Auf zwei Rädern in den Frühling mit dem Autoführerschein und B196
550 €
- Art Motorräder
- Marke Weitere Motorräder
Beschreibung
Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung vor zwei Jahren. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
Es genügt eine Fahrerschulung
Keine theoretische und praktische Prüfung
B196 gilt nur in Deutschland
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.
Was darf man mit B196 fahren?
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
BEI EINZELAUSBILDUNG beträgt die die Gebühr 550 €
Bei Teilnahme ab 2 Personen beträgt die Gebühr nur noch 499,- €
Bei Einzelteilnahme ist eine Ausbildung innerhalb eines Tages möglich !!!
Bitte Vorab telefonisch melden -Termine werden knapp!
Weitere Info oder Auskunft unter 0152 2206 5115 (auch WhatsApp)
oder 04331 20 31 8 31
Ausbildung in Kiel, Rendsburg, Groß Kummerfel
Rechtliche Angaben
5 UStG folgende Angaben:
Fahrschule SH Groß Kummerfeld e.K.
Irene Schendzielarz
Vollständiger Name und Anschrift:
Feldstraße 24
24626 Kummerfeld
Deutschland
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer.
24/072/02413
Kein Ausweis der Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß §19 UStG