Schöne Etagenwohnung in ruhiger Lage mit potential!
129.000 €
- Wohnfläche 105 m²
- Zimmer 3
- Schlafzimmer 2
- Badezimmer 1
- Etage 1
- Verfügbar ab Juli 2026
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Baujahr 1978
- Online-Besichtigung Nicht möglich
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Garage/Stellplatz
Weitere Informationen
Standort
Beschreibung
Wenn Sie der Großstadt Hamburg mit dem Stadtlärm und der Hektik entfliehen möchten, dann kommen Sie nach Halvesbostel, hier ist ruhe, saubere Luft und gute Nachbarschaft selbstverständlich. Das zum Angebot stehende Objekt ist eine Eigentumswohnung im 1. Obergeschoss in einem Zweifamilienhaus Baujahr 1978. Die Wohnung ist aufgeteilt in Eingang, kleiner Flur, Abstellraum, Küche, Wohnzimmer. Die Küche ist verbaut mit einer einfachen EBK. Vom Flur hat man Zugang zu den Räumen Badezimmer mit Dusche und Wanne, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Büro/Gästezimmer. Das Wohn- und Esszimmer steht im Mittelpunkt der Wohnung und hat den Ausgang auf einen geräumigen Balkon mit weitem Ausblich über Wiesen und Felder. Die Kunststoff- ISO- Fenster sind von 2003. Zur Wohnung gehören auch Kellerräume zum Bevorraten und Lagern von Vorräten und Haushaltsgegenständen. Die Wohnung hat eine Wohnfläche von ca. 105 m² und es ist ein Grundstück von ca. 650 m² zugeordnet. Für Wärme und Warmwasser des Zweifamilienhauses sorgt eine Buderus Gasheizung aus dem Jahre 2021. Das Objekt wird unrenoviert Verkauf, wie Besichtigt, im altersbedingtem Zustand. Die Fensterfront im Wohnzimmer wurde noch erneuert.
Energieendbedarf: 136,28 kWh/(m²•a), Energieklasse: E
Lage:
Halvesbostel ist eine Gemeinde \[https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde\_(Deutschland)\] im Landkreis Harburg \[https://de.wikipedia.org/wiki/Landkreis\_Harburg\] in Niedersachsen \[https://de.wikipedia.org/wiki/Niedersachsen\]. Halvesbostel liegt nördlich des Naturparks Lüneburger Heide \[https://de.wikipedia.org/wiki/Naturpark\_L%C3%BCneburger\_Heide\]. Die Gemeinde gehört der Samtgemeinde Hollenstedt \[https://de.wikipedia.org/wiki/Samtgemeinde\_Hollenstedt\] an, die ihren Verwaltungssitz in der Gemeinde \[https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde\_(Deutschland)\] Hollenstedt \[https://de.wikipedia.org/wiki/Hollenstedt\] hat. Sie umfasst eine Fläche von 18,14 km² und liegt am westlichen Rand des Landkreises Harburg, angrenzend an die Landkreise Rotenburg und Stade. Dieser Berührungspunkt ist mit einem Dreikreisstein dargestellt und in den aktuellen Wanderkarten verzeichnet. Politisch gehört die Samtgemeinde zum Landkreis Harburg. Die Teilung des Gemeindewappens weist auf die beiden Ortschaften Halvesbostel und Holvede hin. Der Sumpf-Porst-Strauch ist ein unter Naturschutz stehender, sehr seltener Strauch, der in der Gemarkung von Halvesbostel noch vorkommt. Die Damhirsch-Schaufel symbolisiert den Wild- und Waldreichtum der Gemeinde. Das Gemeindegebiet ist auf Grund der ruhigen Lage eine erholsame Landschaft. Die Stellheide mit Ihren Hügelgräbern in der Feldmark Holvede bietet sich als Tageswanderziel an. Die Nähe der BAB (AS Heidenau Halvesbostel) gewährleisten eine schnelle Erreichbarkeit der Wirtschaftsstandorte Hamburg und Bremen. Für Aktivitäten stehen Feuerwehr Schützenverein Dorfjugend und Sportverein zur Verfügung. Entfernungen, Hamburg über AI 53,7 Km 43 Minuten, Bremen über A1 78,7 Km, 1 Std.
Rechtliche Angaben
Impressum
Christian Stendel Immobilien
Adresse
Am Poggenteich 33, 29229 Celle, Deutschland
Telefon
05141 - 2086539
0171 – 190 64 96
E-Mail
cstendelchristian@gmail.com
Rechtliche Angaben
USt-IdNr.:
73 894 321 605
Registergericht:
Celle
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Stadt Celle Oberbürgermeister
Streit und Schlichtungsstelle AGB
Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Gewerbeanmeldung § 14 GewO oder § 55c GewO
Gemeindekennzahl Betriebsstätte 03351006 GewA2, Am Poggenteich 33, 29229 Celle Tätigkeit wird ausgeübt als Immobilienmakler.
Finanzamt Celle
Steuer- Id. Nr.: 73 894 321 605, Steuernummer 17/143/16898
Allgemeine Geschäftsbedingungen Christian Stendel Immobilien
1. Aufgaben
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt eines Angebots beruht auf Informationen des Auftraggebers. Die Objektangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe und Kontaktaufnahme
Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Immobilienfirma Immobilienservice Celle GmbH oder des jeweiligen, selbständigen Lizenzmaklers unter Hinweis auf die bestehende Honorarverpflichtung gestattet. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz in voller Honorarhöhe, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluß gelangt. Die Kontaktaufnahme ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
3. Benachrichtigung
Ist dem Empfänger das Angebot/Objekt bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich innerhalb von drei Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich per Einschreiben/Rückschein mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen, woher die Kenntnis des Angebotes/Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluß.
4. Honorarhöhe
Unsere Maklerprovision bei Verkauf ist verdient und fällig, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Maklerprovision bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen jeweils 3,57% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Kaufpreis für den Verkäufer und den Käufer. Für alle anderen Immobilienarten beträgt die Maklerprovision 5,95 % inkl. MwSt. für den Käufer bzw. 2,38 % inkl. MwSt. für den Verkäufer. Unsere Maklerprovision bei Vermietung: Mieter für Privatimmobilien zahlen nur eine Vermittlungsprovision bei Erteilung eines separaten Suchauftrages in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. ges. MwSt. Der Vermieter trägt eine Provision von 2,38 Monatsmieten inkl. ges. MwSt. Bei Gewerbeimmobilien ist die zu zahlende Maklerprovision dem entsprechenden Exposè zu entnehmen. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem gesamten Kaufpreis bzw. dem Gegenwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme ect.
5. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
6. Honoraranspruch
Unser Honorar entsteht für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Objektes/ einer Geschäftsgelegenheit oder eines Käufers/Mieters und ist fällig und verdient bei Vertragsabschluß. Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Dies beinhaltet den Kauf/die Miete weiterer Objektflächen, sowie die Anmietung/den Erwerb nachbarschaftlicher Objekte des nachgewiesenen. Eine Anmietung des nachgewiesenen Objektes ohne den Abschluß eines Vertrages (Verzögerung, Aufschiebung, Unterlassung) gilt durch den Einzug/Nutzung als Vertragsvollzug und berechtigt ab Einzug/Nutzung zu vollem Honoraranspruch. Der Honoraranspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Honorar bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteil zur Zahlung des Gesamthonorars verpflichtet, bei dem der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt. Bei Gemeinschaftsgeschäften gilt der jeweils höhere Honorarsatz. Abwicklung und Bezahlung des Honorars erfolgt über uns.
6. Unterzeichnung des Angebotes
Die Unterzeichnung des Angebots bestätigt die Anerkennung/Kenntnis des Nachweises und des vollen Honoraranspruchs, außer bei zusätzlichem Vermerk und Gegenzeichnung des Anbietenden. Die Anforderung von schriftlichen oder mündlichen Informationen verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars bei Zustandekommen eines Vertrages.
7. Maklervertrag
Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns der Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für das volle Honorar. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
8. Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen werden: die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
9. Salvatorische Klausel
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine unwirksame Bedingung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, so dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Seiten Celle.