Baumkletterer Baumfällungen Baumpflege Problemfällung Baumschnitt

VB

30449 Hannover - Linden-Limmer
27.04.2024
  • Art Garten- & Landschaftsbau

Beschreibung

Ich bin Ihr professioneller Partner für präzise und sichere Abtragungen bei beengten Platzverhältnissen und punktgenaue Standardfällungen sowie fachgerechte Pflegemaßnahmen wie Totholzbeseitigung, Kronenpflege und Kronenauslichtung!

Bei einer kostenfreien und unverbindlichen Besichtigung mache ich Ihnen ein faires und transparentes Angebot. Meist kann ich schon im Vorfeld anhand von relevanten Informationen und aussagekräftigen Fotos oder Videos einen groben Preisrahmen abstecken.

Die Entsorgung von Schnitt und Stammholz und die Entfernung von Wurzelstöcken biete ich nicht an. Stammholz länge ich gerne auf Wunschlänge ab.

Bäume in Haus- und Kleingärten dürfen gemäß § 39 BNatSchG ganzjährig gefällt werden. Auch die Pflege von Bäumen unterliegt keiner zeitlichen Einschränkung.

Beachten Sie jedoch Vorgaben einer evtl. in Ihrer Gemeinde geltenden Baumschutzsatzung. In der Region Hannover betrifft das:

Stadt Hannover (Laubbäume mit Umfang U ≥ 60 cm, Nadelbäume mit U ≥ 80 cm, ausgenommen sind Obstbäume); Gemeinde Isernhagen (Eiche, Linde, Ulme, Rotbuche, Hainbuche und Kastanie mit U ≥ 180 cm); Stadt Laatzen (Laubbäume mit U ≥ 100 cm, Nadelbäume mit U ≥ 80 cm, ausgenommen sind Obstbäume); Stadt Langenhagen (Eiche, Linde, Ulme, Rotbuche, Hainbuche und Kastanie mit U ≥ 130 cm); Stadt Lehrte (U ≥ 60 cm, ausgenommen sind Birken, Pappeln, Weiden, Nadelbäume und Obstbäume); Stadt Ronnenberg (Laubbäume mit U ≥ 80 cm, ebenso Lärche, Kiefer und Ginkgo, ausgenommen sind Birken, Pappeln, Weiden und Obstbäume); Stadt Wunstorf (bestimmte Bäume in Luthe)

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Gerne berate ich Sie!

Beachten Sie meine Erläuterungen zu Pflegemaßnahmen nach ZTV-Baumpflege im letzten Bild!

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