Accuphase E-202 & T-101 (Tuner defekt)
1.150 € VB
Nur Abholung- Art Weiteres Audio & Hifi
Beschreibung
Wir bieten, im Kundenauftrag, einen Vollvertärker und einen Tuner, der Marke Accuphase an.
Der optische Zustand, ist passabel- siehe Bilder.
Zur technischen Zustand, muss gesagt werden, das der Tuner nichts empfängt, lässt sich aber anschalten.
Der Verstärker, läuft ohne Brummen, oder anderen Probleme- es muss erwähnt werden, das ein Kondensator, 10% an Leistung eingebüßt hat.
Accuphase FM Stereo- Tuner T-101
Allgemein:
Hersteller: Accuphase
Modell: T-101
Typ: Stereo-Tuner
Baujahr: 1974 - 1979
Leistungsaufnahme: 26 Watt
Abmessungen: 455 x 152 x 355 mm (BxHxT)
Gewicht: 11.1 Kg
Neupreis ca.: 110'000 Yen (Japan, 1974), 1'600 DM
Technische Daten:
Tuning-Bänder: UKW
Tuning Maßstab: Analog
FM Empfangsbereich 88 bis 108 MHz
Empfindlichkeit:
Stereo: 46 dB S/N, 40 khz Hub, 22 µV
Mono: 26 dB S/N, 40 khz Hub, 1,0 µV
Kanaltrennung: 48 dB (1 khz)
Signal-Rauschabstand: 70 dB (FM)
Klirrgrad Stereo 1 khz: 0,1 %
Übertragungsbereich: 20 – 15.000 Hz (FM)
AM Unterdrückung: 57 dB
Zf Dämpfung: 100 dB
Pilotton-Dämpfung: 65 dB
Spiegelwellenselektion: 80 dB
Ausgang: 2,0 V (FM)
Halbleiterbestückung: 2 x FET, 7 x IC, 25 x Transistoren, 24 x Dioden
Allgemein:
Hersteller: Accuphase
Modell: E-202
Typ: Vollverstärker
Baujahre: 05/1974 - 1979
Hergestellt in: Japan
Farbe: Silber
Fernbedienung: nein
Leistungsaufnahme: 70 Watt (Idle), 375 Watt (Nennleistung)
Abmessungen: 455 x 152 x 355 mm (BxHxT)
Gewicht: 19,5 Kg
Neupreis ca.: 2.450,- DM
Anschlüsse:
Anzahl der Eingänge:
Phono 1: 2,5 - 5 mV / 30 kOhm, 47 kOhm, 100 kOhm (variabel)
Phono 2: 2,5 mV / 47 kOhm
3x Tape: 160 mV / 100 kOhm
Main In: 1 V / 100 kOhm
Anzahl der Ausgänge:
2x Tape Out: 160 mV / 200 Ohm
Pre Out: 1 V / 600 Ohm
Kopfhörer (6,3 mm Klinke): 4-32 Ohm
Technische Daten:
Dauerleistung (RMS, 20- 20.000 Hz, < 0,1 %)
16 Ohm: 2 x 50 Watt
8 Ohm: 2 x 100 Watt
4 Ohm: 2 x 140 Watt
Dynamikleistung
8 Ohm:
4 Ohm:
Gesamtklirrfaktor: 0,15 %
Dämpfungsfaktor: 50 (8 Ohm)
Frequenzgang (bei Nennleistung):
Hochpegel: 20 - 20.000 Hz (+0/ -0,5 dB)
Phono: 20 - 20.000 Hz (+0/ -1 dB)
Main In: 20 - 20.000 Hz (+0/ -0,2 dB)
Signalrauschabstand:
Hochpegel: 80 dB
Phono: 74 dB
Main In: 94 dB
Stereokanaltrennung:
Klangregelung:
Bass: ± 10 dB bei 100 Hz
Höhen: ± 10 dB bei 10 kHz
Loudness (bei -30 dB): +9 dB (50 Hz)
High Filter: 5 kHz (12 dB/oct)
Low Filter: 30 Hz (18 dB/ oct.)
Disc Subsonic Filter: 25 Hz (6 dB/ oct.)
Mute:
Direct/Line-Straight: ja
Accuphase FM Stereo- Tuner T-101
Allgemein:
Hersteller: Accuphase
Modell: T-101
Typ: Stereo-Tuner
Baujahr: 1974 - 1979
Leistungsaufnahme: 26 Watt
Abmessungen: 455 x 152 x 355 mm (BxHxT)
Gewicht: 11.1 Kg
Neupreis ca.: 110'000 Yen (Japan, 1974), 1'600 DM
Technische Daten:
Tuning-Bänder: UKW
Tuning Maßstab: Analog
FM Empfangsbereich 88 bis 108 MHz
Empfindlichkeit:
Stereo: 46 dB S/N, 40 khz Hub, 22 µV
Mono: 26 dB S/N, 40 khz Hub, 1,0 µV
Kanaltrennung: 48 dB (1 khz)
Signal-Rauschabstand: 70 dB (FM)
Klirrgrad Stereo 1 khz: 0,1 %
Übertragungsbereich: 20 – 15.000 Hz (FM)
AM Unterdrückung: 57 dB
Zf Dämpfung: 100 dB
Pilotton-Dämpfung: 65 dB
Spiegelwellenselektion: 80 dB
Ausgang: 2,0 V (FM)
Halbleiterbestückung: 2 x FET, 7 x IC, 25 x Transistoren, 24 x Dioden
Keine Garantie, keine Rückgabe, da Kundenauftrag.
Wird nur in der Kombination verkauft und nicht einzeln.
Rechtliche Angaben
AGB Knopf-HiFi Technik
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungenen.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen.
(3) In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Beschreibungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 2 Preise; Zahlung
(1) In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten – insofern diese entfallen - sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.
(2) Beim Erwerb von Waren vor Ort sind diese regelmäßig unmittelbar zur Zahlung fällig.
(3) Sofern wir mit Ihnen eine Zahlung Rechnung vereinbart haben, ist der von Ihnen geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 30 Tagen zu zahlen, nachdem unsere Rechnung bei Ihnen eingegangen ist.
(3) Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
(2) Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem § 5 haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
§ 5 Leihe
(1) Insofern wir Ihnen unentgeltlich Waren aus unserem Sortiment – z..B. zu Testzwecken – überlassen, handelt es sich hierbei eine Leihe (§ 598).
(2) Sie sind dazu verpflichtet, die entliehene Ware nach Ablauf der vorab besprochenen Leihfrist an uns zurückzugeben. Sollte keine Leihfrist vereinbart worden sein, so sind wir dazu berechtigt, die Ware jederzeit zurückzufordern.
(3) Sie sind weiterhin dazu verpflichtet, die entliehene Ware sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden. Alle Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der entliehenen Ware entstehen, sind von Ihnen zu tragen.
(4) Abweichend von § 6 haften wir im Zusammenhang mit einer Leihe nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einem Mangel der verliehenen Ware haften wir abweichend von § 6 nur dann, wenn wir diesen arglistig verschweigen haben.
§ 6 Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
(2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl bere