✅ Radlader Hoflader Kompaktlader Wacker WL25 2,5 to mieten leihen
30 €
Beschreibung
Wir vermieten Maschinen und Geräte im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus, Arbeiten rund Haus.
➡️ Hier ein Wacker WL 25 Radlader/Hoflader zur
MIETE.
✅ Kurztarif ab 30 € pro Betriebsstunde (mindestens 3 BSt.)
✅ Tagesmiete 125 €
✅ Tagesmiete (2 bis 5 Tage) 115 € pro Tag
✅ Wochenmiete (ab 6 Tagen) 105 € pro Tag
✅ Vermietung incl. Fahrer möglich
Für langfristige Vermietung erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.
⚠️ Kaution: 750 € (Die Kaution ist in bar zu hinterlegen)
☎️ Anfragen auch gerne per WhatsApp unter
0171/4719232
〽️ Technische Daten:
Breite: 1,25 m
Höhe: 2,20 m
Hubhöhe: 2,62 m (Unterkante Gabelzinken)
Hubkraft mit Palettengabel: ca. 1,5 to (1 Palette
Pflastersteine)
Schaufelinhalt: 0,35 m³
Transportgewicht ca. 2,5 to
Zwei Fahrstufen bis max. 20 km/h Optimal für GaLa-Bau da mit PKW-Anhänger transportierbar
✅ Abholung in 86697 Sinning
✅ Lieferung möglich
Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
⚠️ Die Maschine wird gereinigt, vollgetankt (Diesel) und in betriebsbereitem Zustand zur Verfügung gestellt und ist so auch wieder zurückzugeben.
Rechtliche Angaben
Peter Mietmaschinen
Benjamin Peter
Kirchstr. 19
86676 Ehekirchen
0171/4719232
pmietmaschinen@gmx.de
Umsatzsteuer-ID DE367412697
Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Mietbedingungen:
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietsache zur Verwendung in Miete zu überlassen und in ordungsgemäßem, betriebsbereitem Zustand, gesäubert und mit genannten Mängeln (falls vorhanden) zu übergeben. Der Mieter wird in die sach- und fachgerechte Bedienung der Mietsache eingewiesen und verpflichtet sich dafür sorge zu tragen sowie die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen, vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, die Straßenverkehrsordnung sorgfältig zu beachten und nur geeignete Personen zum führen einzusetzen. Zwischenvermietungen sind nicht gestattet. Für Schäden an der Mietsache sowie Diebstahl während der Mietdauer haftet der Mieter in voller Höhe. Für Schäden bei und an Dritten sowie Schäden verursacht durch asbesthaltige Substanzen im Zusammenhang mit Benutzung der Mietsache haftet der Mieter. Bei Auftreten von Defekten/Schäden an der Mietsache ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine Verbringung ins Ausland ist nicht gestattet. Die Mietsache ist vom Vermieter Teilkaskoversichert. Zur Sicherung der Mietschuld und des Selbstbehalts, sowie im Falle von Beschädigung der Mietsache, wird eine unverzinsliche Kaution in vereinbarter Höhe fällig, die bar zum Zeitpunkt der Abholung/Übergabe hinterlegt wird. Eine Beendigung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunk durch den Mieter ist nur in Verbindung mit der Rückgabe der Mietsache möglich, der Preis bleibt in voller Höhe zu zahlen. Sollte der Mieter gegen eine der vorgenannten Bedingungen verstoßen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhalt einer Frist zu beenden.