Bauland günstig in Hönow /Hoppegarten Jetzt Bauen mit genehmigte Bauvoranfrage und mit Zukaufoption für 2. Grundstück bei entsp. Angebot - für 2. Haus
268.500 €
- Grundstücksart Baugrundstück
- Angebotsart Kaufen
- Grundstücksfläche 536 m²
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Baugrundstück !
Rohbau - weiter selbst sein Heim gestalten !
Wir freuen uns, Ihnen dieses Baugrundstück in Hönow/Hoppegarten vorstellen zu dürfen.
Das Grundstück mit einer Fläche von 536 Quadratmetern ist aus einer Teilung eines größeren Grundstücks entstanden.
( Bei Bedarf und dem entsprechenden Angebot kann ggf. auch das 2. Grundstück 488 qm mit erworben werden. )
Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wohntraum zu verwirklichen. Derzeit steht ein Nebengebäude ( Brieftaubenschlag) auf dem Grundstück, das abgerissen werden muss.
Das Grundstück ist teilerschlossen und bebaubar wie die Nachbarbebauung. Abwasser, Strom, Trinkwasser und Gas befinden sich bereits auf der Straßenseite des Grundstücks, müssen jedoch noch nach hinten verlegt werden.
Eine Bauvoranfrage für eine zweigeschössige Stadtvilla mit einer Grundfläche von 11,5 x 10,5 Metern wurde bereits genehmigt.
# Ausstattung
Das Baugrundstück bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr individuelles Traumhaus zu gestalten. Das Grundstück ist teilerschlossen und verfügt bereits über Anschlüsse für Abwasser, Strom, Trinkwasser und Gas auf der Straßenseite vorne und sind nach hinten dann möglich zu verlegen .
Besonderes Potenzial:
Das Baugrundstück bietet Ihnen ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit. Mit der bereits genehmigten Bauvoranfrage für eine zweigeschössige Stadtvilla mit einer Grundfläche von 11,5 x 10,5 Metern haben Sie bereits eine solide Basis für Ihr neues Zuhause. Gestalten Sie die Räume nach Ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen und schaffen Sie sich Ihr ganz persönliches Traumhaus.
Fazit:
Dieses Baugrundstück in Hönow/Hoppegarten bietet Ihnen die einzigartige Chance, Ihr Immobilie zu verwirklichen. Mit einer Fläche von 536 Quadratmetern und einer bereits genehmigten Bauvoranfrage haben Sie eine solide Basis für Ihr neues Zuhause. Die gute Infrastruktur und die ruhige Wohnlage machen dieses Grundstück zu einer idealen Wahl für Familien oder Paare, die ihren Wohntraum in einer attraktiven Umgebung realisieren möchten. Nutzen Sie diese Gelegenheit und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: Kauf
Käuferprovision: 7,54 % Käuferprovision inklusive 19 % MwSt
Provisionshinweis: Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis.Für ein Exposé und weitere Informationen zum Objekt sowie einen Besichtigungstermin füllen Sie bitte die nachfolgenden Angaben im Kontaktformular aus:- vollständiger Name/Anschrift- E-Mail-Adresse- Telefon/Mobilnummer
# Lagebeschreibung
Das Baugrundstück befindet sich in Hönow/Hoppegarten, einer beliebten Wohngegend in der Nähe von Berlin.
Die Umgebung zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur und eine ruhige Wohnlage aus.
Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und öffentliche Verkehrsmittel sind in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Die Autobahn ist ebenfalls gut erreichbar, sodass Sie schnell in die umliegenden Städte gelangen.Entfernungen:
Kindergaerten 1,3 km
Grundschule 1,3 km
Realschule 1,1 km
Gymnasium 1,1 km
Autobahn 3 km
Zentrum 17 km
# Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass nur ein VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTES Kontaktformular von uns bearbeitet werden kann.
Herr Olaf Ehlig
Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Robert-Siewert-Straße 80, 10318 Berlin
Tel.: 0152 09508702
Email: oeverwaltungiad-immobilien.de
Aufsichtsbehörde nach § 34 c Gewerbeordnung
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Große-Leege-Str.103, 13055 Berlin
Anbieter-Objekt-ID: B-OE0011
Rechtliche Angaben
IAD
Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Verwaltung: 0176 14148807 | E-Mail: verwaltung@iad-immobilien.de
Untere Bühlstraße 5 | 91338 Igensdorf
Benno-Strauß-Str. 7b | 90763 Fürth
Tel: 0176 14148800 | E-Mail: h.haenfling@iad-immobilien.de
www.iad-immobilien.de
Handelsregister Amtsgericht Bamberg HRB 7040
Sitz: Igensdorf
Maklererlaubnis nach 34c durch das Landratsamt Forchheim
Steuernummer 216/129/00040
Geschäftsführer: Johann Hänfling
Anmerkungen:
Alle Angaben stammen vom Eigentümer. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Bitte bedenken Sie, dass auch die beste Beschreibung keinen Besichtigungstermin ersetzen kann.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz(GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG.
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Gerne sind wir Ihnen auch bei Fragen zur Finanzierung unter verwaltung@imagde.de behilflich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger* anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot. *Der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form benutzt ohne dass hierdurch eine Diskriminierung erfolgen soll.
1. Angebote:
Das Angebot unserer Lizenzpartner* erfolgt aufgrund der den Lizenzpartnern vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Angebotsweitergabe an Dritte
Die Angebote der Lizenzpartner sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung des jeweiligen Lizenzpartners nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe - auch auszugsweise - an Dritte ohne Zustimmung des jeweiligen Lizenzpartners haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.
3. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Unsere Lizenzpartner sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Weiteres Geschäft/ anderes Geschäft
Der Provisionsanspruch unserer Lizenzpartner wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das Gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
5. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, dies dem Lizenzpartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
6. Provision
Der Provisionsanspruch der Lizenzpartner besteht und wird fällig, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung des Lizenzpartners bezüglich des vom Lizenzpartner benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Lizenzpartners ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug, sofort nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (den Kunden des Lizenzpartners) ausgeübt, welches nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle des Provisionsanspruches des Lizenzpartners ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den vom Lizenzpartner ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Lizenzpartner nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch des Lizenzpartners nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem vom Lizenzpartner angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
7. Provisionssätze
Es gelten die in den Angeboten und Exposés angegebenen Provisionssätze als vereinbart.
Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt die ortsübliche Provision gemäß § 653 BGB als vereinbart.
8. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Der Lizenzpartner ist berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist dem Lizenzpartner daher rechtzeitig mitzuteilen. Der Lizenzpartner hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Lizenzpartners, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
9. Maklerverträge mit Immobilienbesitzern
Sie können die Lizenzpartner schriftlich oder mündlich beauftragen. Bei mündlichen Maklerverträgen besteht grundsätzlich seitens des Lizenzpartners keine Tätigkeitsverpflichtung. Rechtsverbindliche Makleraufträge benötigen die schriftliche Zustimmung des Lizenzpartners der Firma IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH.
10. Lizenzpartner
Die als Lizenzpartner der Firma IAD Deutschland GmbH tätigen Makler arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können gegenüber Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen von IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH abgeben. Vereinbarungen, die zwischen dem Lizenzpartner und dem Kunden getroffen werden, sind nur zwischen dem Lizenzpartner und der jeweiligen dritten Person (Interessent/ Auftraggeber) vertraglich verbindlich.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Erlangen, ansonsten der Wohnsitz des Kunden.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
13. Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
14. Widerruf durch Verbraucher/Widerrufsbelehrung
Im Falle eines zu Stande kommenden Vertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:
Ausübung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Lizenzpartnern über die IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH, Untere Bühlstr. 5 in 91338 Igensdorf, Telefon 0911-50716997, Telefax 0911-50716998
E-Mail: verwaltung@imagde.de mittels einer eindeutigen Erklärung - z. B. per Telefon, ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail - über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular:
http://www.imagde.de/de/muster_widerrufsformular.php
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleitung vollständig erbracht haben.
Erlöschen des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie eine Anfrage zu dem beworbenen Objekt an den Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH senden und dieser die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie als Verbraucher Ihre ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen Ausführung der Dienstleistung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Lizenzpartner verlieren.
Mir ist bekannt, dass ich bei einer vollständigen Vertragserfüllung durch den von mir beauftragten Makler mein Widerrufsrecht verliere.
Lizenzpartner
der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, sollten Sie eine Anfrage zu diesem Objekt an uns senden, beauftragen Sie uns für Sie tätig zu werden. Wir wollen Ihre Anfrage und Ihr Anliegen umgehend beantworten und wenn Sie wünschen auch kurzfristig einen Besichtigungstermin vereinbaren. Wir weisen daraufhin, dass gemäß Fernabsatzgesetz hiermit ein Vertragsverhältnis nachgewiesen werden kann, und dass bei Vertragsabschlüssen von Kaufverträgen die im Expose ausgewiesene Courtage zu zahlen ist. Widerrufsbelehrung:
Sie können dieses Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt mit Versenden Ihrer Anfrage. Im Falle eines Fernabsatzvertrages erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ein Kaufvertrag von beiden Seiten, auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wird, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben (§ 312d Absatz 3 BGB).