Anhänger - Hochlader - Autotransport - Autoanhänger zu vermieten
35 €
- Art Anhänger
Beschreibung
Anhänger - Hochlader - Autotransport - Autoanhänger zu vermieten
Car Platform ALU 5121/3 S
Reservieren Sie sich jetzt ihren gewünschten Anhänger über die Website: https://mietpark-bindlach.de
Kontaktieren Sie mich über Whatsapp: 0160 94870586
Technische Daten:
Eigengewicht ca. 786-810 kg
Maße über alles ca. 670 x 228 x 60 cm
Bereifung 195/55R10 – 3achsig
Ladehöhe ca. 58 cm
minimale Breite zwischen den Auffahrschienen 84 c
Ausstattung und Aufbau:
Rahmen und Plattformrahmen verschweißt, feuerverzinkt
Zurrbügel ausziehbar seitlich und vorn
wartungsfreie Gummifederachsen
Aluboden Zwischenboden
Auflaufbremse mit Rückmatic, Handbremse
Seilwinde Knott, Windenbock fest vorn rechts
Auffahrschienen Stahl Lochbild, verzinkt, Halterung unter Ladeboden, Verschlußklappe/n
Elektrik 12V, Stecker 13 polig, Rückfahrleuchte
Multileuchten im Heckträger geschützt montiert
V-Deichsel, Stützrad Standard
Miete:
Mietdauer 3 Stunden 35€
unbegrenzte Kilometer
Mietdauer 1 Tag 60€
unbegrenzte Kilometer
Mietdauer Wochenende 135 €
unbegrenzte Kilometer
Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.
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https://mietpark-bindlach.de
Rechtliche Angaben
MPB MietPark Bindlach
An der Feuerwache 2a
95463 Bindlach
Telefon: 016094870586
E-Mail: Info@mietpark-bindlach.de
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
208/22080708
Berufshaftpflichtversicherung:
Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69 7115-0
Fax. +49 (0)69 7115-3358
E-Mail service@zurich.de
Geltungsbereich: Deutschland
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Mietbedingungen
Auskunftsrecht
Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Sie haben das jederzeitige Recht, Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer angegeben persönlichen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Auskunftserteilung wenden Sie sich bitte an den Anbieter unter den Kontaktdaten im Impressum.
1. Vertragsgegenstand
Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug im vertragsgemäßen Umfang für die vereinbarte Dauer zu nutzen. Der Vermieter hat Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und anderer vertraglich festgelegter Entgelte. Die Allgemeinen Vermietbedingungen, der Mietvertrag mit Preisliste/Zusatzinformationen und der Fahrzeugzustandsbericht regeln die Anmietung und das Mietverhältnis. Eine Kostenübernahmeerklärung durch eine Versicherung oder Mobilitätsgarantie beeinflusst nicht die Zahlungspflichten des Mieters gegenüber dem Vermieter.
2. Reservierungen
Reservierungen sind nur für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen, verbindlich. Bei verspäteter Übernahme kann der Vermieter die Reservierung aufheben. Abbestellungen müssen bis spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Bei verspäteter Abbestellung oder Nichtübernahme kann der Vermieter den Tagesmietpreis verlangen, es sei denn, eine anderweitige Vermietung war möglich.
3. Entgelte und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der gültigen Preisliste und dem Mietvertrag bis zur vereinbarten Fahrzeugrückgabe. Der Mietpreis umfasst Versicherungsschutz, Wartung, Ölverbrauch, Verschleißreparaturen und Erstbefüllung mit Frostschutz/Scheibenreiniger.
Zusätzlich zur Miete außerhalb der Geschäftszeiten wird eine Notdienstpauschale erhoben. Kraftstoff, Maut, Park- und Fährgebühren trägt der Mieter, es sei denn, der Vermieter ist verantwortlich. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder Debitkarte; Barzahlung ist nicht möglich.Der Mietpreis und andere Entgelte inklusive Mehrwertsteuer sind bei Anmietung fällig.Zahlungen erfolgen per Kreditkarte (VISA, Mastercard) oder Debitkarte. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Die Kreditkartenunterschrift gilt als Ermächtigung zur Reservierung und Belastung nach Mietende.Im Haftpflichtschadensfall kann das Fahrzeug als Ersatz angemietet werden. Die Mietwagenkosten werden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet, aber der Mieter bleibt zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, die Versicherung erstattet dem Vermieter die Kosten.Bei Nutzung als Versicherungsleistung oder im Rahmen einer Kostenübernahme gelten die Bedingungen der Kostenübernahmeerklärung. Der Mieter bleibt zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, die Versicherung oder der Assistance-Dienstleister erstattet dem Vermieter die Kosten.
4. Kaution, Nachbelastungen
Der Mieter hinterlegt als Sicherheit zur Abdeckung der Vermieteransprüche eine Kaution, die nach Mietende abgerechnet wird. Falls die Kaution nicht ausreicht oder weitere Forderungen entstehen, können diese dem Zahlungsmittel des Mieters nachbelastet werden.
5. Übernahme des Mietfahrzeuges
Die Identifikation des Mieters erfolgt vor der Fahrzeugübernahme durch Vorlage eines Personalausweises/Passes mit Adressnachweis. Eine gültige deutsche Fahrerlaubnis ist erforderlich. Der Vermieter kann die Herausgabe verweigern, wenn die notwendigen Dokumente fehlen. Der Mieter prüft bei der Übernahme den Zustand des Fahrzeugs und meldet Schäden. Schäden, Fehlteile und Verschmutzungen werden auf dem Fahrzeugzustandsbericht vermerkt.
6. Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer erstreckt sich nur auf die vereinbarte Zeit. Eine Verlängerung erfordert die Zustimmung des Vermieters und kann von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
7. Rückgabe des Fahrzeugs
Die Rückgabe erfolgt vollgetankt und sauber am vereinbarten Ort. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Transportkosten für andere Rückgabeorte trägt der Mieter.Bei Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten füllt der Mieter einen Rückgabebeleg aus. Ohne Beleg gilt der nächste reguläre Öffnungszeitpunkt als Rückgabezeitpunkt.Der Vermieter kann das Fahrzeug fristlos zurückfordern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Mieter kann im Falle eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen. Bei Nichterfüllung der Rückgabepflicht kann der Vermieter Strafanzeige erstatten, und entstehende Kosten trägt der Mieter. Bei verspäteter Rückgabe verlangt der Vermieter Nutzungsentgelt und zusätzliche Kosten. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
8. Benutzung des Mietfahrzeuges – Verbotene Nutzung und Obliegenheiten
Der Mieter prüft die Fahrtüchtigkeit des Fahrers und informiert diesen über die Vermietbedingungen. Das Fahrzeug ist sachgemäß zu behandeln und in verkehrssicherem Zustand zu halten.Verbotene Nutzungen umfassen u.a. Fährpassagen, motorsportliche Veranstaltungen, Straftaten, übermäßige Beanspruchung, Beförderung gefährlicher Stoffe, Weitervermietung, gewerbliche Nutzung, Werbezwecke.Die Fahrzeugnutzung ist in bestimmte Länder gestattet; Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Vermieters.Haustiere dürfen nur in geeigneten Fahrzeugen und mit Sicherungsvorrichtungen mitgenommen werden. Der Mieter ist für Einhaltung von Bestimmungen und Reinigung verantwortlich.Adressänderungen und Fahrerinformationen sind dem Vermieter mitzuteilen.Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur mit geeigneten Kindersitzen erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen ausgeschlossen werden.
9. Reparaturen
Reparaturen bis 100 Euro sind ohne Rücksprache mit dem Vermieter durchführbar und werden erstattet. Bei höheren Beträgen ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Reparaturen müssen durch Rechnungen nachgewiesen werden.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
11. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung im Schadensfall. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung kann vereinbart werden.Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Abschlepp- und Bergungskosten sowie Mietentgang.Schäden durch unsachgemäße Behandlung, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung vertraglicher Pflichten sind vom Mieter zu tragen.Der Mieter haftet für Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen.Bei Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Eine polizeiliche Anzeige ist erforderlich. Der Mieter haftet bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, sofern er die Schlüssel nicht sicher aufbewahrt hat.
12. Versicherung
Das Mietfahrzeug ist haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz umfasst Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist möglich. Versicherungsschutz besteht nur bei bestimmungsgemäßer Nutzung.
13. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen. Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren. Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse abgeben.Der Mieter ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Schadensregulierung zu liefern.Bei Verstoß gegen diese Pflichten haftet der Mieter für die Schäden.
14. Datenschutz
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zu vertraglichen Zwecken.
15. Kündigung des Mietvertrages
Der Mietvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt u.a. bei Verstößen gegen die Vermietbedingungen, Nichtzahlung des Mietzinses oder erheblichen Schäden am Fahrzeug vor.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Mietbedingungen
Auskunftsrecht
Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Sie haben das jederzeitige Recht, Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer angegeben persönlichen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Auskunftserteilung wenden Sie sich bitte an den Anbieter unter den Kontaktdaten im Impressum.
1. Vertragsgegenstand
Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug im vertragsgemäßen Umfang für die vereinbarte Dauer zu nutzen. Der Vermieter hat Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und anderer vertraglich festgelegter Entgelte. Die Allgemeinen Vermietbedingungen, der Mietvertrag mit Preisliste/Zusatzinformationen und der Fahrzeugzustandsbericht regeln die Anmietung und das Mietverhältnis. Eine Kostenübernahmeerklärung durch eine Versicherung oder Mobilitätsgarantie beeinflusst nicht die Zahlungspflichten des Mieters gegenüber dem Vermieter.
2. Reservierungen
Reservierungen sind nur für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen, verbindlich. Bei verspäteter Übernahme kann der Vermieter die Reservierung aufheben. Abbestellungen müssen bis spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Bei verspäteter Abbestellung oder Nichtübernahme kann der Vermieter den Tagesmietpreis verlangen, es sei denn, eine anderweitige Vermietung war möglich.
3. Entgelte und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der gültigen Preisliste und dem Mietvertrag bis zur vereinbarten Fahrzeugrückgabe. Der Mietpreis umfasst Versicherungsschutz, Wartung, Ölverbrauch, Verschleißreparaturen und Erstbefüllung mit Frostschutz/Scheibenreiniger.
Zusätzlich zur Miete außerhalb der Geschäftszeiten wird eine Notdienstpauschale erhoben. Kraftstoff, Maut, Park- und Fährgebühren trägt der Mieter, es sei denn, der Vermieter ist verantwortlich. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder Debitkarte; Barzahlung ist nicht möglich.Der Mietpreis und andere Entgelte inklusive Mehrwertsteuer sind bei Anmietung fällig.Zahlungen erfolgen per Kreditkarte (VISA, Mastercard) oder Debitkarte. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Die Kreditkartenunterschrift gilt als Ermächtigung zur Reservierung und Belastung nach Mietende.Im Haftpflichtschadensfall kann das Fahrzeug als Ersatz angemietet werden. Die Mietwagenkosten werden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet, aber der Mieter bleibt zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, die Versicherung erstattet dem Vermieter die Kosten.Bei Nutzung als Versicherungsleistung oder im Rahmen einer Kostenübernahme gelten die Bedingungen der Kostenübernahmeerklärung. Der Mieter bleibt zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, die Versicherung oder der Assistance-Dienstleister erstattet dem Vermieter die Kosten.
4. Kaution, Nachbelastungen
Der Mieter hinterlegt als Sicherheit zur Abdeckung der Vermieteransprüche eine Kaution, die nach Mietende abgerechnet wird. Falls die Kaution nicht ausreicht oder weitere Forderungen entstehen, können diese dem Zahlungsmittel des Mieters nachbelastet werden.
5. Übernahme des Mietfahrzeuges
Die Identifikation des Mieters erfolgt vor der Fahrzeugübernahme durch Vorlage eines Personalausweises/Passes mit Adressnachweis. Eine gültige deutsche Fahrerlaubnis ist erforderlich. Der Vermieter kann die Herausgabe verweigern, wenn die notwendigen Dokumente fehlen. Der Mieter prüft bei der Übernahme den Zustand des Fahrzeugs und meldet Schäden. Schäden, Fehlteile und Verschmutzungen werden auf dem Fahrzeugzustandsbericht vermerkt.
6. Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer erstreckt sich nur auf die vereinbarte Zeit. Eine Verlängerung erfordert die Zustimmung des Vermieters und kann von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
7. Rückgabe des Fahrzeugs
Die Rückgabe erfolgt vollgetankt und sauber am vereinbarten Ort. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Transportkosten für andere Rückgabeorte trägt der Mieter.Bei Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten füllt der Mieter einen Rückgabebeleg aus. Ohne Beleg gilt der nächste reguläre Öffnungszeitpunkt als Rückgabezeitpunkt.Der Vermieter kann das Fahrzeug fristlos zurückfordern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Mieter kann im Falle eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen. Bei Nichterfüllung der Rückgabepflicht kann der Vermieter Strafanzeige erstatten, und entstehende Kosten trägt der Mieter. Bei verspäteter Rückgabe verlangt der Vermieter Nutzungsentgelt und zusätzliche Kosten. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
8. Benutzung des Mietfahrzeuges – Verbotene Nutzung und Obliegenheiten
Der Mieter prüft die Fahrtüchtigkeit des Fahrers und informiert diesen über die Vermietbedingungen. Das Fahrzeug ist sachgemäß zu behandeln und in verkehrssicherem Zustand zu halten.Verbotene Nutzungen umfassen u.a. Fährpassagen, motorsportliche Veranstaltungen, Straftaten, übermäßige Beanspruchung, Beförderung gefährlicher Stoffe, Weitervermietung, gewerbliche Nutzung, Werbezwecke.Die Fahrzeugnutzung ist in bestimmte Länder gestattet; Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Vermieters.Haustiere dürfen nur in geeigneten Fahrzeugen und mit Sicherungsvorrichtungen mitgenommen werden. Der Mieter ist für Einhaltung von Bestimmungen und Reinigung verantwortlich.Adressänderungen und Fahrerinformationen sind dem Vermieter mitzuteilen.Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur mit geeigneten Kindersitzen erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen ausgeschlossen werden.
9. Reparaturen
Reparaturen bis 100 Euro sind ohne Rücksprache mit dem Vermieter durchführbar und werden erstattet. Bei höheren Beträgen ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Reparaturen müssen durch Rechnungen nachgewiesen werden.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
11. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung im Schadensfall. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung kann vereinbart werden.Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Abschlepp- und Bergungskosten sowie Mietentgang.Schäden durch unsachgemäße Behandlung, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung vertraglicher Pflichten sind vom Mieter zu tragen.Der Mieter haftet für Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen.Bei Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Eine polizeiliche Anzeige ist erforderlich. Der Mieter haftet bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, sofern er die Schlüssel nicht sicher aufbewahrt hat.
12. Versicherung
Das Mietfahrzeug ist haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz umfasst Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist möglich. Versicherungsschutz besteht nur bei bestimmungsgemäßer Nutzung.
13. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen. Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren. Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse abgeben.Der Mieter ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Schadensregulierung zu liefern.Bei Verstoß gegen diese Pflichten haftet der Mieter für die Schäden.
14. Datenschutz
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zu vertraglichen Zwecken.
15. Kündigung des Mietvertrages
Der Mietvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt u.a. bei Verstößen gegen die Vermietbedingungen, Nichtzahlung des Mietzinses oder erheblichen Schäden am Fahrzeug vor.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.