Umzugsunternehmen/Umzüge / Montage /transport
400 € VB
Beschreibung
Hallo
möchten Sie bald umziehen? Gerne
mit unserem Team
•Fleißig und Umsichtig!
•Transport Profis die wissen was sie zutun haben
⚠️Top Angebote⚠️
UmzugTransport
2-3 Umzugshelfer + Lkw für 3 Stunden für 400€
- jede weitere Stunde 110€
_______________
☑️☑️☑️☑️☑️☑️☑️
•Wir Arbeiten auch an Wochenenden und Feiertage!!
•24H Erreichbar…
•Auch Fahrer + LKW möglich
•DECKEN, ZURRGURTE, ROLLBRETT SOWIE WERKZEUG und STRETCHFOLIE
•Sicherung von Kartons und Plastiktüten
•Transportanfragen in der Regel am selben Tag noch Umsetzbar!!
Wir bitten auch pauschal Angebote :
•Was wir von Ihnen benötigen?!
✅️. Wann / Datum
✅️. Adressen von A nach B
✅️. Etagen/Aufzug
✅️. Parken?
✅. Umzugsliste oder Bilder
☑️☑️☑️☑️
Möbelmontage(Aufbau -Abbau)
• Ihre Möbel werden von uns selbstverständlich fachmännisch sowie ab- und aufgebaut und mit Folie überzogen
•Küchenmontage (Demontage und Montage der Küche mit Präzision und sorgfältiger Verpackung)
HIER EINE KURZE BESCHREIBUNG VON UNSEREM SERVICE DENEN WIR IHNEN BIETEN:
•Komplette Umzüge / Klein Umzüge
•Büro Umzüge, Geschäftsauflösungen
•Senioren gerechte Umzüge
•Transport aller Art Von A nach B
•Möbel Auf - und Abbau
▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎
WhatsApp ✅️ 017682011834
eBay✅️
kontaktieren Sie uns schnell, Schreiben Sie uns, wir sind erreichbar und werden Ihre Anfrage schnellstmöglich beantworten Über ,WhatsApp Oder Telefonisch!!
Wir freuen uns schon bald von IHNEN zu hören und verbleiben mit besten Grüßen
L.g
Anzeige mit erweitertem Umkreis
Der Anbieter hat den Umkreis dieser Anzeige erweitert, sodass sie jetzt auch an deinem Standort verfügbar ist.
Anzeigenstandort
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß Paragraph 5 TMG:
Anbieter:
Dam-Umzüge
Hasenpfad 24
35394 Gießen
2. Niederlassung
Dam-Umzüge
Hedwig-Dransfeld-Str. 1
Kontakt:
Telefon: +49 176 82011834
3.Niederlassung
DAM Umzüge
Siedlerstraße 10, 34590 Wabern
E-Mail: dam.umzuege@gmail.com
Website: https://www.dam-umzuege.de
Amtsgericht Gießen
Steuer-Nr.: 02080102768
Bei redaktionellen Inhalten:
Verantwortlich nach § 55 Abs.2 RStV
Malik Abdullah
Hasenpfad 24
35394 Gießen
Unsere AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen
Unverbindliche Empfehlung des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Stand April 2014
1. Leistungen
1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpfichtung mit der größten Sorgfalt und unter
Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind
diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach
für erforderlich halten durfte.
1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch
entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.
1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist,sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur
Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit
Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die
Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungs- begrenzung gilt nicht,
wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des
Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pfichten,
wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen
Schaden. Bei Leistungen zusätzlich ver- mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur
für sorgfältige Auswahl.
2. Beiladungstransport
Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
3. Beauftragung Dritter
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs
beauftragen.
4. Trinkgelder
Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung
hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich
geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den
Möbelspediteur zu zahlen.
6. Transportsicherungen/Hinweispficht des Absenders
6.1. Der Absender ist verpfichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an
empfndlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht
verpfichtet.
6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpfichtet, dem
Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut
ausgeht.
7. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten
sind.
8. Weisungen und Mitteilungen
Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung
sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.
9. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpfichtet nachzuprüfen, dass kein
Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei
Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des
Möbelspediteurs zu bezahlen.
10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten
Wechselkurs abgerechnet.
10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpfichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur
berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des
Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen
Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungs- verpfichtung auch dann
nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen
Vorschriften durchzuführen.
10.4. § 419 HGB fndet entsprechende Anwendung.
11. Lagerung
Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpfichtet, den Möbelspediteur
darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur
Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter,
welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen
befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen. S 5/6 ©️ Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge
und Lagerungen
11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den
Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert
der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort
dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein
ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.
11.2.2. Bei Einlagerung wird einVerzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom
Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Gütersollen fortlaufend nummeriert werden.
Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des
Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der
Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen
gelagert wird. 11.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und
des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslage- rungen erfolgen auf
dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen.
11.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit
Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden
Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge
grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen- nahme des Lagergutes
nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpfichtet, die Legitimation desjenigen
zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt.
11.4. Der Einlagerer ist verpfichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den
Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu
erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer
entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag
vornehmen.
11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der
Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu
nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis
sind bei dem Termin vorzulegen.
11.6. Der Einlagerer ist verpfichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter
unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden
Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift
gesandt hat.
11.7. Der Einlagerer ist verpfichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum
3.Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die
Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn
fällig.
11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpfichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das
Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei
denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die
Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt.
11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform
kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages
ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt.
11.10. Bei Verträgen mit anderen als Verbrauchern gelten die ALB (Allgemeine
Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports) als vereinbart. Diese sind auf
www.amoe.de/ALB abrufbar.
12. Rücktritt und Kündigung
12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2
Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so
kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem
Risikobereich zuzurechnen sind, entweder
12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen
verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages
an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt;
12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
13. Gerichtsstand
13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über
Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das
Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des
Möbelspediteurs befndet, ausschließlich zuständig.
13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufeuten gilt die ausschließliche
Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohn- sitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder
persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
15. Datenschutz
Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und
Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit
diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte
erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung
werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und
handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
16. AMÖ-Einigungsstelle
16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können,
steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AM²-Einigungsstelle offen. Diese ist
eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. Schulstraße 53 I
65795 Hattersheim Tel.: 06190 989813 I Fax: 06190 989820 E-Mail: info"amoe.de I Internet:
www.amoe.de Die AM²-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den
Streit nach der Verfahrensordnung der AM²-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der
Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufg oder
endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AM²-Spediteur bindend, sofern
der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der
Amtsgerichte zugewiesen ist.
16.2. Der Antrag auf Eröffnung des Einigungsverfahrens ist in Textform zu stellen.
16.3. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Die Haftung des Möbelspediteurs
Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB
Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem
Handelsgesetzbuch (HGB).
Diese Haftungsgrundsätze fnden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn
oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige
Beförderungsmittel eingesetzt werden.
Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein
Verbraucher ist, entsprechend.
I. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust
oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befndet.
II. Haftungshöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder
Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.Wegen Überschreitung der
Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der
Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der
Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pficht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung
der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und
Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages
begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
III. Wertersatz Hat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten,
so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen.
Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des
unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen.
Maßgeblich ist derWert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme.
DerWert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch
die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der
Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem
unabwendbaren Ereignis beruht, das der Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt
nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte.
V. Besondere Haftungsausschlussgründe
(1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die
Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld,
Briefmarken, Münzen,Wertpapieren oder Urkunden;
2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;
4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in
Behältern;
5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den
Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der
Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher
hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pfanzen;
7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders
leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren
Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den
Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren
entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden
ist.
Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur
be- rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen
getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
(2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an
radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind.
VI. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
(1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus
außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich
oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit
Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
(2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für
das Personal des Möbelspediteurs.
VII. Ausführender Möbelspediteur Beauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen
anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der
beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befndet. Der
ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend
machen.
VIII. Transport- und Lagerversicherung Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die
gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf
Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine
Transport- oder Lagerversicherung ab.
IX. Schadensanzeige Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten
folgende wichtige Besonderheiten: (1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei
Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens- protokoll genau
festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur
spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief, Fax)
anzuzeigen. (2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem
Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in
Textform, angezeigt werden.
(3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht,
erlöschen die Ersatzansprüche. (4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in
Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls
unter.
(5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer
detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden
Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.