BMW Apple Carplay Freischaltung VW App Connect Freischaltung Seat Full Link Fullscreen App Connect Freischaltung Nachrüstung Android Auto Freischaltung Aktivierung VW Carplay Toureg CarPlay NBT Evo
80 € VB
Beschreibung
Sie haben einen BMW/Mini mit CIC/NBT/NBT Evo bzw. Businessvariante und möchten gerne Apple CarPlay freischalten lassen bzw. Android Auto nachrüsten?
Auch bei MIB2-Systemen (VAG) lässt sich Apple CarPlay und Android Auto freischalten!
Ebenso sind seit neuestem auch MIB3-Systeme bei uns möglich freizuschalten, sowie der Zwischenstufe MH2P (z.B. Toureg, Audi A6 C8, Porsche etc.).
Bitte gesondert dazu anfragen (App Connect/Full Link/Smartphone Interface etc.), da ich hierfür die Softwarestände benötige. Lange auf Menü Taste drücken - Software Aktualisierung und die Train Version gerne zukommen lassen.
Für Audi gerne gesondert anfragen.
Gerne schalte ich Ihnen hiermit bei NBT Evo Modellen Apple Carplay frei. Ebenso andere Codierungen/Umrüstungen können gerne angefragt werden.
Es gibt 3 Möglichkeiten - BMW:
✅ Apple CarPlay ist bereits im Splitscreen freigeschaltet und sie hätten gerne Fullscreen? Dies kann man codieren. Preis wäre 50€.
✅ NBT Evo ist verbaut (ID5/6 Optik mit Kacheln) so dass ich direkt freischalten kann. Hierfür bitte auf Navigation gehen - Optionen Button und mir die Version zukommen lassen (NBT_Evo_Y12345). Preis für eine komplette Freischaltung 90€ inkl. Video in Motion und ggf. Navi Kartenupdate.
✅ Sie haben kein Evo System - kein Problem. Ab CIC bzw. CIC Business bis NBT bzw. Businessvariante lässt sich dies mittels eines Moduls nachrüsten. Dies können Sie bei uns erwerben mit oder ohne Einbau. Hierfür bitte in meine Anzeigen schauen.
Alle Codierungen sind natürlich auch remote möglich. Hierfür bedarf es ein Laptop und OBD RJ45 Enet Kabel. Den Rest übernehmen wir dann aus der Ferne.
Vor Ort natürlich jederzeit in 91278 oder am Zweitstandort 84056.
Bei Fragen gerne melden.
Die oben genannten Marken werden ausschließlich zu Referenzzwecken genannt. Meine Dienstleistung steht nicht in einem Zusammenhang mit den erwähnten markenrechtlich geschützten Marken sondern erweitern lediglich den funktionellen Nutzen des Multimediasystems.
Hierbei wird keine physische Ware angeboten sondern nur eine Dienstleistung!
Rechtliche Angaben
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Z Coding
Inh. Fabrizio Ziemen
Breitäcker 19
91278 Pottenstein
info@z-coding.de
Zweitstandort:
84056 Rottenburg a.d. Laaber
Eingetragener Handwerker bei HWK Oberfranken
Die genannte Marke BMW/MINI und deren Typ-/Modellbezeichnungen stehen unter dem Urheberrecht der BMW AG.
Die genannte Marke VW/Audi/Seat und deren Typ-/Modellbezeichnungen stehen unter dem Urheberrecht der VW AG.
Die in diesem Angebot genannten markenrechtlich geschützten Produktnamen und Modellbezeichnungen werden ausschließlich zu Referenzzwecken genannt.
Funktionen die NICHT der StVO/StVZO oder anderen Gesetzen entsprechen, werden auf Kundenwunsch ausschließlich zu Test- oder Showzwecken codiert und aktiviert!
Für eine Nutzung dieser Codierungen im öffentlichen Straßenverkehr ist einzig und allein der Besitzer des Fahrzeuges verantwortlich.
Dies kann bei dem Fahrzeug unter Umständen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Bei Umsetzung wird der Käufer darüber informiert.
Tätigkeitsprofil dieses Unternehmens:
Z Coding ist spezialisiert auf Codierungen und Nachrüstungen der Marken BMW und MINI. Ebenso Codierungen im Bereich VAG sowie "Chiptuning" (Software für Motor und Getriebe) stellt unser Kerngebiet dar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Chiptuning- bzw. Softwareoptimierungs- sowie Codierleistungen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
[Z Coding, Breitäcker 19 - 91278 Pottenstein] – nachfolgend „Anbieter“ –
und dem Kunden über Leistungen im Bereich Chiptuning, Kennfeldoptimierung, Softwareanpassung von Motorsteuergeräten sowie Codierungen/Nachrüstungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Optimierung der Motorsteuerungssoftware (Chiptuning) zur Leistungs- oder Effizienzsteigerung oder Codierungen/Nachrüstungen.
(2) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Leistungs- oder Verbrauchserfolg, sondern ausschließlich die Durchführung der vereinbarten Leistung.
(3) Die Optimierung erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Fahrzeugzustands zum Zeitpunkt der Bearbeitung.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde versichert, dass sich das Fahrzeug technisch in einwandfreiem Zustand befindet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über bereits erfolgte Modifikationen oder Vorschäden zu informieren.
(3) Unterlässt der Kunde erforderliche Angaben, haftet der Anbieter nicht für daraus entstehende Schäden.
§4 Hinweise zu Betriebserlaubnis, Garantie und Versicherung
(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Leistungssteigerung die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gemäß § 19 StVZO erlöschen kann, sofern keine gesonderte Eintragung erfolgt.
(2) Herstellergarantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller können durch die Optimierung entfallen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Versicherung eigenständig über die Leistungsänderung zu informieren.
§5 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, jedoch nicht aufgrund unsachgemäßer Benutzung sowie Fahrweisen. Die Haftung beruht rein auf die Software und keiner materieller Bauteile.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt,
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Motorschäden, Getriebeschäden oder sonstige Sachschäden infolge erhöhter Belastung wird ausgeschlossen.
(4) Keine Haftung besteht für Schäden, die auf bereits vorhandene Mängel, Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§6 Motorsport- und Offroad-Nutzung
(1) Sofern nicht ausdrücklich eine Straßenzulassung vereinbart wurde, erfolgt die Softwareoptimierung ausschließlich für Motorsport- oder Exportzwecke.
(2) Die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.
§7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Eine Gewährleistung für erhöhte Bauteilbelastung oder verkürzte Lebensdauer von Motor- oder Antriebskomponenten wird ausgeschlossen.
§8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.