BMW R75/6 Originalzustand 3te Hand
6.690 €
- Art Motorräder
- Marke BMW
- Kilometerstand 29.775 km
- Erstzulassung 1976
- Hubraum 740 ccm
- Leistung 50 PS
- Getriebe Manuell
Beschreibung
Standort des Fahrzeugs ist 25524 Itzehoe Nord, nur 1 Minute von der A23 entfernt.
Um Dir die bestmögliche Besichtigung und Probefahrt unserer Fahrzeuge gewährleisten zu können, möchten wir Dich bitten einen festen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Viele unserer Fahrzeuge müssen hervorgebracht und vorbereitet werden.
BMW R 75/6 in einem absolute Originalzustand. Das Bike ist nachweislich aus dritter Hand.
Die besondere Farbe und der Pflegezustand lassen diese seltene BMW als Ausstellungsstück wirken.
Motorrad, Motorrad
Gebrauchtfahrzeug
Erstzulassung: 3/1976
Kraftstoffart: Benzin
Anzahl der Fahrzeughalter: 3
HU: Neu
Farbe (Hersteller): --
Farbe: Grün Metallic
Antriebsart: --
Ausstattung
Elektrostarter
Weitere Informationen bei
Rechtliche Angaben
Hassoun Automobile Nord
Schanzenstraße 6a / 25746 Heide
Lise-Meitner-Straße 23 /25524 Itzehoe
Mobil: 0171/ 4098989
Büro: 0481/ 12618293
Fax : 0481/ 12618295
www.hassoun-automobile-nord.de
Mail Kontakt: info@hassoun-automobile-nord.de
USt.Id Nr : DE280604642
Inhaber und Vertretungsberechtigt: Mohamed Hassoun
Widerrufsbelehrung für Fälle von Fernabsatzverträgen mit Endverbrauchern:
Widerrufsrecht:
Endverbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Woche ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufs oder Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Hassoun Automobile Nord, Herrn Mohamed Hassoun, Schanzenstraße 6a, 25746 Heide.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzung herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren , müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden , indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sicherlich liegt es nicht in unserem Interesse diese Instrumente eines Vertrages zu nutzen, wenn Sie als Endverbraucher in irgendeiner Form " zurecht "unzufrieden sein sollten, bitten wir Sie um ein ehrliches und offenes Wort damit wir eventuell alle Möglichkeiten nutzen können um Sie dennoch zufrieden zu stellen.