ADR Lehrgang in Dresden [DD]
Beschreibung
+++ TERMINE AUF ANFRAGE +++
Berufskraftfahrer, die einen Gefahrguttransport durchführen, sind verpflichtet einen sogenannten ADR-Schein zu besitzen und vorweisen zu können.
Die Beförderung von gefährlichen Gütern ist in Deutschland streng geregelt. Die Gefahrgutverordnung auf Grundlage des „Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route“ (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), kurz: ADR, bestimmt unter anderem auch alle Voraussetzungen, die Fahrer von Gefahrguttransporten erfüllen müssen.
++ Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ist möglich! ++
Der Führerscheinerwerb in allen Maßnahmen & Weiterbildungen mit Führerschein wird von einer nach AZAV zertifizierten Partnerfahrschule durchgeführt.
Informieren Sie sich bei:
Herr M. Schenk/ Frau G. Dullien
Telefon: 0351-49 77 69 17
Mobil: 01723769631
LEWA Qualifizierungs GmbH
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