Ellenerbrok-Schevemoor | 4-Zimmer-Maisonettewohnung mit jungem Baujahr
234.900 €
- Wohnfläche 89 m²
- Zimmer 4
- Schlafzimmer 3
- Badezimmer 1
- Etage 2
- Wohnungstyp Maisonette
- Baujahr 1995
- Hausgeld 449 €
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Keller
- Garage/Stellplatz
- Aktuell vermietet
Standort
Beschreibung
In angenehmer und ruhiger Wohnlage präsentiert sich diese helle Maisonette-Wohnung als attraktives Zuhause mit viel Platz und einem durchdachten Grundriss. Das gepflegte Mehrfamilienhaus wurde Mitte der 1990er-Jahre errichtet und befindet sich in einem ordentlichen Gesamtzustand. Auch die gemeinschaftlichen Grünflächen rund um das Gebäude wirken gepflegt und tragen zu einer freundlichen Wohnatmosphäre bei.
Rund 89 m² Wohnfläche verteilen sich auf zwei Ebenen und bieten ein komfortables Wohnkonzept mit insgesamt vier Zimmern. Bereits beim Betreten fällt die angenehme Helligkeit auf, die durch große Fensterflächen entsteht und den Räumen eine offene und freundliche Wirkung verleiht.
Herzstück der Wohnung bildet der großzügige Wohn- und Essbereich. Offene Raumgestaltung verbindet hier Wohnen, Essen und Kochen zu einem harmonischen Mittelpunkt des täglichen Lebens. Angrenzend befindet sich eine Einbauküche, die Küche kann man auch ganz einfach wieder vom Wohnzimmer trennen, wenn man kein Offenes Konzept möchte.
Angenehm geschnittene Schlafzimmer schaffen ruhige Rückzugsorte. Große Fenster sorgen auch hier für viel Tageslicht und ein freundliches Raumgefühl. Ergänzt wird das Raumangebot durch ein weiteres Zimmer, das sich ideal als Gästezimmer, Arbeitsbereich oder Hobbyraum nutzen lässt.
Komfort bietet auch die Badezimmerausstattung. Helles Tageslichtbad mit weißer Fliesengestaltung verfügt über eine Badewanne und wirkt zeitlos und gepflegt. Zusätzlich steht ein weiteres Duschbad zur Verfügung, was den Alltag für mehrere Bewohner erleichtert.
Für ein angenehmes Wohngefühl sorgen die verbauten Materialien und technischen Details. In den Wohnräumen wurde Laminat verlegt, während Küche und Bäder mit pflegeleichten Fliesen ausgestattet sind. Weiße Holz-Zimmertüren unterstreichen das helle Erscheinungsbild der Wohnung. Kunststofffenster mit Zweifachverglasung tragen zur Energieeffizienz bei.
Auch technisch zeigt sich die Immobilie solide ausgestattet. Eine effiziente Gas-Zentralheizung sorgt für die Wärmeversorgung des Hauses. Kupferrohre sowie eine moderne dreiadrige Elektrik mit FI-Schutzschalter sind vorhanden.
Weitere praktische Flächen stehen im Vollkeller zur Verfügung. Ein Außenstellplatz gehört ebenfalls zur Wohnung und ist bereits im Kaufpreis enthalten.
Aktuell ist die Wohnung vermietet und erzielt eine monatliche Kaltmiete von etwa 790 €. Damit eignet sich die Immobilie sowohl als interessante Kapitalanlage als auch perspektivisch zur Eigennutzung.
Ruhiges Wohnumfeld verbindet sich hier mit einer guten Anbindung an Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel sowie Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Insgesamt überzeugt diese Maisonette-Wohnung durch ihre großzügige Raumaufteilung, angenehme Helligkeit und den gepflegten Zustand.
# Ausstattung
- Maisonette-Wohnung mit 4 Zimmern in ruhigem Wohnumfeld
- Baujahr: ca. 1995
- Wohnfläche: ca. 89 m²
- Nutzfläche: ca. 8 m²
- Zimmeranzahl: 4
- Geschoss: 2. Obergeschoss
- Gepflegter Gesamtzustand des Hauses und der Grünanlagen
- Großzügiger Wohn- und Essbereich
- Helle Schlafzimmer mit idealem Schnitt
- Zusätzliches Gäste- oder Arbeitszimmer
- Weiß gefliestes Badezimmer mit Badewanne und Tageslicht
- Zusätzliches Gäste-Duschbad vorhanden
- Bodenbeläge: Moderner Laminat- und Fliesenboden
- Teilweise elektrische Rollläden vorhanden
- Effiziente Gas-Zentralheizung von ca. 2020
- Dreiadrige Elektrik mit FI-Schutzschalter
- Balkon in ruhiger Hinterhaus Lage
- Außenstellplatz im Kaufpreis enthalten
- Monatliche Kaltmiete von ca. 790 €
- Umlagefähige Kosten inklusive Heizkosten: ca. 245 €
- Nicht umlagefähige Kosten: ca. 204 €
- Hausgeld und Instandhaltungsrücklage
# Weitere Angaben
- Separate WCs: 1
- Garagen/Stellplätze: 1
- Verfügbar ab: Nach Vereinbarung
- Käuferprovision: 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.) vom Käufer
- Nutzfläche: ca. 8 m²
# Lagebeschreibung
Ruhig gelegen in einem gewachsenen Wohngebiet im Bremer Osten befindet sich diese Immobilie in einem Stadtteil, der besonders für seine grüne Umgebung und seine gute Infrastruktur geschätzt wird.
Gepflegte Mehrfamilienhäuser, kleine Grünanlagen und eine angenehme Nachbarschaft prägen das Bild der Umgebung und sorgen für eine entspannte Wohnatmosphäre.
Unmittelbares Umfeld ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Verkehrsberuhigte Straßen und großzügige Freiflächen schaffen ein angenehmes Wohngefühl und bieten gleichzeitig ausreichend Raum für Spaziergänge oder sportliche Aktivitäten im Freien. Locker angelegte Bebauungsstrukturen und viel Grün verleihen dem Quartier eine freundliche und offene Wirkung.
Kurze Wege erleichtern den Alltag erheblich. Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in der näheren Umgebung. Supermärkte, Bäckereien, Apotheken sowie weitere Dienstleistungsangebote sind schnell erreichbar und sorgen für eine komfortable Nahversorgung.
Darüber hinaus bietet ein großes Einkaufszentrum in wenigen Fahrminuten Entfernung eine Vielzahl an Geschäften, Gastronomieangeboten und Freizeitmöglichkeiten.
Auch im Bereich Bildung und Betreuung zeigt sich der Standort gut aufgestellt. Mehrere Kindergärten, Grundschulen sowie weiterführende Schulen befinden sich im näheren Umfeld und sind bequem erreichbar. Familien profitieren dadurch von kurzen Wegen im täglichen Ablauf.
Ebenso überzeugt die medizinische Versorgung im Stadtteil. Verschiedene Arztpraxen, Apotheken und medizinische Einrichtungen sind in der Umgebung angesiedelt und gewährleisten eine zuverlässige gesundheitliche Infrastruktur.
Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist ebenfalls sehr gut. Mehrere Bus- und Straßenbahnhaltestellen befinden sich in fußläufiger Entfernung und ermöglichen eine schnelle Verbindung in die Bremer Innenstadt sowie zu weiteren Stadtteilen.
Pendler profitieren zusätzlich von einer guten Erreichbarkeit der wichtigsten Verkehrsachsen, sodass auch umliegende Regionen bequem erreichbar sind.
Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten kommen in dieser Lage ebenfalls nicht zu kurz. Zahlreiche Grünflächen, Wege für Spaziergänge oder Fahrradtouren sowie verschiedene Sport- und Freizeitangebote befinden sich im Umfeld und laden zu aktiver Erholung im Freien ein.
Insgesamt verbindet diese Wohnlage eine ruhige, grüne Umgebung mit einer sehr guten Infrastruktur und einer guten Anbindung an das Stadtzentrum. Angenehme Nachbarschaft, kurze Wege und vielfältige Versorgungsmöglichkeiten machen den Standort zu einer attraktiven Wohnadresse innerhalb Bremens.
# Energie
- Energieausweis: Energieverbrauchsausweis
- Wesentliche Energieträger: GAS
- Energieverbrauch: 89 kWh/(m²*a)
- Energieeffizienzklasse: C
- Gültig bis: 2028-07-12
- Baujahr (gemäß Energieausweis): 2020
- Heizungsart: Zentralheizung
- Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: SP787A
Rechtliche Angaben
Impressum
Anschrift
Schichtel Immobilien GmbH
Wachmannstraße 73
28209 Bremen
Inhaber
Pascal Schichtel
Inhaltlich Verantwortlicher
Pascal Schichtel
Rechtsform
GmbH
Aufsichtsbehörde
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen
Gewerbeerlaubnis nach § 34C der Gewerbeordnung erteilt durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Kontakt
Telefon: +49 421 200 88 111
E-Mail: info@schichtel-partner.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE412998649
Berufsbezeichnung
Immobilienmakler
Zuständige Kammer
IHK Bremen, verliehen in: Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen
EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Darüber hinaus nimmt unser Betrieb an einem Verbraucherstreitigkeitsverfahren nicht teil.
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.
Quelle: eRecht24
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schichtel Immobilien GmbH
Wachmannstraße 73
28209 Bremen
Telefon: 0421 200 88 111
info@schichtel-partner.de
Inhaber: Pascal Schichtel
1. Vorbemerkungen
Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne
von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als
Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma
versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines
Maklerbüros zu verfügen. Diese AGB sind Gegenstand eines jeden Maklervertrages. Inhaltlich Verantwortlicher ist der Inhaber Pascal Schichtel.
2. Geltungsbereich
Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und
Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchender genannt wird.
Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf- oder Mietvertrag gemeint.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser
abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
3. Zustandekommen des Maklervertrages
Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der
Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein
Kaufobjekt offeriert (z.B. Website, Social Media, Zeitung), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Exposé).
In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande. Im Falle eines Mietobjektes ist, wenn ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungs-suchenden entstehen soll, ein Suchauftrag des Wohnungssuchenden für das Zustandekommen eines Maklervertrages in Textform erforderlich. Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und einem Makler ist nicht möglich.
Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des
Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande. Sollte ein
schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen
worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
4. Exposé Haftung
Da wir nicht alle Objektangaben selbst ermitteln, können wir hierfür auch keine Gewähr
übernehmen. Bitte beachten Sie, dass optimierte Grundrisse nicht zwingend
maßstabsgetreu sind. Die eingezeichneten Einrichtungsgegenstände dienen teilweise nur
der Visualisierung. Verbindliche Angaben sind immer und ausschließlich den genehmigten Originalzeichnungen, Plänen oder Baubeschreibungen zu entnehmen.
5. Beratungshaftung
Mit diesen AGBs akzeptieren Sie, dass wir weder eine steuerliche noch eine rechtliche
Beratung durchführen. Sollten Sie Aussagen von uns diesbezüglich vernehmen, ist dies
maximal nur als unverbindlicher Hinweis zu verstehen und bei Relevanz immer von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu prüfen.
6. Gegenseitige Verpflichtung
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch das Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen.
7. Vollmacht des Verkäufers
Der Verkäufer erteilt dem Makler die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten als auch gegenüber dem WEG-Verwalter zur Ausübung von Rechten, wie sie ihm als Wohnungseigentümer zustehen.
8. Vorkenntnis
Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des
Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde
verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der
Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein postalische Schreiben oder E-Mail an den
Makler. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine
Vorkenntnis berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er
verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
9. Verbot der Weitergabe von Informationen
Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind nur und einzig und allein
für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne
schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen
diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat,
einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet,
gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich
Mehrwertsteuer zu leisten.
10. Doppeltätigkeit des Maklers
Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf der
Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler entweder nur für den
Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.
11. Ersatzgeschäft, Folgegeschäft
Sollte anstelle des ursprünglich angestrebten Geschäftes ein anderer Hauptvertrag über
ein anderes Objekt zwischen dem Auftraggeber des Maklers und dem Kunden des Maklers oder ein Zuschlag im Wege der Zwangsversteigerung zu Stande kommen, so ist der Kunde dennoch gegenüber dem Makler zur Zahlung der Provision verpflichtet.
Gleiches gilt, wenn im Zuge des Kontaktes mit dem Auftraggeber des Maklers und dem
Maklerkunden innerhalb von 12 Monaten weitere Objekte des Auftraggebers bekannt
werden und der Maklerkunde eines oder mehrerer dieser Objekte erwirbt, mietet oder
pachtet. Sollte eine Provision mit dem Auftraggeber vereinbart worden sein, so ist dieser
in diesem Falle ebenso verpflichtet, die Provision an den Makler zu bezahlen.
Des Weiteren gilt diese Regelung, wenn anstatt des Kaufvertrages ein Miet- oder
Pachtvertrag zu Stande kommt oder umgekehrt.
12. Maklerprovision
Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Unsere Provisionen sind
verhandelbar. Im Allgemeinen betragen diese…
• bei wohnwirtschaftlichen Mietobjekten: 3 Monatskaltmieten inkl. Mehrwertsteuer, bei
Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete die durchschnittliche Monatsmiete bezogen
auf die Gesamtlaufzeit berechnet bei gewerblichen Mietobjekten:
• bei befristeten Mietverträgen und einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision
2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19 % MwSt. (= 2,38 Monatsmieten) bei einer
Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristeten Mietverträgen beträgt die Provision 3
Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 3,48 Monatsmieten)
• bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um
eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 1,19 Monatsmieten)
• bei Kaufobjekten: 3,57 % des notariellen beurkundeten Verkaufspreises inkl.
Mehrwertsteuer vom Käufer.
• bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten: 1,19% inkl. Mehrwertsteuer des
ermittelten Wertes vom Vorkaufsberechtigten. Der Wert errechnet sich entsprechend aus
dem Gesamtkaufpreis zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.
• bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten: 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer vom
Übernehmer. Berechnungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts. Dieser Wert
errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen
Erbbauzinsen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen
Basiszinssatzes der EZB.
• bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten: jeweils
3,48 % inkl. Mehrwertsteuer des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu
übertragenden Anteile vom Übertragenden und vom Übernehmer. Bei der Berechnung
des Anteilwertes ist der Wert des Gesellschaftsanteils zugrunde zu legen.
Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt
diese als vereinbart. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises
oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-
, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt. Die
Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-
, Miet- oder Pachtvertrag).
13. Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen
Sollte der gewünschte Vertragsabschluss nicht zustande kommen, so ist der Kunde
verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des erteilten Auftrages entstandenen und
nachgewiesenen Aufwendungen (zum Beispiel Insertionskosten, Telefonkosten,
Fahrtkosten usw.) zu erstatten. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden
Provision nicht überschreiten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In
diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25,00 € begrenzt.
14. Pauschaler Aufwendungsersatz
Dem Makler steht ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 10 % der vorgesehenen Gesamtprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu, wenn der Auftraggeber trotz vorangegangener Unterlassungsaufforderung weiterhin so schwerwiegend gegen den Vertrag verstößt, dass dem Makler objektiv die Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann.
15. Vertragsstrafe bei Nichtabschluss des Hauptvertrages
Vermittelt der Makler nachweislich einen vertragsbereiten Interessenten und schließt der
Auftraggeber mit diesem keinen Hauptvertrag ab, so hat der Auftraggeber dem Makler
eine Pauschale von 10 % der vereinbarten Provision zu vergüten. Dies gilt nicht beim
Auftrag eines Wohnungssuchenden.
16. Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Hauptvertrages
Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder
vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder
einvernehmlich aufgehoben wird.
17. Rückfrageklausel
Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber den Makler unter
Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren.
Damit soll dem Makler die Möglichkeit gegeben werden zu prüfen, ob der Hauptvertrag
infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist.
Ferner erteilt der Verkäufer auch nach Abschluss des Hauptvertrages dem Makler für die
Dauer von 24 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.
18. Haftung, Haftungsbegrenzung
Der Makler hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben nicht auf deren
Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Er hat die Angaben weitergegeben, die er vom
Verkäufer oder Vermieter/Verpächter oder einem beauftragten Dritten erhalten hat.
Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der
Angaben übernimmt der Makler keine Haftung. Die Haftung des Maklers ist auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
19. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Makler verjähren nach drei Jahren. Sollte die
gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall eine kürzere sein, so gilt diese.
20. Nebenabreden, zusätzliche Vereinbarungen
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines
Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die
Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung
unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
21. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil nichtig oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen gültig oder wirksam.
Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem
ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am
nächsten kommt, ohne die übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen.