B96 / BE : biete Fahrschule für Anhänger Ausbildung
VB
Beschreibung
UMZUG ? PFERD ? MINIBAGGER ? BOOT ? WOHNWAGEN ? Das kannst Du alles selbst fahren bzw. mit einem Trailer transportieren ! Und zwar mit Fahrerschulung B96 oder Fahrerlaubnisklasse BE.
+++ JETZT NEU : Für B96 oder BE bei uns auf Wunsch KOSTENLOS INKLUSIVE Buch "Crashkurs Anhänger". Details zum Buch siehe hier :
https://buchshop.bod.de/crashkurs-anhaenger-constantin-martin-9783758363542
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Fahrerlaubnisklasse B = KFZ bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse (zG), dazu Anhänger bis 0,75t zG; falls zG des Anhängers jedoch höher, dürfen die zG KFZ + zG Anhänger zusammen 3,5t nicht überschreiten.
Fahrerlaubniserweiterung "B96" = zG KFZ + zG Anhänger dürfen zusammen 4,25t erreichen. Hierzu brauchst Du lediglich ein Tagesseminar in der Fahrschule besuchen und bekommst danach ohne (!) Prüfung eine Bestätigung über die Teilnahme an der Fahrerschulung, mit der Du von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Deinen Führerschein die Schlüsselzahl B96 eintragen lassen kannst.
Fahrerlaubnisklasse BE = KFZ bis 3,5t zG + Anhänger bis 3,5t zG. Hierzu brauchst Du eine (kurze) Führerscheinausbildung mit danach bestandener Fahrprüfung, die aber relativ entspannt zu schaffen ist.
Gern kannst Du Dich in unserer Fahrschule informieren :
Fahrschule Wiemann
Clayallee 348a
14169 Berlin
Oder über die Hotline, montags bis freitags jeweils am Nachmittag unter 030-8017079.
info ... fuehrerscheinstart ... de
Allzeit gute und sichere Fahrt wünschen wir Euch :-)
Ps : Dieses Inserat wird regelmäßig erneuert. Bei Interesse dann einfach "folgen" oder "Profil".
Rechtliche Angaben
Das Impressum findet sich am Ende des Textes.
Bitte lesen Sie die folgenden -- leider unvermeidbaren -- Hinweise (Frachtbeförderungsbedingungen) vollständig und beauftragen Sie eine Frachtbeförderung nur im vollen Einverständnis. Jedenfalls mit Kontaktaufnahme und Beauftragung (Vertragsschluss) stimmen Sie konkludent zu; auch als Privatperson bzw. Verbraucher.
In jedem Falle eines eine Frachtbeförderung betreffenden Vertragsschlusses finden insbesondere die §§ 411, 415, 427, 429, 460 HGB Anwendung. Eine Haftung für Beschädigung oder Untergang des Frachtgutes kann nur im Verschuldensfalle, und dann auch nur bis zur Höhe des Auftragswertes übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz meinerseits ursächlich waren. Eine Frachtgut- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist für das Kleingewerbe gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben und daher nicht vorhanden; sonst müssten die Frachtbeförderungsentgelte teurer berechnet werden, woran zu wenige potentielle Auftraggeber Interesse haben.
Selbstverständlich werden immer alle Aufträge mit mir größtmöglicher erfahrungsbedingter Sorgfalt bearbeitet, da ich kein Interesse an unzufriedenen, enttäuschten oder klagefreudigen Kunden habe, sondern stets so arbeite, wie ich es mir selbst als Kunde vom Frachtbeauftragten wünschen würde.
AuftraggeberInnen können Ihren Auftrag jederzeit formlos ohne Angabe von Gründen widerrufen, WENN noch mindestens 7 volle Kalendertage bis zum Abholtermin übrig sind oder seit Beauftragung erst eine Stunde vergangen ist. Wird der Auftrag hingegen kurzfristiger widerrufen, bitte ich um Verständnis, zumindest 30% der Auftragssumme (des Frachtbeförderungsentgelts) zu beanspruchen als Kompensation für Planungsaufwand und Unkosten der Fahrt, die regelmäßig trotz Widerrufs im Wesentlichen durchgeführt werden muss, weil ich selbst den anderen Auftraggebern dieser Fahrt nicht mehr rechtzeitig absagen kann. Da aber nur mehrere Auftraggeber zusammen ausreichende Einnahmen zur Deckung aller Unkosten einer Fahrt sowie eines Überschusses, der als verbleibender "Stundenlohn" dienen soll, ermöglichen, bedeutet der Wegfall eines einzigen Auftrages in der Regel schon, dass die gesamte Fahrt als Verlustgeschäft endet; zu Hause ausruhen wäre dann sinnvoller gewesen.
Sofern mir durch einen zu kurzfristigen Widerruf ausnahmsweise keine Unkosten entstehen und der Planungsaufwand relativ gering war, muss natürlich nichts gezahlt werden.
Übrigens mal am Rande erwähnt : Unkosten = Kraftstoff, Teilkasko- Versicherung, KFZ- Steuer, Reparaturen. Googeln Sie gerne mal beispielsweise zu Versicherung, Wartung, Reparaturkosten für einen normalen alten Mercedes Vito ...
Dennoch möglichst gut bezahlbare Preise für die Frachtkunden lassen sich nur über das "Aldi- Prinzip" = über Masse realisieren. Daher also meine Bitte, nicht zu kurzfristig zu widerrufen. Naja, glücklicherweise kam das bisher nur ein einziges Mal vor; mein großer Dank allen 1001 AuftraggeberInnen :)
Streitbeilegungsmöglichkeiten gibt es auf einer Europäischen Streitbeilegungsplattform, die hier zu finden ist :
www.ec.europa.eu/consumers/odr
Ich nehme jedoch nicht teil.
Lieber finde ich im eventuellen Falle einer Unzufriedenheit einer Kundin oder eines Kunden eine kommunikative Ebene, auf der wir uns direkt formlos einigen. Schont Nerven und Karma.
Im Falle rechtlicher Unzulässigkeiten vorstehender Frachtbeförderungsbedingungen tritt an die Stelle des unwirksamen Teils eine nach Auslegung sinn- und zweckentsprechende rechtlich zulässige Regelung.
Abgesehen davon last but not least : Datenschutz kann hier auf dieser Website nach meiner Einschätzung vielleicht nicht uneingeschränkt gewährleistet werden.
Ihre mir zugänglichen Daten jedweder Art speichere ich lediglich temporär zur Auftragserfüllung und gebe natürlich nichts davon weiter.
Fragen zum Datenschutz richten Sie bitte an den Betreiber dieser Website oder über im folgenden genannte Kontaktdaten.
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