Baugrundstücke (Erbbaurechte)

1.688 €

  • Grundstücksart Baugrundstück
  • Angebotsart Mieten
  • Grundstücksfläche 348 m²
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Online-Besichtigung Möglich
  • Standort

    Netteberger Straße / B 2365, 59379 Nordrhein-Westfalen - Selm

    Beschreibung

    Wohnbaugrundstücke und gewerbliche Grundstücke direkt vom Eigentümer

    Adresse: 59379 Selm-Bork
    Netteberger Straße, B 236

    Vermarktungsart: Erbbaurecht

    Grundstücksfläche: ab 348 m²

    Erschließung: erschlossen

    Bebauung: nach den Vorschriften des Bebauungsplans Nr. 89 bezüglich des Baugebietes
    „Wohnquartier Neuenkamp“ der Stadt Selm

    Erbbauzins: jährlicher Erbbauzins: 4,85 Euro/m² bei Eigennutzung


    Erschließungskosten: einmalig 123,00 / Euro je m²

    Provision: keine


    Lage:

    Selm-Bork ist ein beliebter Stadtteil von Selm und hervorragend angeschlossen an Lünen und Waltrop. Eine Kindertagesstätte, diverse Schulformen, Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Ärzte und ÖPNV sind in Selm-Bork bzw. im benachbarten Selm vorhanden.

    Die Städte Münster und Dortmund sind mit dem Zug oder über sie nahe gelegene Autobahn A 1 angeschlossen.

    Selm-Bork bietet Ihnen einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Dort entsteht das neue Baugebiet „Wohnquartier Neuenkamp“.

    Die Kirchengemeinde St. Ludger Selm bietet Ihnen hier Grundstücke für eine Einfamilienhausbebauung ausschließlich im Wege des Erbbaurechts in einer Größe von ca. 348 m² bis ca. 656 m² an.

    Zum Kauf werden ausschließlich gewerblich nutzbare Grundstücke im Mischgebiet angeboten. Die Gesamtfläche beträgt ca. 7000 m². Eine Aufteilung nach Absprache ist möglich. Nähere Informationen hierzu teilen wir Ihnen gerne direkt mit. Die Möglichkeiten der Bebauung können im Rahmen einer Bauvoranfrage mit der Bauaufsicht der Stadt Selm geklärt werden.

    Eine Teilvermessung der Grundstücke ist bereits erfolgt und der Bebauungsplan Nr. 89 der Stadt Selm ist rechtskräftig. Die Bebauung richtet sich den nach den Bestimmungen und den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

    Erschließung:

    Die gesamte Erschließung erfolgt in Form eines Vorstufen-/Erstausbaus und des sogenannten Endausbaus der Straßen, Wege und Plätze. Der Vorstufenausbau umfasst dabei die Herstellung sämtlicher Anlagen der Schmutzwasserentsorgung und der Regenwasserbewirtschaftung, die Baustraßen und die Arbeiten zur Straßenbeleuchtung. Der Vorstufenausbau ist abgeschlossen.

    Der Endausbau der Straßen, Wege und Plätze beinhaltet die endgültige Fertigstellung sämtlicher Anlagen (endgültiger Straßenoberbau, ggf. Komplettierung der Straßenlampen, öffentliche Grün- und Ausgleichsflächen, Spielbereiche etc.).


    Die Hausanschlusskosten ab der Grundstücksgrenze einschließlich der Kosten der inneren Erschließung seines individuellen Bauvorhabens sind vom Erbbaurechtsnehmer / Käufer selbst zu tragen. Ein Regen- und ein Schmutzwasser-Grundstücksanschluss an die Hauptsammler im Straßenraum sind von dort bis ca. 0,5 bis 1,0 m hinter der jeweiligen Grundstücksgrenze verlegt und in den Erschließungskosten enthalten.

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