⚠️Top Deal im Juni ! Hartschalen Heckbox für AHK / Towbox V3
25 € VB
Nur AbholungBeschreibung
Tow Box V3 (zusätz.Stauraum Box für AHK) abschließbar
Mit Wartafel => Italien/ Spanien
+ 8 € FP
(sofern verfügbar / unabhängig der Mietdauer)
3. Kennzeichen notwendig !!
Kann aktuell nur geschraubt werden, da Kennzeichenhalterung das Öffnen der Towbox nicht zulässt!
Kaution 300 €
Tag 25€
2-3 Tage 50 €
Wochenende 55 € FP
4 Tage 60,00 €
5 Tage 75,00 €
6 Tage 85,00 €
7 Tage 95,00 €
8 Tage 105,00 €
9 Tage 110,00 €
10 Tage 115,00 €
11 Tage 120,00 €
12 Tage 125,00 €
13 Tage 130,00 €
14 Tage 135,00 €
15 Tage 139,00 €
16 Tage 143,00 €
17 Tage 147,00 €
18 Tage 151,00 €
19 Tage 154,00 €
20 Tage 157,00 €
21 Tage 160,00 €
22 Tage 163,00 €
23 Tage 166,00 €
24 Tage 169,00 €
25 Tage 172,00 €
26 Tage 175,00 €
27 Tage 178,00 €
28 Tage 181,00 €
Je weiterer Tag auf Anfrage
Endreinigung 10€
Alle Preise verstehen sich bei einer gewerblichen Anfrage netto, zuzüglich der am Tage geltenden MwSt
Die Box (optional mit Lüftungsgittern) in schwarz wird über den Schnellverschluss leicht an der Anhängerkupplung montiert.
Ihre Ladung findet in der praktischen Box entsprechend Platz. Sportausrüstung, Koffer, Kinderwagen u.s.w. können Sie bequem transportieren, ohne den Platz im Fahrzeug einzuengen.
Die Heckbox incl. Grundträger ist mit einem Rollenmechanismus ausgestattet, der das Aufsetzen und Abnehmen sehr erleichtert, da das System nicht getragen werden muss
Der abschließbare Schnellverschluss lässt sich leicht und sicher bedienen.
Über den integrierten Ausziehmechanismus kann der Heckträger problemlos abgeklappt werden- und ermöglicht so im Regelfall auch beladen- den Zugang zum Kofferraum.
Beleuchtungseinheit 13polig
Optional mit Gittersatz
ca. 390 Liter.
Die Nutzlast beträgt max 50 kg,
Eigengewicht ca. 38 kg
Rechtliche Angaben
MW Vermietung
Michael Wagner
Mozartsr.8a
64347 Griesheim
mwvermietung@t-online.de
Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.
Dieser lautet https://ec.europa.eu/consumers/odr .