Nachbarschaftshilfe
Beschreibung
Hallo zusammen,
Ich bin berechtigt nach § 45a SGB XI Nachbarschaftshilfe leisten zu dürfen.
Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 131€ dies kann mit der Krankenkasse oder mit dem Patienten abgerechnet werden.
Wer eine Pflegestufe hat kann diesen Betrag ohne Eigenanteil von der Kasse in Anspruch nehmen, darum kümmere ich mich selbst.
Dafür kann eine Dienstleistung wie zum Beispiel.
Hauswirtschaftliche Leistung
- Putzen
- Kochen
- Wäsche waschen
- Aufräumen
- Besorgungen
- Einkäufe
Erledigt werden.
Bei Interesse können Sie gerne an mich herantreten.
Mit freundlichen Grüßen
Rosa