⚡Minibagger Mieten / Verleih⚡
90 €
Nur AbholungBeschreibung
⚡Minibagger Mieten / Verleih⚡
⚡Ich vermiete:⚡
Minibagger, 870 Kg
Breite von 70-90 cm ideal zum Durchfahren von Gartentore.
Graben Tiefe 1,8m Höhe 2,4m Radius 2,8m
Vermietung nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweis
⚠️Abholung erfolgt bei uns am Lager Hof Scharnhölzstraße 334 in 46240 Bottrop. ⚠️
⚠️ Bei Bedarf liefern wir auch an. Preise auf Anfrage ⚠️
Die Tagesmiete beträgt 90 € zzgl. 19 % MWST
Bei Anmietung mit Anhänger 110 €
und eine Kaution von 200 €
Weitere Preiseangebote auf Anfrage.
Tagesmiete bezieht sich auf die Öffnungszeiten.
EC Zahlung möglich.
❌❌❌ 200 € Kaution ❌❌❌
Unsere Öffnungszeiten sind:
❗Mo.- Fr.:❗
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
❗Sa.:❗
09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Hinweis: Bitte Anfragen telefonisch unter:
☎️ 01520 1925940
Da die Anzeige immer wieder aktualisiert wird,
bitte anstatt Anzeige merken, lieber " Nutzer folgen" anklicken.
Wir bieten auch zur Miete an:
diverse Kleingeräte wie:
- Stichsägen
- Bohrmaschinen
- Schleifgeräte
- Winkelschleifer
- Bohr/Meißelhammer
- Fuchschwanz
- usw:
sowohl als auch Großgeräte:
- Heckenscheren
- Wildkrautbürsten
- Kettensägen
- Kehrbesen / Schneebesen
- Rohrreiniger
- Einfriergeräte
- Heizgebläse
- Bautrockner
- Rüttelplatten
- Stampfer
- Pressmaschinen
- Kernbohrgerät
- Schlitzfräse
- Staubsauger
- usw:
Anhänger Verleih
Impressum/Büro
BMV-Sobetzko
S.Sobetzko
Scharnhölzfeld 59
46238 Bottrop
Telefon Nummer: 01520 1925940
Rechtliche Angaben
BMV-Sobetzko
S.Sobetzko,
Scharnhölzfeld 59
46238 Bottrop
Telefon Nummer: 01520 1925940
Mietbedingungen
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich , das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreien, betriebsfähigen, der Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten des Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, das das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend hingewiesen.
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend gem. Verwendung einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die Haftung.
Steuer Nummer: 308/5109/4867