Architekt Hausbau Baupläne Bauantrag Makler Gutachter
100 € VB
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Bauplanung Energieberatung Aufmass Wertgutachten Bauantrag
Preisangebot: 100,00 EUR als FESTPREIS für die aufgeführten Leistungen je angefangene Ingenieurstunde*)
Alle Leistungen werden auf der Grundlage der HOAI =
Die Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure – kurz HOAI – regelt die Leistungsvergütung von Architekten und Ingenieuren in den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Bauwesen.
Die HOAI legt fest, welches Honorar ein Bausachverständiger oder Architekt für seine Leistungen verlangen darf diese werden nach konkreten Leistungen ermittelt und angeboten.
Ich arbeite nicht für 1 EUR und möchte auch mit dieser Anzeige nicht täuschen das ich umfangreiche Planungsleistungen zu absoluten Dumpingpreisen erbringe, ohne einen Leistungsinhalt hiermit zu konkretisieren. Dies ist deshalb kein unzulässiger Preiswettbewerb!
Ich biete hiermit, und das sehr gerne
- jedoch nur im 100 km Umkreis von 56743 Mendig - Bauplanungen, Bauanträge usw., und dass als solider, sehr erfahrener, gewerblicher Kleinunternehmer, an. Der Anbieter / Aufsteller verfügt über alle notwendigen Ausbildungen als Dipl.-Ing. (FH) Fachrichtung Architektur, Abteilung Koblenz .
Der Erstkontakt mit einem Besuch und das Angebot dazu ist für alle ernsthaften Interessierten kostenfrei.
Ich freue mich darauf meine neue Kunden und zukünftigen Bauherren zu ihren Wohle und zum Erfolg, besonders bei den Behörden und Bauämtern, zu unterstützen und aktiv mitzuhelfen, damit ein 100-prozentiges Ergebnis erzielt wird.
Das Wichtigste zum Schluss:
Bauplanung
Planung – Beratung – Leitung
Leistungen
Folgende Leistungen biete ich im Einzelnen mit meinem Junior Partner an:
Planung von Ein- und Mehrfamilienhäusern
Grundlagenermittlung
Vorplanung
Entwurfsplanung
Genehmigungsplanung
Ausführungsplanung
Vorbereitung der Vergabe
Vergabe
Bauüberwachung
Objektüberwachung
Altbausanierung und Rückbau
Carports und Garagen
Aufstockungen und Anbauten
Bauleitung und Bauaufsicht
die Massenermittlung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen
3D Aufmaß (Leica) von Bestandsgebäuden mit Erstellung digitaler Pläne (ALLPLAN)
Zugelassener und zertifizierter Energieberater
*) = ohne Mehrwertsteuer für Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 2 UStG
Ende der Anzeige (Stand 01.03.2024)
Rechtliche Angaben
Gewerblicher Anbieter
Impressum / Verantwortlich für den Inhalt:
Reinhard Mannebach Dipl. - Ing. (FH)
Schäferspforte 11 - 56743 Mendig
Maltino: planvorlagberechtigung@gmx.de
Mobil: 01577 387 46 75
Steuer Id. -Nr. 43 918 907 269 Finanzamt Mayen
Vorlage der Planvorlageberechtigung erteilt am 20.07.1981 durch die Bezirksregierung Koblenz, heute Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Hohenfelder Str. 16, 56068 Koblenz
Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr .