Oldtimer mieten
VB
Beschreibung
Wenn der Weg zum Ja-Wort Teil Ihrer Liebesgeschichte wird
Ihr Hochzeitstag ist ein Versprechen für die Ewigkeit. Ein Tag, an dem die Zeit kurz innehält und jeder Augenblick von Liebe getragen ist. Auch der Weg zu Ihrem Ja-Wort darf etwas Magisches sein – leise, stilvoll und voller Emotionen. In einem klassischen Oldtimer wird diese Fahrt zu einem Moment nur für Sie, getragen von Vorfreude und Glück.
Ich hole Sie in einem liebevoll gepflegten Hochzeitsauto ab und begleite Sie behutsam zum Standesamt oder zur Kirche. Während die Welt draußen vorbeizieht, genießen Sie einen stillen Augenblick der Nähe. Nach der Trauung fahren Sie entspannt weiter zu Ihrer Feier – begleitet vom sanften Charme vergangener Zeiten. Für Ihre Hochzeitsfotos steht das Fahrzeug selbstverständlich als romantische Kulisse bereit.
Hochzeitsfahrzeuge mit Seele
Cadillac De Ville · 1959
Eine Legende, die Geschichten erzählt. Großzügig, elegant und voller Würde verleiht dieser US-Klassiker Ihrem Hochzeitstag einen Hauch von Glamour und zeitloser Schönheit.
Chevrolet Bel Air · 1957 · türkis
Ein Traum in Farbe und Form. Der Bel Air versprüht Lebensfreude und Nostalgie – wie geschaffen für poetische Hochzeitsbilder mit einem Hauch von Fernweh.
Chevrolet Impala · 1960 · rot/weiß
Ein Sinnbild für Freiheit und Neubeginn. Dieser Oldtimer begleitet Sie stilvoll in Ihre gemeinsame Zukunft – voller Gefühl und Eleganz.
Mercedes-Benz „Heckflosse“ · dunkelblau
Zurückhaltend, edel, zeitlos. Mit seiner klassischen Linienführung schenkt dieser Mercedes Ihrer Hochzeit Ruhe, Glanz und eine besondere Tiefe.
Mit Liebe geplant
Gerne können Sie die Fahrzeuge vorab persönlich besichtigen.
Ich freue mich darauf, Sie an Ihrem besonderen Tag begleiten zu dürfen.
Raum Nürnberg & Umgebung – von privat
Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage das Hochzeitsdatum, den gewünschten Zeitrahmen sowie die geplante Wegstrecke.
Rechtliche Angaben
Hochzeitsfahrten gegen Entgelt (mit Werbung etc.) unterliegen grundsätzlich dem PBefG nach § 49 Mietwagen.
Das Personenbeförderungsgesetz sieht allerdings eine Ausnahme vor:
in §1 Abs. 2 ist geregelt, dass diesem Gesetz nicht Beförderungen unterliegen, wenn "das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen".