65 qm Ferienwohnung im Sauerland
55 €
- Art Mieten
- Lage Inland
- Verfügbar ab April 2024
- WLAN
- Möbliert
- Kühlschrank
- Backofen
- Herd
- TV
- Garage/Stellplatz
Beschreibung
65 qm große Erdgeschoss-Ferienwohnung für bis zu 4 Personen.
2 Personen pro Tag 55,00 €, jede weitere Person 20 € pro Tag zusätzlich. Für die Endreinigung berechnen wir 50,00 € . Buchungen minimum 2 Nächte
Die Ferienwohnung befindet sich in einer ruhigen zentralen Lage von 57413 Finnentrop.
Voll ausgestattete Küche mit , Kühlschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher, Eierkocher, Sodastream, usw.
Gemütliche Sitzecke, Sat, TV, Radio, Bettwäsche, Handtücher und ein Kinderreisebett mit Bettwäsche vorhanden.
Unsere Ferienwohnung, die sich in einem ruhigen Zweifamilienhaus befindet, liegt im Erdgeschoß und hat einen separaten Eingang. Stellplätze für 2 Pkw`s sind direkt neben dem Haus vorhanden. Von der Terrasse aus blicken Sie zur Hohen Bracht. Terrassenmöbel sind ebenfalls vorhanden.
Der Ort und die Region bieten ein umfangreiches Angebot an Sport- und Freizeitmöglichkeiten - egal zu welcher Jahreszeit: Wandern, Radfahren, Schwimmen und Ski fahren. Die Möglichkeiten sind vielfältig, egal ob für Jung oder Alt. Auch die Kinder kommen hier nicht zu kurz. Beliebte Ausflugsziele: Hallenbad (5 Min.), Attahöhle, Biggesee, Sorpesee, Karl May Festspiele (Elspe) Winterberg (ca.45 Km) und vieles mehr...
Motorradfahrer sind auch Willkommen.
Die Ferienwohnung ist ab sofort zu vermieten. Ich bitte die Hälfte der Miete mir als Anzahlung
zu überweisen.
Bei Interesse schreiben Sie mir bitte eine Nachricht.
Wir freuen uns auf Sie!
Rechtliche Angaben
IMPRESSUM
für die Vermietung der Ferienwohnung in 57413 Finnentrop Zum Schee 22. § 1 Vermieter: Die Ferienwohnung in Finnentrop wird von dem alleinig Nutzungsberechtigten: Beatrix Albrecht, Zum Schee 22, 57413 Finnentrop, nachfolgend Vermieter genannt, zu Erholungs- oder Montagezwecken vermietet. Die Adresse der Ferienwohnung lautet: Zum Schee 22 , 57413 Finnentrop. § 2 Buchung: 2.1 Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB als anerkannt. 2.2 Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande. 2.3 Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden. § 6 An- und Abreise: Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab ca. 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Wohnung ab 11 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Die Geschirrreinigung und Abfallentsorgung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden. § 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung: 7.1 Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten. 7.2 Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Reinigung, Ordnung und Lüftung der Räume zu sorgen. 7.3 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. § 8 Rauchen: Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Der Mieter kann ggf. die Terasse nutzen. Die Zigarettenreste bitte nur in den Hausmüll (Aschenbecher) zu entsorgen. § 9 Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art in die Ferienwohnung, ist nur nach Vereinbarung mit dem Vermieter erlaubt. § 11 PKW-Stellplatznutzung: 11. 1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten Stellplatz direkt am Haus zu benutzen. 11.2 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. 11.3 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf dem Parkplatz ist vom Mieter durchzuführen, (Schneeschieber vorhanden).
11.4 Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen. § 13-A Übertragung auf Dritte: Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus der Buchungsbestätigung durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung durch den Vermieter möglich. § 17 Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien 57413 Finnentrop / Lennestadt. § 18 Salvatorische Klausel: Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.