Apple iPhone 3GS 3 GS 8GB schwarz

50 €

Versand möglich
49832 Niedersachsen - Thuine
04.02.2017
  • Art Apple
  • Gerät & Zubehör Gerät

Beschreibung

Apple iPhone 3GS 8GB (Modell A 1303)


Äußerlich gut erhaltendes iPhone 3GS.

Hat natürlich Gebrauchsspuren auf Vorder -

und Rückseite.

Bekomme es nicht zu laufen, da mir die von der Größe her richtige SIM-Karte fehlt.
WLAN läuft siehe Foto.
Eine OVP ist mit bei aber leer und ohne Zubehör.


- der Akku ist in einem gutenZustand
- der Home-Button funktioniert sehr leicht
- Laut/Leise, Stumm funktionieren.EIN/AUS funktioniert nicht
-WLAN funktioniert

Es wurden keine weiteren Tests durchgeführt da mir die passende SIM-Karte fehlt
und deshalb wird es auch als Bastlerware eingestellt.


Eine Abholung vor Ort ist möglich aber auch ein Versand des iPhone.
Es wird dann als Päckchen verschickt und die Kosten betragen ca. 4,50 Euro.

Kontaktaufnahme am Besten per Mail. (telef. ist schlecht da im Schichtdienst)
Artikel steht so lange zum Verkauf, wie die Anzeige geschaltet ist.

Hinweis: Bei dieser Auktion handelt es sich um eine Versteigerung von Verbraucher zu Verbraucher nach § 13 BGB.Es ist keine gewerbliche Auktion - die Mehrwertsteuer kann nicht ausgewiesen werden!

Nach dem Sachmangelrecht, das seit dem 01.01.2003 Gültigkeit besitzt, gilt für gebrauchte und neue Waren, eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart,sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung, Rückgabe-, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit angeboten. Dies bedeutet für den Höchstbietenden (=Käufer),dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz hat. Das trifft auch für die Zustandsbeschreibung „neuwertig“ oder „unbenutzt“ zu.
Gemäß § 447 BGB gilt, dass nach Aufgabe des Artikels bei der Post oder Spediteur der Käufer die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat. Weiterhin wird auch keine Haftung für verloren gegangene Postsendung übernommen.
Laut BGH-Urteil vom 07.11.2001, AZ. VII ZR 13/01 („Ricardo-Fall“) ist eine eBay-Auktion ein wirksamer Kaufvertrag. Ein Nachverhandeln des Kaufpreises ist nicht möglich.


Diese Erklärung dient zur Klarstellung der aus dieser Auktion für den Höchstbieter entstehenden Rechte und Pflichten. Diese Bedingungen werden mit der Abgabe eines Gebotes anerkannt und sind somit rechtsgültig (s. BGB § 312 Absatz 4 Nr. 5).Bieten Sie nur, wenn Sie mit diesen Regeln einverstanden sind!
Ich danke für Ihr Verständnis...


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