragsbestandteil zwischen Verwender und Kunden. Der Kunde wird eine Zulassungsfähigkeit selbst prüfen oder zB bei TÜV/DEKRA selbst prüfen lassen und stellt den Verwender von jeder Haftung und Ansprüche, auch Dritter, im Innenverhältnis frei.
III. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch eine mit dem Angebot übereinstimmende Annahme zustande. Die bloße Entgegennahme einer Bestellung oder Anfrage über Fernabsatzwege (zB E-Mail/Fax/Telefon/WhatsApp) stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden dar. Der Verwender wird das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden schriftlich, in Textform oder durch andere dem Kunden im konkreten Fall mitzuteilende Weise innerhalb einer angemessenen annehmen, ansonsten gilt das Angebot als abgelehnt.
IV. Preise, Fälligkeit
Alle Preise sind in Euro.
Die vereinbarte Zahlung ist vollständig ohne Abzug oder Skonto bei Lieferung bzw. Leistung fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung und kommt ohne weitere Erklärungen des Verwenders spätestens 30 Tage nach der Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat und nichts anderes bestimmt ist. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
Preisanpassungsvorbehalt:
Alle im Angebot genannten Preise beruhen auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt kalkulierten Material-, Ankaufs-, Erstbezugs- und/oder Arbeitspreise. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Verwender im Falle von wesentlichen Preissteigerungen berechtigt ist eine neue Einigung über eine angemessene Anpassung der vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung der vom Verwender nachzuweisenden Kostensteigerungen zu verlangen. Ein zusätzlicher Gewinn bleibt ausgeschlossen. Ein Nachweis kann durch Vorlage der Einkaufspreissteigerungen u.ä. erfolgen. Der Kunde hat das Recht im Falle von Preissenkungen zB des Zulieferers ebenfalls einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Preissenkungen zu verlangen.
Für alle Leistungen des Verwenders, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt sind, sind die Preise jedoch nicht anzuheben.
Ist eine Preiserhöhung notwendig und kann trotz gegenseitiger Bemühungen keine neue Einigung gefunden werden, steht dem Verwender ein Kündigungs- bzw. Rücktrittsrecht zu. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung und Rücktritt, gelten davon unbeschadet.
V. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verwenders.
VI. Leistung, Fertigstellung, Abholung, Versand
Die vereinbarte Beschaffenheit und Fertigstellungsfrist richtet sich nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen, i.Ü. nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Verwender bietet den Kauf neuer und gebrauchter Ware und Kfz-Leistungen wie Leistungssteigerung, Softwareeinsatz, Sonder-umbauten und Anfertigung von Fahrzeugersatzschlüsseln an.
Leistungsort ist der Ort des Sitzes des Verwenders. Die Versendung der Ware an einen abweichenden, vom Kunden angegebenen Ort ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Leistungsort in der in der Bestellung konkret angegebenen Höhe. Die Gefahr des Untergangs der Ware trägt bis zur Übergabe an den Kunden der Verwender.
Selbstbelieferungsvorbehalt:
Der Verwender ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Belieferungsvertrags seinerseits den Liefergegenstand unverschuldet nicht erhält. Der Verwender wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Vertragsgegenstandes informieren und, wenn er deshalb zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Kunden steht infolge der erteilten Information des Verwenders ein solches Rücktrittsrecht zu. Der Verwender wird dem Kunden im Falle des Rücktritts einer oder beider Vertragsparteien die etwaig bereits geleistete Anzahlung oder sonstige Gegenleistung unverzüglich erstatten.
VII. Untersuchungs-/Rügepflichten (nur für Unternehmer)
Der Kunde wird unverzüglich nach Eingang von Waren und Diensten prüfen, ob sie der bestellten Menge, dem bestellten Typ und/oder der vereinbarten Dienstleistung entsprechen und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen dem Kunden in ausdrücklicher Beschränkung des § 377 HGB nicht.
VIII. Haftung
Der Verwender haftet für alle schuldhaft verursachte Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen, Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) und Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet der Verwender auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung aber der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die Haftung für Verzug und für Unmöglichkeit bestimmt sie hingegen wie folgt:
Verzugsschaden bei verzögerter Lieferung:
Der Verwender haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verwenders, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Verwenders ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Außerhalb dieser Fälle wird die Haftung des Verwenders wegen Verzugs auf den Schadensersatz neben der Leistung bzw. statt der Leistung auf die Fälle eines Verzugsschadens begrenzt, die typischerweise mit diesem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Verwenders etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer der zuvor Fälle gegeben ist.
Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Garantieerklärungen bleibt unberührt.
Führt höherer Gewalt zu einer Verzögerung des Beginns oder Unterbrechung der Arbeiten, Leistungen oder Lieferung durch den Verwender, werden die Vertragsparteien für diese Zeit von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag frei. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes Ereignis, das unvorhersehbar war und trotz größtmöglicher Bemühungen unter Beachtung zumutbarer Sorgfalt unvermeidbar und außergewöhnlich ist. Dies sind insbesondere folgende, nicht abschließende, Ereignisse: Krieg, Pandemie, Sabotage, Streiks, Naturkatastrophen, Reaktorunfälle und terroristische Anschläge.
Jede Vertragspartei bleibt aber der Mitteilung der anderen Vertragspartei und Mitwirkung an einer gemeinsamen einvernehmlichen Lösung verpflichtet. Soweit die Leistung unmöglich ist oder wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen
Haftung bei eingetretener Unmöglichkeit (§ 275 BGB):
Der Verwender haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verwenders oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Verwenders ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich eine anderere der aufgeführten Ausnahmen vorliegt. Außerhalb dieser Ausnahmen wird die Haftung des Verwenders wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 25 % des Wertes der Lieferung bzw. Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten des Verwenders.
Solche Schadensersatzansprüche sind aber auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich eine andere o.g. Ausnahme vorliegt. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
IX. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort bei allen Leistungen ist, soweit nicht ein anderes vereinbart wurde, der aktuelle Sitz des Verwenders. Der Kunde verbringt zum termingerecht den Auftragsgegenstand zum Erfüllungsort.
X a.) Sachmängelhaftung, Verjährung und Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“ (nur für Verbraucher)
Wenn zwischen den Vertragsparteien eine Verkürzung der Verjährung bei Gebrauchtteilen und/oder ein Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“ vereinbart wird, erfolgt dies ausdrücklich in einer gesonderten Vereinbarung, die dem Vertrag beigefügt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelgewährleistungshaftung und Verjährung.
X b.) Sachmängelhaftung, Verjährung (nur für Unternehmer)
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Waren und/oder Leistungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verwender, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Die Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Verwender eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung bzw. mit der Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
XI. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche des Verwenders kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden nicht bestritten wird oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis beruht.
XII. Garantien
Ansprüche aus Garantien stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verwender eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat
XIII. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
XIV. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde (§ 306 BGB).
XV. Widerrufsbelehrung über das Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher.
Es wird auf die separaten Widerrufsbelehrungen zum Widerrufsrecht beim Kauf und/oder Dienstvertrag verweisen, die der Kunde spätestens bei Vertragsschluss erhalten hat.
Ende Stand: August 2022
Widerrufsbelehrung für einen Kaufvertrag mit Verbrauchern:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Herr Andreas Böhmer (Gewerbetreibender), Dr.-Hans-Jakob-Straße 8, 83059 Kolbermoor, Tel. +49 175 6018024 , E-Mail-Adresse: info@codingkolbermoor.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Herr Andreas Böhmer (Gewerbetreibender), Dr.-Hans-Jakob-Straße 8, 83059 Kolbermoor) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Die Kosten werden auf höchstens ca. 100,- € geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).