Nachbarschaftshilfe
Beschreibung
Ich habe den Pflegegrad zwei. Bald wird es wahrscheinlich Pflegegrad drei. Noch bin ich im Krankenhaus. Ich möchte aber jetzt schon Kontakt aufnehmen. Einen Pflegedienst wünsche ich mir nicht. Vielleicht brauche ich mal mehr mal weniger Ein wenig Hilfe bei Körperpflege, Anziehen und Fahrten zum Orthopäden. Mein Zustand kann sich bessern. Es hängt mit Körperbrüchen zusammen, die hoffentlich heilen und meine Selbstständigkeit dann verbessern. Es muss jemand sein, der beim Antrag unterschreiben kann, das sie Ansprechpartnerin in der Pflege ist. Es wird steuerlich nicht als Einkommen gerechnet. Und muss als solches steuerlich nicht eingesetzt werden. Steuerlich wird der Ausgleich als Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshilfe gerechnet. Alles weitere über eine persönliche Nachricht und vielleicht per Telefon oder persönlich, wenn ich aus dem Krankenhaus entlassen werde. Würden Sie mir bitte eine paar Angaben über sich selbst mitteilen? Dankeschön