CoreX_Reboot Gaming PC1
599 € VB
Nur AbholungBeschreibung
✅ PC1 – CoreX_Reboot PC1
Gaming PC mit i7-4790K • GTX 980 Ti • 32GB RAM • 2TB SSD
Frisch geprüft & gereinigt (Staub entfernt, neue Wärmeleitpaste, neue BIOS-Batterie)
Windows 10 & Office 2021 frisch installiert und aktiviert
Prüfprotokoll vom 09.07.2025 vorhanden
Technische Daten:
• Mainboard: MSI Z97 Gaming 3
• CPU: Intel Core i7-4790K (4x 4.0 GHz)
• RAM: 32 GB DDR3 (G.Skill Ripjaws)
• GPU: Nvidia GTX 980 Ti 6GB
• Speicher: SSD 2TB (SanDisk) + HDD 1TB (WD)
• PSU: be quiet! 600W
• Laufwerk: DVD-Brenner
Besonderheiten:
✔️ Großer SSD-Speicher (2TB)
✔️ Hochwertige Komponenten, gute Gaming-Leistung für Full HD
✔️ Sauberer, getesteter Zustand
Bei Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Whatsapp: 0151/65111561
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von CoreX-Reboot, Inhaber: Virgil Bahls, Lehmweg 29, 21769 Hollnseth
für den Verkauf von Computer-Hardware
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge über gebrauchte und wiederaufbereitete Computer-Hardware, die CoreX-Reboot, Inhaber: Virgil Bahls, Lehmweg 29, 21769 Hollnseth, im Ladengeschäft mit Kunden schließt.
2. Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Für den Ankauf von Geräten von Privatpersonen sowie für Dienstleistungen gelten diese Bedingungen nicht.
3. Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, CoreX-Reboot stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die im Ladengeschäft ausgestellten Waren, Produktbeschreibungen und Preisangaben stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung an den Kunden, ein Kaufangebot abzugeben.
2. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn sich die Parteien im Ladengeschäft über Ware und Preis einigen und der Verkäufer das Angebot des Kunden annimmt; dies erfolgt regelmäßig durch Kassiervorgang und Übergabe der Ware.
3. Grundlage des Vertrages ist die individuell besprochene und im Übergabe-/Prüfprotokoll dokumentierte Beschaffenheit des konkreten Geräts (insbesondere Modell, Seriennummer, Ausstattung, Zustand, mitgeliefertes Zubehör). Abbildungen und allgemeine Beschreibungen dienen allein der Veranschaulichung.
4. Etwaige Abweichungen, die sich aus der Wiederaufbereitung ergeben (z. B. Austausch einzelner Komponenten gleichwertiger Spezifikation), sind nur maßgeblich, wenn sie vor Vertragsschluss erläutert und im Übergabe-/Prüfprotokoll festgehalten wurden.
5. Nebenabreden, Zusagen oder Beschaffenheitsangaben, die über das Übergabe-/Prüfprotokoll hinausgehen, bedürfen der Textform. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Alle Preise sind Endpreise in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) wird derzeit keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2. Maßgeblich ist der im Ladengeschäft am Gerät ausgezeichnete und bei Vertragsschluss bestätigte Preis. Offensichtliche Preisirrtümer berechtigen CoreX-Reboot zur Anfechtung; bereits erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
3. Der Kaufpreis ist bei Vertragsschluss sofort fällig und im Ladengeschäft zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Zulässige Zahlungsarten sind Barzahlung, girocard/EC-Karte und Kreditkarte; CoreX-Reboot kann aus Sicherheitsgründen einzelne Zahlungsarten im Einzelfall ablehnen.
4. Wechselt CoreX-Reboot künftig in die Regelbesteuerung, gelten die ausgezeichneten Preise als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für gebrauchte, unter § 25a UStG differenzbesteuerte Waren wird dann kein Umsatzsteuerbetrag gesondert ausgewiesen; dies wird jeweils auf der Rechnung kenntlich gemacht.
5. Der Kunde erhält eine Quittung; eine Rechnung wird auf Wunsch in Textform ausgestellt.
§ 4 Beschaffenheit gebrauchter Ware; Übergabe-/Prüfprotokoll und Bilddokumentation
1. Es werden ausschließlich gebrauchte, fachgerecht geprüfte und gereinigte Geräte verkauft. Typische Gebrauchsspuren (z. B. geringfügige Kratzer oder Abnutzungen) stellen bei Gebrauchtware keinen Mangel dar, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Nutzung nicht beeinträchtigen.
2. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit ist das im Ladengeschäft gemeinsam geprüfte und unterzeichnete Übergabe-/Prüfprotokoll; dort sind insbesondere Modell, Seriennummer, technische Ausstattung, Zustand und mitgeliefertes Zubehör festgehalten. Allgemeine Produktbeschreibungen und Auszeichnungen dienen nur der Veranschaulichung.
3. Vor der Übergabe fertigt CoreX-Reboot eine Bilddokumentation des konkreten Geräts an und stellt diese dem Kunden auf Wunsch in Textform (z. B. PDF per E-Mail) zur Verfügung. Die Bilddokumentation ist Bestandteil der Beschreibung des Ist-Zustands bei Gefahrübergang.
4. Im Rahmen der Wiederaufbereitung kann CoreX-Reboot einzelne Komponenten durch gleich- oder höherwertige, technisch kompatible Komponenten ersetzen. Abweichungen sind vor Vertragsschluss zu erläutern und im Übergabe-/Prüfprotokoll zu dokumentieren.
5. Der Lieferumfang ergibt sich aus dem Übergabe-/Prüfprotokoll. Verbrauchs- und Verschleißteile (insbesondere Akkus) können altersbedingte Kapazitäts- oder Laufzeitabnahmen aufweisen; diese gelten bei Gebrauchtware als üblich, soweit im Protokoll keine abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde.
6. Software, Betriebssysteme und Lizenzschlüssel gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen und im Übergabe-/Prüfprotokoll vermerkt ist. Soweit ein Betriebssystem vorinstalliert ist, umfasst die geschuldete Leistung die funktionsfähige Installation zum Übergabezeitpunkt; weitergehende Update-, Support- oder Lizenzübertragungsleistungen schuldet CoreX-Reboot nicht, sofern nicht abweichend vereinbart.
7. Geräte werden vor dem Verkauf so ausgeliefert, dass sie keine personenbezogenen Daten vorheriger Eigentümer enthalten. Eine Datenübernahme aus Altgeräten des Kunden findet nicht statt, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart.
§ 5 Mängelrechte (Gewährleistung)
1. Es gelten die gesetzlichen Rechte aus §§ 434 ff., 437 BGB. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit ist das Übergabe-/Prüfprotokoll gemäß § 4.
2. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Übergabe; ausgenommen bleiben Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die die gesetzlichen Fristen gelten.
3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Übergabe. Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen ab Übergabe, und verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen; § 377 HGB bleibt unberührt.
4. Der Kunde kann zunächst Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von CoreX-Reboot durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; das Wahlrecht des Verbrauchers bleibt unberührt, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung nicht nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder unzumutbar oder wird sie verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
6. Kein Mangel liegt vor bei den für Gebrauchtwaren üblichen Abnutzungs- und Alterungserscheinungen, soweit im Übergabe-/Prüfprotokoll keine abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde. Ausgeschlossen sind Mängelansprüche, soweit ein Defekt auf unsachgemäßen Gebrauch, Veränderungen am Gerät (einschließlich Overclocking oder Eingriffen in BIOS/UEFI), Öffnen bzw. Beschädigen von Versiegelungen, auf nicht von CoreX-Reboot durchgeführten Reparaturen, auf äußere Einflüsse (insbesondere Sturz, Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Überspannung, Blitzschlag) oder auf Softwaremanipulationen zurückzuführen ist.
7. Soweit das Gerät digitale Elemente enthält oder mit digitalen Inhalten/Dienstleistungen verbunden ist, erfüllt CoreX-Reboot die gesetzlichen Aktualisierungs- und Mängelrechte, wenn und soweit CoreX-Reboot für deren Bereitstellung verantwortlich ist. Bezieht sich die digitale Leistung ausschließlich auf Angebote Dritter (z. B. Hersteller-Betriebssystem/Lizenz), beschränkt sich die geschuldete Leistung auf den im Übergabezeitpunkt funktionsfähigen Zustand; gesetzlich zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 6 Haftung
1. CoreX-Reboot haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CoreX-Reboot, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung von CoreX-Reboot der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nicht.
3. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie bei übernommenen Beschaffenheitsgarantien.
4. Der Kunde ist gehalten, vor Übergabe im Servicefall oder vor einer eigenen Weitergabe/Weiterveräußerung des Geräts eine angemessene Datensicherung durchzuführen. Für Datenverluste und Wiederherstellungskosten haftet CoreX-Reboot nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2; eine Haftung entfällt insbesondere, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre.
§ 7 Widerruf und Rückgabe
1. Verkäufe erfolgen ausschließlich im Ladengeschäft im persönlichen Kontakt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
2. Ein freiwilliges Rückgaberecht wird nicht gewährt.
3. Gesetzliche Mängelrechte gemäß § 5 bleiben unberührt.
§ 8 Datenschutz
1. CoreX-Reboot verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Anbahnung und Durchführung des Kaufvertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrung) sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (z. B. Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche).
2. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 b DSGVO für Vertragszwecke, Art. 6 Abs. 1 c DSGVO für gesetzliche Pflichten und Art. 6 Abs. 1 f DSGVO für berechtigte Interessen. Eine Verarbeitung zu Werbezwecken erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden.
3. Empfänger der Daten können im erforderlichen Umfang Zahlungsdienstleister, Banken, Steuerberater sowie Dienstleister für IT/Belegarchivierung sein. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.
4. Die in § 4 beschriebene Bilddokumentation und das Übergabe-/Prüfprotokoll werden zur Vertragserfüllung verarbeitet und beim Kundenkontakt hinterlegt; ein Versand an den Kunden erfolgt auf Wunsch in Textform.
5. Die Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung und anschließend nach Maßgabe gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert; danach werden sie gelöscht, soweit keine weitergehenden Ansprüche bestehen oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
6. Der Kunde hat die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch nach den gesetzlichen Voraussetzungen (Art. 15–21 DSGVO). Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
7. Weitere Informationen, einschließlich Kontaktdaten des Verantwortlichen und Hinweise zu Betroffenenrechten, enthält die gesonderte Datenschutzerklärung, die im Ladengeschäft eingesehen werden kann und auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt wird.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Vertragssprache ist Deutsch.
3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von CoreX-Reboot. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Verbraucher, bleiben unberührt.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
6. CoreX-Reboot ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.