Benzin Vertikutierer zu leihen/ vermieten
30 €
Nur Abholung- Art Gartengeräte
Beschreibung
Guten Tag
Vermiete hier meinen Benzin Vertikutierer MTD Vg 45b.
Dieser Vertikutierer ist sehr kraftvoll da er einen Briggs and Stratton Motor besitzt.
Zusätzlich erleichtert der 50 L Fangkorb die Arbeit enorm.Er kann aber auch ohne Fangkorb benutzt werden.
Bei Bedarf können Sie auch das Benzin von mir bekommen und ich kann ihn auch liefern gegen eine kleine Pauschale.
Arbeitsbreite 45 cm.
„Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer. “
Rechtliche Angaben
MBAU Mietservice
mbau.moenning@web.de
Mike Mönning
017660438662
Schlesierweg 15
48599 Gronau
Steuernummer 301/5095/5150
Mietbedingungen
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich , das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreien, betriebsfähigen, der Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten des Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, das das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend hingewiesen.
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend gem. Verwendung einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die Haftung