Beratungseinsatz nach SGB XI § 37,3

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Döbelner Straße 4B,  12627 Berlin - Hellersdorf
20.05.2024

Beschreibung

Beratungseinsatz nach SGB XI § 37,3: Ein Überblick
Der Beratungseinsatz nach § 37,3 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI dient der Sicherstellung der Pflegequalität bei Pflegegeldempfängern. Diese Beratungseinsätze werden von zugelassenen Pflegediensten wie Eldebna ambulanter Pflegedienst GmbH durchgeführt.

Was ist der Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz ist ein verpflichtendes Angebot für Pflegegeldempfänger, bei dem geschulte Pflegekräfte die Pflege zu Hause überprüfen und gegebenenfalls pflegerische Anweisungen und Ratschläge geben. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den pflegenden Angehörigen Unterstützung zu bieten.

Ab welchem Pflegegrad ist der Beratungseinsatz Pflicht und wie oft?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen:

Pflegegrad 2 und 3: Alle sechs Monate.
Pflegegrad 4 und 5: Alle drei Monate.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld und somit auch keine Pflicht zu Beratungseinsätzen. Sie können jedoch freiwillig an diesen Beratungen teilnehmen.

Wer hat Anspruch auf den Beratungseinsatz?
Anspruch auf den Beratungseinsatz haben alle Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden. Dies umfasst auch Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen informellen Pflegepersonen betreut werden.

Was passiert, wenn der Beratungseinsatz ausfällt?
Wird der verpflichtende Beratungseinsatz nicht fristgerecht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im schlimmsten Fall ganz streichen. Es ist daher wichtig, die Termine rechtzeitig zu planen und wahrzunehmen.

Eldebna ambulanter Pflegedienst GmbH und Beratungseinsätze
Eldebna ambulanter Pflegedienst GmbH bietet Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI an. Es ist ratsam, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, um Fristen einzuhalten und Sanktionen zu vermeiden. Die geschulten Pflegekräfte von Eldebna unterstützen Pflegebedürftige und deren Angehörige kompetent und umfassend.

Kosten
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen, sodass keine zusätzlichen Ausgaben für die Pflegebedürftigen entstehen.

Durch die regelmäßige Inanspruchnahme der Beratungseinsätze wird die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt, und pflegende Angehörige erhalten wertvolle Unterstützung und Hilfestellungen.

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