Baugrundstück in Gütersloh, 818 m², für Einzel- oder Doppelhäuser, ruhige Lage, gute Anbindung.
260.000 €
Standort
Beschreibung
Baugrundstück in begehrter Wohnlage in Gütersloh!
Grundstücksgröße: ca. 818 m²
GRZ (Grundflächenzahl): 0,4
GFZ (Geschossflächenzahl): 0,5
Zulässige Bebauung: Einzel- oder Doppelhäuser, 1 Vollgeschoss
Gebiet: Reines Wohngebiet (§4 BauNVO)
Objektbeschreibung
Willkommen in einer ruhigen und gepflegten Wohnstraße im Herzen von Gütersloh. Dieses attraktive Baugrundstück mit einer großzügigen Fläche von ca. 818 m² bietet Ihnen die seltene Gelegenheit, Ihren Traum vom Eigenheim in bester Lage zu verwirklichen.
Dank der GRZ von 0,4 und der GFZ von 0,5 ist eine Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus oder einem großzügigen Doppelhaus möglich – jeweils mit einem Vollgeschoss. Der Bebauungsplan sieht ausschließlich eine wohnwirtschaftliche Nutzung vor, was für ein besonders ruhiges und familienfreundliches Umfeld sorgt.
Ob ein klassisches Einfamilienhaus mit Garten oder ein stilvolles Doppelhaus mit durchdachtem Grundriss – hier lassen sich vielfältige Wohnideen realisieren.
Bebaubarkeit
Laut Bebauungsplan gelten folgende Festsetzungen:
Zulässig sind ausschließlich Einzel- oder Doppelhäuser
Reines Wohngebiet gemäß §4 BauNVO
Maximal 1 Vollgeschoss
GRZ 0,4 → ca. 327 m² bebaubare Fläche
GFZ 0,5 → maximal ca. 409 m² Geschossfläche
Die Bebauung richtet sich nach §30 BauGB (Bebauungsplan liegt vor). Gern lassen wir Ihnen auf Wunsch die entsprechenden Planunterlagen zukommen oder vermitteln den Kontakt zur zuständigen Baubehörde.
Fazit
Ein Baugrundstück wie dieses ist selten: Ruhig gelegen, großzügig geschnitten und ideal für die individuelle Bebauung. Verwirklichen Sie hier Ihren Wohntraum – ob als Familie, Paar oder Bauherr mit Blick auf eine Doppelhauslösung.
Ihr Zuhause wartet auf Sie – in der Cordulastraße 13 in Gütersloh.
- Käuferprovision: 7,14 % inkl. gesetzl. MwSt.
# Lagebeschreibung
Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen und gepflegten Wohnviertel von Gütersloh. Hier wohnen Sie ruhig, grün und dennoch zentral. Die Umgebung ist geprägt von ansprechender Ein- und Zweifamilienhausbebauung, liebevoll gepflegten Gärten und einem angenehmen nachbarschaftlichen Miteinander.
Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen sowie Ärzte und Apotheken befinden sich in unmittelbarer Nähe. Der Bahnhof Gütersloh ist nur wenige Minuten entfernt und bietet eine sehr gute Anbindung an den Regionalverkehr – ideal für Pendler.
Auch die Natur liegt direkt vor der Haustür: Zahlreiche Spazier- und Radwege, Felder und kleine Wäldchen laden zum Entspannen und Durchatmen ein. Ein ideales Umfeld für Familien, Ruhesuchende und Naturliebhaber.
Zusätzlich profitieren Sie von der Nähe zu den großen Unternehmen der Region: Die Bertelsmann-Zentrale sowie der Miele-Standort sind ebenfalls schnell zu erreichen und bieten attraktive Arbeitsmöglichkeiten.
Anbieter-Objekt-ID: 0321
Rechtliche Angaben
Firma: SONTONA Immobilien GmbH
Vertretungsberechtigter: Markus Dohr, Kevin Brugger, Vincent Schuller
Strasse: Eugen-Sänger-Ring 13
PLZ/Ort: D-85649 Brunnthal
Telefon: 089 / 693 145 250
E-Mail: info@sontona.de
Homepage: www.sontona.de
Handelsregister: München
Handelsregisternummer: HRB 285085
Berufsaufsichtsbehörde: IHK für München u. Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
www.ihk-muenchen.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE362199560
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Hinweise Datenschutz: https://www.sontona.de/datenschutzerklarung-der-homepage/
Link zu Impressum: https://www.sontona.de/impressum/
Verbraucherinformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SONTONA Immobilien GmbH, 85649 Brunnthal
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Verträge, Leistungen und Angebote der SONTONA Immobilien GmbH (nachfolgend
"Immobilienmakler" genannt) und deren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) in
Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Nachweis von
Immobilienangelegenheiten.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese
ausdrücklich und schriftlich von der SONTONA Immobilien GmbH bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Immobilienmakler vermittelt oder weist dem Kunden Immobilien nach, die zum
Kauf, zur Miete oder Pacht angeboten werden. Die Bekanntgabe (=Nachweis) der
Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die
Provisionsforderung des Immobilienmaklers im Falle des Ankaufs oder der Anmietung.
2.2 Die Informationen über die vermittelten Immobilien stammen aus den Angaben der
Eigentümer oder Dritter. Der Immobilienmakler übernimmt keine Haftung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Objektangaben. Es obliegt dem Kunden, die Angaben
auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
3. Provisionsanspruch
3.1 Der Immobilienmakler hat Anspruch auf eine Provision, sobald durch seine
Vermittlung oder seinen Nachweis ein Vertrag (Kauf, Miete, Pacht, Tausch, Leasing, etc.)
über das vermittelte Objekt zustande kommt. Hierbei genügt eine Mitursächlichkeit der
Maklertätigkeit.
3.2 Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Verkäufer- und Käuferprovision 3,57%
vom wirtschaftlichen Kaufpreis, bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbe-Mietobjekten, jeweils inkl. 19% ges. MwSt.
3.3 Der Anspruch auf Provision entsteht auch dann, wenn eine andere als die in der
Vereinbarung vorgesehene Immobilie (z.B. Wohnung statt Haus, Haus statt Grundstück,
etc.) zwischen den vermittelten Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand gemacht
wird, solange diese mit dem angebotenen Geschäft in seinem wirtschaftlichen Erfolg
nicht oder nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
3.4 Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete, Erwerb von
Gesellschaftsanteilen statt Immobilien, Tausch statt Kauf/Miete, Erbbaurecht statt Kauf
und umgekehrt.
3.5 Die vereinbarte Provision ist nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes nach
Rechnungsstellung ausschließlich auf das Konto der SONTONA Immobilien GmbH,
85649 Brunnthal zu bezahlen.
4. Vertraulichkeit
4.1 Alle Angebote und Informationen des Immobilienmaklers sind vertraulich zu
behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der SONTONA
Immobilien GmbH nicht gestattet.
4.2 Verstößt der Kunde gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder
andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat,
den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler
Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zu zahlen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5. Doppeltätigkeit
Der Immobilienmakler ist berechtigt, gleichzeitig sowohl für den Verkäufer als auch für
den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden.
6. Vorkenntnis
Ist dem Kunden die vom Immobilienmakler angebotene Immobilie bereits bekannt, so
hat er dies spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und bei Bedarf zu
belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er gegenüber der SONTONA
Immobilien GmbH sämtliche Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass auf die
Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
7. Informationspflicht
7.1. Wird der Hauptvertrag ohne die Teilnahme des Immobilienmaklers geschlossen, so
ist der Kunde verpflichtet, der SONTONA Immobilien GmbH unverzüglich nach
Abschluss, unter Angabe des Namens und der Anschrift des anderen Vertragspartners,
Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und über die
Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu geben.
7.2. Der Kunde erteilt dem Immobilienmakler Vollmacht zur Einsichtnahme in das
Grundbuch, die Bauakte sowie alle übrigen behördliche Akten, und in die Unterlagen
der Hausverwaltung (bei Eigentumswohnungen). Der Immobilienmakler darf auch
Kopien erstellen sowie schriftliche Auszüge aus den Unterlagen und Akten anfordern.
8. Haftung
Der Immobilienmakler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit durch das
Verhalten des Immobilienmaklers kein Schaden in der Verletzung des Körpers, der
Gesundheit oder des Lebens entsteht und soweit keine vertragswesentlichen Pflichten
betroffen sind.
9. Informationspflicht nach VSBG
Die SONTONA Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den
Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz der SONTONA Immobilien
GmbH.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für
den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
11.3 Sollten diese AGB in einer anderen Sprache als Deutsch verfasst sein und es zu
Interpretationsunterschieden kommen, ist die deutsche Fassung maßgeblich.