Berufskraftfahrer gesucht
- Art Kraftfahrer/-in
Beschreibung
Wir haben tolle Fahrer (m/w/d) und suchen noch mehr davon!
Wir suchen Berufskraftfahrer (m/w/d) für den Nahverkehr und Fernverkehr in Vollzeit. Sie bekommen ein festes Fahrzeug. Sie arbeiten von Montag bis Freitag,
Der Standort befindet sich in 59075 Hamm. Der LKW kann am Wochenende mit nach Hause genommen werden.
WIR BIETEN:
Pünktliche Gehaltszahlung
Monatslohn
Spesen
Nachtzulage FIX
Schadenfreiheitsprämie
Anwesenheitsprämie
Eco Drive Ranking Prämie
Sparsames Fahren Prämie
Einen sicheren Arbeitsplatz
Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge
Bezahlte Modulschulungen ab 1 Jahr Betriebszugehörigkeit
Mitarbeiterevents wie z. B. Betriebs- und Weihnachtsfeste
Familienunternehmen mit kurzen Wegen und Entscheidungen
Betriebseigene Werkstatt
Betriebseigene Waschanlage
IHR PROFIL:
Gültiger Führerschein (CE mit Eintrag 95 und Fahrerkarte)
Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Gepflegtes und freundliches Auftreten
Sorgfalt im Umgang mit den Fahrzeugen und den zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann los!
Ihr Ansprechpartner Herr Lorig Tel. 02381-91444101 WhatsApp 02381-91444101
Rechtliche Angaben
Watzlawek GmbH & Co. KG
Transport & Logistik
Loddenkamp 1
D-59075 Hamm
Telefon: +49 (0)2381 91444100
Telefax: +49 (0)2381 91444200
E-Mail: bewerbung@watzlawek-trans.de
Internet: www.watzlawek-trans.de
Komplementärin:
Watzlawek Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführer:
Lukas Jan Watzlawek
Amtsgericht Hamm HR A 3396
Finanzamt Hamm
Steuer-Nr.: 322/5795/0488
USt-Id-Nr.: DE262756467
Aufsichtsbehörde
Bundesamt für Güterverkehr
Werderstraße 34
50672 Köln
Zust. Aufsichtsbehörde zur Erteilung
Güterkraftverkehrserlaubnis / EU-Lizenz
Stadt Hamm
Rechtsamt -GüKG-
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
„Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions und Logistikunternehmer (VBGL), jeweils neuester Fassung. Diese beschränken die Haftung für Güterschäden bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seestrecke auf 2 SZR je kg und höchstens auf einen Betrag von 1 Mio. Euro je Schadensfall.“