✋☝️ Deichselträger Fahrradträger mieten zu vermieten ⭐⭐⭐⭐⭐
7 €
Nur Abholung- Art Weitere Fahrräder & Zubehör
- Typ Andere Fahrräder
Beschreibung
Herzlich willkommen beim NUHNEBOX - Mietservice
Da die Inserate immer wieder aktualisiert werden, bitte anstatt Anzeige merken, lieber " Nutzer folgen" anklicken.
Thule Deichselträger für zwei Fahrräder.
Die Träger ist klappbar um leichter an den Gaskasten zu kommen.
bis mindestens 4 Tage 30 €
bis 1 Woche 40 €
bis 2 Wochen 60 €
bis 3 Wochen 75 €
Bei Reservierung der Mietsachen, bei mir vor Ort, wird die 1/2 des Mietpreises als Anzahlung in bar oder per Überweisung fällig. Ohne eine Anzahlung kann ich leider keine Reservierungen mehr vornehmen (zu viele schlechte Erfahrungen....)
Bei Abholung der Mietsachen wird der Rest des Mietpreises und eine Kaution in Höhe von 120 € fällig. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsachen sofort erstattet.
Verleih erfolgt gegen Vorlage des gültigen Personalausweises.
Die Mietpreise verstehen sich natürlich inklusive Montage und Demontage.
‼️ Wir bitten, wegen Verfügbarkeit und evtl. Reservierungen rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen ‼️
Bitte beachten sie auch meine anderen Angebote.......
Ich verleihe ebenfalls Fahrradträger für den Dachtransport
Fahrradträger für den Transport auf der Anhängerkupplung für 2, 3 oder 4 Fahrräder,
Verschiedene Dachboxen und Dachträger, Heckboxen für die Anhängerkupplung, Anhänger fürs Fahrrad, PKW Anhänger und Sackkarren im Angebot.
Ich wünsche einen schönen Tag und gegebenenfalls einen schönen Urlaub!
Rechtliche Angaben
Impressum:
Marc Röglin
Unterm Berg 2
35066 Frankenberg
015226789901
email marcroeglin@nuhnebox.de
Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
Neue Informationspflicht für gewerbliche Anbieter
Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.
Link dazu: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE