Berufskraftfahrer für (m/w/d) Abrollkipper & Schubboden gesucht
- Art Kraftfahrer/-in
- Arbeitszeit Vollzeit
Beschreibung
Wir haben tolle Fahrer (m/w/d) und suchen noch mehr davon!
Wir suchen Berufskraftfahrer (m/w/d) für den Nahverkehr in Vollzeit.
Sie bekommen ein festes Fahrzeug und arbeiten in der Regel von Montag bis Freitag,
WIR BIETEN:
- Pünktliche Gehaltszahlung
- Monatslohn
- Spesen
- Nachtzulage FIX
- Schadenfreiheitsprämie
- Anwesenheitsprämie
- Eco Drive Ranking Prämie
- Sparsames Fahren Prämie
- Einen sicheren Arbeitsplatz!
Bezahlte Modulschulungen ab 1 Jahr Betriebszugehörigkeit
Mitarbeiterevents wie z. B. Betriebs- und Weihnachtsfeste
Familienunternehmen mit kurzen Wegen und Entscheidungen
Betriebseigene Werkstatt
Betriebseigene Waschanlage
IHR PROFIL:
Erfahrung im Umgang mit Schubboden und/oder Abrollkipper von Vorteil
Gültiger Führerschein (CE mit Eintrag 95 und Fahrerkarte)
Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Gepflegtes und freundliches Auftreten
Sorgfalt im Umgang mit den Fahrzeugen und den zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann los!
Ihr Ansprechpartner Herr Lorig Tel. 02381-91444101 WhatsApp 02381-91444101
Rechtliche Angaben
Watzlawek GmbH & Co. KG
Transport & Logistik
Loddenkamp 1
D-59075 Hamm
Telefon: +49 (0)2381 91444100
Telefax: +49 (0)2381 91444200
E-Mail: bewerbung@watzlawek-trans.de
Internet: www.watzlawek-trans.de
Komplementärin:
Watzlawek Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführer:
Lukas Jan Watzlawek
Amtsgericht Hamm HR A 3396
Finanzamt Hamm
Steuer-Nr.: 322/5795/0488
USt-Id-Nr.: DE262756467
Aufsichtsbehörde
Bundesamt für Güterverkehr
Werderstraße 34
50672 Köln
Zust. Aufsichtsbehörde zur Erteilung
Güterkraftverkehrserlaubnis / EU-Lizenz
Stadt Hamm
Rechtsamt -GüKG-
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
„Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions und Logistikunternehmer (VBGL), jeweils neuester Fassung. Diese beschränken die Haftung für Güterschäden bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seestrecke auf 2 SZR je kg und höchstens auf einen Betrag von 1 Mio. Euro je Schadensfall.“