Kühltruhe zum mieten
50 €
Beschreibung
Wir bieten Ihnen eine professionelle Kühltruhe in Gastronomiequalität an. Damit kühlen Sie bei Ihrer Party oder Veranstaltung Ihre Getränke und/oder Speisen. (Weitere Eventausstattungen wie Partyzelte, Zeltgarnituren, Tische etc,. finden Sie in unserem Sortiment)
Maße
L 104 cm x B 66 cm x H 90 cm
Gewicht
64 kg
Kapazität
300 Liter ( ca. 400 x 0,33 Dosen oder ca. 225x 0,5 l Flaschen, je nach
Beschaffenheit)
Ausstattung
4 Rollen ( 2 mit Bremsen) , Aluverkleidung, Schiebedeckel
Preis/Tag: 50,00 €
Preis/Wochenende: 75,00 €
Preis/Woche: 125,00 €
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der Mietwerk GmbH
§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte aus unserem Angebot und sind Grundlage der Vermietung.
§2 Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand gegen Zahlung des vereinbarten Mietpreises für die vereinbarte Mietdauer dem Mieter zur Verfügung zu stellen
Der Mieter verpflichtet sich :
- keinen Dritten Rechte an dem Gerät einzuräumen
- jegliche Beschädigungen sind sofort dem Vermieter anzuzeigen
- den Mietgegenstand bestimmungsgemäß in der vorgesehenen Art und Weise zu bedienen, zu verwenden, zu pflegen, vor Witterungseinflüssen und vor Überbeanspruchung zu schützen und nur mit zugelassenen Betriebsstoffen zu betreiben
- den Mietgegenstand unaufgefordert und pünktlich in einem einwandfreien, betriebsfähigen, gereinigtem und vollgetanktem Zustand in vollem Umfang zurückzugeben
§3 Mietgegenstand / Mietpreis / Mietdauer
Der Mietgegenstand wird nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausgehändigt
Bei Übergabe ist der Mietgegenstand vom Mieter in Lieferumfang und Funktionalität zu prüfen und ggf. Mängel sofort anzuzeigen
Der Mietpreis und ggf. Kaution sind im Voraus in bar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten
Die Mietdauer richtet sich nach der individuell abgesprochenen Mietzeit, die im Mietvertrag festgehalten wird
Die Verlängerung der Mietdauer ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter möglich und wird mit einem ergänzenden Mietvertrag festgehalten. Der Vermieter kann bei nicht genehmigten Überschreitungen der Mietdauer einen Nutzungsersatz und einen Schadensersatz geltend machen
Wenn ein Mangel während der Mietdauer festgestellt wird oder der Verlust des Mietgegenstandes festgestellt wird, ist sofort der Vermieter schriftlich zu informieren
Bei Beschädigungen des Mietgegenstande ist der Vermieter berechtigt, die Reparatur von einem Fachunternehmen durchführen zu lassen. Die anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt
Die Benutzung und Bedienung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters
Der Mieter übernimmt eigenverantwortlich die Montage und Demontage des Mietgegenstandes
Der Mieter haftet vollumfänglich bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Mietgegenstandes
§4 Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand ist bei gewerblich Handelnden der Sitz der Mietwerk GmbH
Erfüllungsort ist generell der Sitz der Mietwerk GmbH
§5 Salvatorische Klausel
Die Geltung des Mietvertrages wird im Übrigen nicht berührt, sollte eine Bestimmung des Mietvertrags unwirksam sein. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Reglung ein, die bei wirtschaftlicher Betrachtung beider Parteien am nächsten kommt.
Stand: 01.03.2023