Umzug mit Pflegegrad ?
4.180 € VB
Beschreibung
Umzug mit Pflegegrad? Wir helfen mit Kassen-Zuschuss bis 4.000 €! | Objektplan 24
Beschreibung:
Sie haben einen Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) und können Ihre Wohnung nicht mehr verlassen, weil es keinen Aufzug gibt oder Sie mit Rollator oder Rollstuhl nicht mehr durch das Treppenhaus kommen?
Dann haben Sie Anspruch auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme Ihrer Krankenkasse – und wir unterstützen Sie dabei von Anfang bis Ende!
Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Person für Ihren Umzug in eine barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung – wir zeigen Ihnen, wie das geht!
Im Raum Köln, Bonn, Bergisch Gladbach, Leverkusen, Bensberg, Pulheim beraten wir Sie kostenfrei.
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Objektplan 24 – Ihr Partner für barrierefreie Umzüge mit Pflegegrad
Wir bieten Ihnen:
✅ Kompetente Beratung zur Antragstellung bei der Pflegekasse
✅ Unterstützung bei der Beantragung der wohnumfeldverbessernden Maßnahme
✅ Barrierefreier Umzugsservice – alles aus einer Hand
✅ Küchen- & Möbelmontage, Einbauhilfen, Anpassungsarbeiten
✅ Erfahrene Profis, die mit Sorgfalt und Verständnis arbeiten
✅ Auf Wunsch auch direkte Abwicklung mit der Krankenkasse
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Für wen ist unser Angebot gedacht?
Menschen mit Handicap oder Pflegegrad, die z. B.:
✔ In oberen Stockwerken ohne Aufzug wohnen
✔ Nur eingeschränkt mobil sind (z. B. Rollator, Rollstuhl)
✔ In eine barrierefreie Wohnung umziehen möchten
✔ Unterstützung bei der Organisation und Durchführung benötigen
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Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
Objektplan 24 – Ihr Ansprechpartner für pflegegerechte Umzüge.
☎ Tel.: 0221/16853548 oder 0151/41609090
Webseite: www.objektplan24.com
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
objektplan24
Dirk Theewen
Subbelrather Str. 289-293
50825 Köln
Dirk Theewen -Inhaber-
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Telefon:
+49 (0) 221 / 168 53 54 8
Telefax:
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E-Mail:
info@objektplan24.de
Steuer-Nr:
219/5830/2532
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Wichtiger Hinweis
Alle erbrachten Leistungen werden vom Gesetzgeber für Hausmeisterdienste vorgegeben und in diesem Rahmen ausgeführt.
Arbeiten und Reparaturen, die nicht von einem Hausmeisterdienst laut Gesetz ausgeführt werden dürfen, können auf Ihren Wunsch an "Handwerker Fachbetriebe" weitergegeben werden.
Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und stellen keinen Anspruch auf Richtigkeit dar.