Solarmodule Defekt (schaden)
4 € VB
Nur AbholungBeschreibung
Wir bieten hier (neue) Defekte Solarmodule.
Alle Module sind wie auf dem Bild zersprungen.
Funktion bis zu 80% noch gegeben.
Verkauf ohne jegliche Ansprüche auf Garantie.
Vor Ort kann mit eigenen Equipment geprüft werden.
Abholung nur bis zum 28.08.2023 möglich.
Auf den letzten Bild ist der Weg auf dem Gelände beschrieben.
Montag bis Freitag von 10:00-15:00 Abholung möglich.
Rechtliche Angaben
XENIX UG (haftungsbeschränkt)
Plattenäckerweg 10
90455 Nürnberg
Deutschland
Telefon: 091149017261
Mail: info@xenix-shop.de
Geschäftsführer: A. Choaib
Handelsregister: Amtsgericht Nürnberg, HRB 41920
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n): DE347386979
Vollzug des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
WEEE-Reg.-Nr. DE 34582636
Verantwortlich gemäß § 18 MStV:
XENIX UG
Plattenäckerweg 10
90455 Nürnberg
Deutschland
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Impressum erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
im Geschäftsverkehr mit der XENIX UG (haftungsbeschränkt), Plattenäckerweg 10, 90455 Nürnberg.
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen XENIX UG und dem Kunden abgeschlossenen Geschäfte. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die XENIX UG nicht ausdrücklich in Textform anerkennt, sind für die XENIX UG unverbindlich, auch wenn die XENIX UG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die Lieferung und/oder Installation steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Für den Fall, dass XENIX UG von seinen Lieferanten im Stich gelassen wird, kann sich XENIX UG unter wechselseitigen Ausschluss aller Ansprüche vom Vertrag lösen. XENIX UG wird dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn eine Selbstbelieferung eine unangemessen hohe Zeit in Anspruch nehmen, steht es dem Kunden frei, sich mittels einer Erklärung in Textform unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche gegenüber XENIX UG vom Vertrag zu lösen.
(2) Die angebotenen Produkte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. XENIX UG ist berechtigt, die Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen ganz oder zum Teil durch Dritte ausführen zu lassen. XENIX UG ist im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.
(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Lieferung und/oder Montage der bestellten Produkte am Lieferort erfüllt sind. Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlicher Genehmigungen/Anzeigen bei der zuständigen Baubehörden obliegt dem Kunden.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) XENIX UG ist berechtigt, 100% der Kaufsumme nach der DC Montage jedoch vor dem elektrischen Anschluss zu verlangen.
(3) Die vereinbarte Vergütung ist unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzug bedürfen der Textform.
§ 4 Kündigung und Rücktritt
(1) Sofern der Kunde vor Beendigung des Auftrags den Vertrag kündigt oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt, so kann XENIX UG zur pauschalen Abgeltung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen 15% der vereinbarten Vergütung verlangen. Der Gegenbeweis tatsachlich geringer Leistungen und Aufwendungen durch den Kunden ist möglich.
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit der Kunde ein gesetzliches Kündigungs- bzw. Rücktrittsrecht ausüben kann.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und montierte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XENIX UG.. Der Kunde ist verpflichtet die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat XENIX UG unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen und/oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten.
§ 6 Haftung
(1) XENIX UG (haftungsbeschränkt), ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungshilfen haften nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften XENIX UG, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtung- oder Erfüllungshilfen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Insoweit gilt Folgendes:
(I)
XENIX UG, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für mittelbare oder Folgeschäden,
insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
(II)
Die Haftung ist dem Grunde nach beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung und/oder Montage des Vertragsgegenstandes gerechnet werden muss. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz)
§ 7 Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist Nürnberg.
(2) Zwischen dem Kunden und der XENIX UG wird ausdrücklich vereinbart, dass für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht der Stadt Nürnberg ist.
(3) Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Textform.