Nachbarschaftshilfe
Beschreibung
Grundlage ist § 12 der Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AföVO).
Kurz, wer Pflegegrad hat, kann einen Teil über die Pflegekasse wieder bekommen.
Ich kaufe mit ihnen ein, helfe im Haushalt oder ich sorge für soziale Kontakte, durch zB gemeinsame Unternehmungen.
Melden Sie sich gern bei mir.
0170-20 64 94 0