2 Raum Wohnung in Lommatzsch sofort zu vermieten
260 €
- Wohnfläche 46 m²
- Zimmer 2
- Schlafzimmer 1
- Badezimmer 1
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Verfügbar ab Dezember 2023
- Nebenkosten 130 €
- Kaution / Genoss.-Anteile 780 €
- Garten/-mitnutzung
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
ENERGIEAUSWEIS
- erstellt am: 30.04.2014
- gültig bis: 30.04.2024
- Art des Energieausweises: nach Verbrauch
- Verbrauchskennwert insgesamt: ca. 139,3 kWh/(m²a)
- Verbrauch inkl. Warmwasser: ja
- Heizungsart: Zentralheizung
- Befeuerung: Gas
# Ausstattung
Die 2 Raum-WHG liegt am Rand des Stadtzentrums Lommatzsch in einem 5 Familienhaus. Sehr schöne und renovierte 2 Raum-WHG-Obergeschoss. Bad mit Dusche, WC, WB, WM-Anschluss und Fenster. Bis auf Bad und Küche ist die Wohnung mit Laminat verlegt. Alles was Sie zum täglichen Bedarf benötigen finden Sie in ca. 5 - 15 min fußläufig. Anbindung zu dem öffentlichen Verkehrsmittel sind ebenfalls in unmittelbarer Nähe. Treppenhaus mit Marmor verlegt und Schmiedeeisenner Handlauf sind Akzente die die Immobilie als "neues Zuhause" interessant machen.
Eine Besichtigung lohnt sich auf jeden Fall! Auch für ältere Personen geeignet.
Zusammensetzung der Miete:
Kaltmiete 260,00 € Nebenkosten inkl. Heizung und Warmwasser: 130,00 €
Gesamtmiete: 390,00 € Kaution: 780,00 €
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: 01.12.2023
Objektzustand: vollständig renoviert
Qualität der Ausstattung: Standard
Bodenbelag: Fliesen, Laminat
# Sonstiges
Ausstattung:
Standard
Bad mit Fenster - Dusche
Küche mit Fenster
Laminat und Fliesen
Angaben zum Energiepass nach § 16 EnEV:
Energiepass liegt als PDF-Datei bei
Art Energiepass: Energieverbrauchsausweis Nr. 092944
Endenergieverbrauch: 139,3 kwh
Energieträger: Gas
Heizungsart: Zentralheizung inkl. Warmwasser
Baujahr: 1930
Baujahr Wärmeerzeuger: 1998
Die angegebenen Flächen, sowie die Informationen zur Immobilie beruhen auf Angaben Dritter. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr und sichern diese Eigenschaften nicht zu.
Einen Zwischenverkauf/Vermietung behält sich der Eigentümer (Verkäufer/Vermieter) ausdrücklich vor. Für weitere Informationen zur Immobilie stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Eine Besichtigung, ist nach Absprache mit unserem Büro, möglich.
# Energie
Energieausweis: Energieverbrauchsausweis
Energieverbrauch: 139.3 kWh(m²*a)
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Ausstellungsdatum: 30.04.2014
Gültig bis: 04-2024
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 23-010-MW
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
3. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
4. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
6. Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
7. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zugeben.
9. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
10. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
11. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
12. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
13. Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
14. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer zusätzlich fällig (nicht bei Auslandsgeschäften).
15. Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.
Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
16. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
17. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.
18. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
19. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
20. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Meißen Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.