Vermietung/ Verleih Containeranhänger/ Minibaggertranporter
Beschreibung
Vermietung/ Verleih Pkw- Containeranhänger
Sand, Gartenabfälle, Holz, Schutt etc. können in kürzester Zeit be- und entladen werden.
Der Container kann über eine Winde vom Anhänger abgelassen werden oder direkt am Anhänger ausgekippt werden.
Über eine Ladeklappe am Heck, kann der Container mit einer Schubkarre befahren werden.
Technische Daten:.
Zzgl. Gesamtmasse 2600kg
Stecker 13 polig
Zuladung 2000kg
UVV geprüft 02/25
Falls ein zweiter Container benötigt wird, um pausenlos arbeiten zu können, kostet dieser 10 Euro Aufpreis.
Bei Abholung ist eine Kaution in Höhe von 100 Euro zu hinterlegen, sowie ein gültiger Personalausweis und Führerschein vorzuweisen.
Darf mit Klasse 3 oder BE gezogen werden.
Mietpreis 12H
30 Euro inkl. MwSt.
Tages Mietpreis : 24H
55Euro inkl. MwSt.
Wochen Mietpreis. 6 x 24H
250Euro inkl. MwSt.
Weitere Informationen auf Anfrage
Rechtliche Angaben
gitimation + Mindestalter
Bei Vertragsabschluss bzw. spätestens bei der Anhängerübergabe ist gem. den gesetzlichen Vorgaben und den bestehenden Versicherungsbedingungen die Vorlage der nachfolgenden Original-Dokumenteerforderlich:
eine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) der Mieterin bzw. des Mieters und
ein gültiger Personalausweis (BPA) bzw. Reisepass der Mieterin bzw. des Mieters und
bei Mieterinnen bzw. Mietern mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft ein gültige Wohnortnachweis bzw. eine Aufenthaltsbescheinigung der Mieterin bzw. des Mieters und
wenn die Fahrerin bzw. der Fahrer mit der Mieterin bzw. dem Mieter nicht identisch sind, auch deren bzw. dessen gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) + Personalausweis bzw. Reisepass + ggf. Wohnortnachweis bzw. Aufenthaltsbescheinigung
benötigt. Die v. g. Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Kopien reichen nicht aus. Der Vermieter ist gem. den gesetzlichen Vorgaben und Versicherungsbedingungen berechtigt, Kopien von den v. g. Dokumenten anzufertigen und zu speichern. Der Mieter stimmt mit Abgabe der Mietabsicht zu, dass der Vermieter sich ggf. Kopien von den Ausweispapieren anfertigt. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, mit Ausnahme an Behörden und Versicherungen im Bedarfsfall. Sind Mieter und Fahrer nicht identisch, müssen die v. g. Ausweisdokumente des bzw. der Fahrer ebenfalls vorgelegt werden. Andernfalls darf der Mieter das Fahrzeug durch keine 3. Person im Straßenverkehr führen lassen, sofern dies nicht im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis der Klasse 3 oder BE sein und das 21. Lebensjahr vollendet haben.
3. Übergabe
Der Mieter erhält das Fahrzeug von der Firma Anhänger-Verleih.org, Inh. Handelsonderneming J.M.K., (im Folgenden: Vermieter) zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort. Das Fahrzeug wird im verkehrssicheren und einwandfreien Zustand an den Mieter übergeben. Etwa vorhandene Vorschäden am Fahrzeug werden im Mietvertrag dokumentiert.
4. Rückgabe
Der Mieter gibt den von innen gesäuberten Anhänger an dem mit dem Vermieter vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück. Der Mieter hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat, mit Ausnahme der durch den Mietgebrauch normal entstandenen Abnutzung. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der vereinbarte Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe gilt die die Mietzeitüberziehung die beigefügte Preisliste. Der Vermieter ist berechtigt, den gemieteten Anhänger zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit anderweitig zu vermieten. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Mietzeitverlängerung, soweit diese Option nicht im Mietvertrag vereinbart wurde. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe hat der Mieter alle Kosten einer möglichen Weitervermietung und die daraus entstandenen Einnahmeausfälle dem Vermieter zu ersetzen.
Der Zustand des Anhängers wird nach Rückgabe überprüft. Eventuell vorhandene Schäden werden mit bekannten Schäden anhand der vor der Übergabe im Mietvertrag dokumentierten Daten abgeglichen.
5. Reservierung, Rücktritt + Nichteinhaltung
Die Reservierung des Anhängers für einen bestimmten Termin ist verbindlich. Mit der Erklärung, den angebotenen Anhänger mieten zu wollen, und der Bestätigung durch den Vermieter kommt der Mietvertrag für den betreffenden Anhänger zustande und der Anhänger wird für den entsprechenden Mietzeitraum durch den Vermieter für den Mieter reserviert. Da es ständig vorkommt, dass Mieter sich vorsorglich bei verschiedenen Vermietern gleichzeitig Anhänger durch Anmietung quasi reservieren und letztlich dann nur ein Angebot nutzen und die dem Vermieter erteilte Mietzusage nicht widerrufen, entsteht dem Vermieter daraus, als auch durch einen normalen vom Mieter veranlassten bzw. zu vertretenden Rücktritt vom Vertrag ein Schaden, da der vorgesehene Anhänger für den Kunden reserviert und somit für andere Vermietungen blockiert ist. Daher sind vom Mieter abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter folgende Anteile der vereinbarten Mietkosten zu zahlen:
5.1. bei Rücktritt durch den Mieter innerhalb von 24 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn bzw. nicht erfolgender Übernahme des Anhängers: 100% des Mietpreises zzgl. 19% MwSt für die vereinbarte Mietdauer, begrenzt auf € 400,00 zzgl. 19% MwSt
5.2. bei Rücktritt durch den Mieter innerhalb von 72 bis 24 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn: 65% des Mietpreises zzgl. 19% MwSt für die beabsichtigte Mietdauer, begrenzt auf € 400,00 zzgl. 19% MwSt
5.3. bei Rücktritt durch den Mieter innerhalb von 7 Tagen bis 72 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn:
5.3.1. 35% des Mietpreises zzgl. 19% MwSt für eine beabsichtigte Mietdauer von mehr als 7 Tagen, begrenzt auf € 400,00 zzgl. 19% MwSt
5.3.2. 50% des Mietpreises zzgl. 19% MwSt für eine beabsichtigte Mietdauer von 3-7 Tagen, begrenzt auf € 400,00 zzgl. 19% MwSt
5.3.3. 75% des Mietpreises zzgl. 19% MwSt für eine beabsichtigte Mietdauer von bis zu 3 Tagen, begrenzt auf € 400,00 zzgl. 19% MwSt
5.4. bei Rücktritt durch den Mieter mehr als 7 Tage vor vereinbartem Mietbeginn:
5.4.1. 10% des Mietpreises zzgl. 19% MwSt für eine beabsichtigte Mietdauer von mehr als 7 Tagen, begrenzt auf € 400,00 zzgl. 19% MwSt
5.4.2. 15% des Mietpreises zzgl. 19% MwSt für eine beabsichtigte Mietdauer von 3-7 Tagen, begrenzt auf € 400,00 zzgl. 19% MwSt
5.4.3. 35% des Mietpreises zzgl. 19% MwSt für eine beabsichtigte Mietdauer von bis zu 3 Tagen, begrenzt auf € 400,00 zzgl. 19% MwSt.
Dem Mieter bleibt es belassen, einen geringeren Schaden aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages nachzuweisen.
Bei Rücktritt bzw. Nichteinhaltung der Mietvereinbarung durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, zu jedem frei wählbaren Zeitpunkt den vorgesehenen Anhänger anderweitig zu vermieten.
Ohne schriftlichen Mietvertrag besteht aufgrund des sich daraus für den Vermieter ergebenden wirtschaftlichen Risikos kein Anspruch auf Erfüllung durch den Vermieter.
6. Reinigungsgebühren
Wird bei Rückgabe des gemieteten Anhängers festgestellt, dass der Mieter den Anhänger nicht gereinigt hat bzw. äußerlich starke Verschmutzungen bestehen, behält sich der Vermieter vor, eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von € 50,00 zzgl. 19% MwSt zu berechnen.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für jeden während der Mietzeit an dem vermieteten Anhänger entstandenen Schaden in voller Höhe und unabhängig von der Ursache der Verschuldung. Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Leistungen von etwaigen Versicherungen oder sonstigen Dritten werden nach erfolgter Zahlung auf die Haftungspflicht des Mieters angerechnet. Im Falle eines Schadens, bei dem der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den Mietausfall, der dem Vermieter während der Dauer der Reparatur des beschädigten oder der Ersatzbeschaffung des zerstörten Anhängers entsteht. Der Vermieter ist in diesen Fällen berechtigt, pauschal für die Ausfalltage den jeweils an diesen Tagen geltenen Tagespreis zu verlangen, wobei eine Rabattierung für diesen Fall ausgeschlossen wird. Die Geltendmachung höherer Schäden bleibt dem Vermieter vorbehalten. Beiden Parteien des Mietvertrages bleibt nachgelassen, einen höheren bzw. einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Im Falle eines Unfalls darf der Mieter bzw. der von ihm eingesetzte Fahrer keine Erklärungen zur Schuldfrage machen. Wird dem zuwider gehandelt, haftet der Mieter für sämtliche sich daraus für den Vermieter ergebenden Negativfolgen in voller Höhe.
Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss / Alkoholmissbrauch haftet der Mieter für sämtliche Schäden in unbegrenzter Höhe.
Bei Total- oder Funktionsverlust der von mitvermieteten Teilen, wie
Fahrzeugschein bzw. „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ im Original (€ 200,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)
grüne Versicherungskarte (€ 10,00 zzgl. 19% MwSt bei Verlust) ¹)²)³)
Ersatzrad (€ 200,00 zzgl. 19% MwSt + evtl. notwendiger Reparaturkosten) ¹)²)*)
Diebstahlschutz oder -schlüssel mit Kugelkopf (€ 100,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)*)
Schlüsselsatz (1-6 Stück: € 150,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)*)
Adapter für Zugfahrzeug mit 7-poliger Steckdose (€ 15,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)*)
Sackkarre, Treppensteig- (€ 200,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)*)
Sackkarre mit / oder zusätzlichem Tragebügel (€ 400,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)*)
Ratschengurt, 5 t (je € 20,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)*)
Auffahrrampe, Alu-, Teleskop, 6teilig (€ 900,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)*)
Möbelrollwagen (je € 30,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)*)
Ratschengurt Kleinausführung (je € 10,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)*)
Hubwagen (€ 200,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)*)
Auffahrrampe, Alu-, starr, 2teilig (€ 200,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)*)
Decken (je € 5,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)*)
Vorhängeschloss/Laderaum (€ 30,00 zzgl. 19% MwSt (incl. Ersatzschlüssel)) ¹)²)*)
Sackkarre (€ 100,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)³)*)
Vorhängeschlösser/Alu-Staukasten (€ 30,00 (incl. Ersatzschlüssel) zzgl. 19% MwSt) ¹)²)*)
Unterlegkeil (je € 15,00 zzgl. 19% MwSt) ¹)²)*)
WINTERHOFF-Antischlingerkupplung (€ 300,00 zzgl. 19% MwSt + notwendiger Reparaturkosten) ¹)²)³)*)
WINTERHOFF-Diebstahlschutz oder -schlüssel (€ 200,00
Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Anhängers