Anssems AMT2000 Trailer Autotransporter 335kg mieten ausleihen
45 €
- Art Anhänger
Beschreibung
KFZ Autotrailer mieten:
Der Anhänger ist als Mietfahrzeug zugelassen und versichert.
zulässige Gesamtmasse 2000kg
Leergewicht 335kg
Zuladung 1665kg
Alternative Preise:
- Ab 1 Tag (24 Stunden) 45€
- Ab 3 Tagen 40€/Tag
Für einen längeren Zeitraum gibt es natürlich einen besseren Tarif.
Gurte, Seilwinde sowie ein Radstopper sind im Preis inklusive.
Kaution 150 Euro.
Bitte Personalausweis, sowie Führerschein mitbringen. (Nachweis über deutsche Meldeadresse)
Buchung am besten über WhatsApp 0176/36578277 oder per eBay Chat. Antwort normalerweise innerhalb 10 Minuten.
Anhänger kann in Gilching sowie Fürstenried West Nähe A95 übernommen werden.
Der Anhänger ist Teilkasko versichert, die SB beträgt 300 Euro.
Rechtliche Angaben
Marcel Eberhardt
Nesselwangerstr 4
81476 München
Büroadresse
vermietung.eberhardt@gmail.com
0176/36578277 oder 0176/32224767
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird Umsatzsteuer nicht berechnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung eines Anhängers
1. Mietgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter einen verkehrssicheren, fahrbereiten und technisch einwandfreien Mietanhänger mit dem im Ver-trag genannten Zubehör. Der Vermieter unterweist den Mieter vor der Nutzung des Anhängers über Art und technischen Umfang des Mietanhängers. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger, die Fahrzeugpapiere und das Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat.
2. Mietpreis / Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der gültigen Preislisten, welche in den Geschäftsräumen des Vermieters ausliegen. Der Mietpreis ist grundsätzlich bei Abholung des Anhängers vollständig zu bezahlen. Die Kaution ist in bar zu hinterlegen.
Die vereinbarte Rückkehrzeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, ist der Vermieter rechtzeitig vorher telefonisch oder schriftlich zu verständigen und dessen Einverständnis zur Verlängerung der Mietzeit einzuholen. Der zusätzliche Mietpreis ist so schnell wie möglich, spätestens bei Rückgabe des Anhängers zu entrichten.
3. Fahrzeugnutzung
Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob der von ihm eingesetzte Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Vor Fahrtantritt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des gemieteten Anhängers zu überprüfen.
Bei Planenanhängern ist das Abnehmen des Gestells und der Plane untersagt.
Der Mieter darf den gemieteten Anhänger nicht überladen, ebenso wie die zulässige Anhänge¬- und Stützlast des Zugfahrzeuges. Die Ladung ist vorschriftsmäßig gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern.
Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen besonders vorsichtig und langsam zu fahren, sodass Schäden am Mietgegenstand vermieden werden.
Wird während der Mietzeit eine Reparatur an dem Anhänger zwingend notwendig, dürfen diese nur nach Rücksprache und mit Einwilligung des Vermieters durchgeführt werden.
Dem Mieter ist es untersagt den Mietgegenstand zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen. Es ist auch untersagt, gefährliche Stoffe, Gifte, Heizöle und Treibstoffe zu transportieren.
Fahrten außerhalb Deutschlands müssen vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages vom Vermieter genehmigt und bestätigt werden.
4. Unfälle / Diebstahl / Brand
Nach einem Unfall, Diebstahl oder Brand des Anhängers ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen und die Polizei zwecks Aufnahme eines Protokolls zu benachrichtigen. Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichts den Vermieter zu unterrichten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
5. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Anhängers für diese Schäden nicht. Für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Für Reifenschäden haftet der Mieter. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte der angemietete Mietgegenstand nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor, einen Ersatz zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück, jeder weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche Reparaturkosten im Schadenfall. Ebenso haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
7. Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Ablauf der Miet-zeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters, samt dazu gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters geschehen, wird die Rückgabe um mehr als 15 Minuten überschritten, ist der Mieter zur Nachzahlung verpflichtet. Sofern der Mietgegenstand nicht vom Mieter selbst abgeholt wird, sondern von einem nach dem Mietvertrag berechtigten Fahrer oder von einem Vertreter des Mieters, behält sich der Vermieter vor, diese Person, für die offenen Forderungen, in Anspruch zu nehmen.
8. Versicherung
Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung hat der Mieter im Versicherungsfall zu zahlen. Die jeweilige Höhe der Selbstbeteiligung ist auf dem Mietvertrag ausgewiesen. Schäden am Anhänger, die der Mieter durch schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln verursacht oder Schäden, die während der Mietzeit ein unbekannter Dritter verursacht, hat der Mieter zu ersetzen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durch-führbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
10. Datenschutzklausel
Der Mieter erklärt sich unter Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten seitens des Vermieters gespeichert werden. Der Vermieter versichert, dass er die persönlichen Daten nur für die Auswertung eigener Erhebungen und für die Buchhaltung nutzt und Dritten nicht bekannt geben wird.
11. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.