Innenausbau & Renovierung – Fliesen legen, Wand/Boden erneuern, Spachteln & Verputzen, Trockenbau bauen/verspachteln, Bad/Küche renovieren, Holzarbeiten & weitere Zimmermann-Arbeiten und Fliesenleger
VB
Beschreibung
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Mit unseren Partnern übernehmen Innenausbau & Renovierung komplett: Fliesen legen, Wände & Böden erneuern, Trockenbau stellen/verspachteln und alle Holzarbeiten für ein sauberes, fertiges Ergebnis.
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✅ UNSERE LEISTUNGEN
• Fliesen legen (Bad, Küche, Boden, Wand) • Wand & Boden erneuern, Ausgleichen, Spachteln, Verputzen • Trockenbau bauen, beplanken & sauber verspachteln • Holzarbeiten & kleine Zimmermann-Arbeiten (Unterkonstruktionen, Rahmen, Verkleidungen) • Vorbereitung für Malerarbeiten • Saubere Übergabe – sofort weiter nutzbar • Fachgerechte Entsorgung falls Demontage nötig
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⁉️ WARUM WIR
• Alles aus einer Hand – klarer Ablauf, kein Stress • Saubere, präzise Handwerksarbeit • Klare Preise und fixe Zeiten • Perfektes Finish für jede Renovierung • Schnelle Umsetzung ohne lange Wartezeiten
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Rechtliche Angaben
Destructio
Schwetzinger Str 54c
69190 Walldorf
Alexander Bezrukov
015773667988
info@destructio.de
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von Destructio. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote und erforderliche Informationen
Angebote sind unverbindlich und basieren ausschließlich auf den Informationen, die uns vor Angebotsabgabe vorliegen. Eine verbindliche 24-Stunden-Angebotsstellung ist nur möglich, wenn zuvor eine Besichtigung stattgefunden hat und alle notwendigen Angaben vollständig vom Auftraggeber übermittelt wurden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Nachkalkulationen führen.
3. Erreichbarkeit und Voraussetzungen der Baustelle
Die Baustelle muss jederzeit frei und sicher erreichbar sein. Zufahrten müssen tragfähig und hindernisfrei sein. Witterungseinflüsse wie Regen, Sturm, Frost oder unbefahrbare Flächen können Unterbrechungen oder Terminverschiebungen verursachen. Verzögerungen oder Zusatzkosten aufgrund solcher Umstände trägt der Auftraggeber. Schadenersatz ist ausgeschlossen.
4. Haftung
Für Schäden an Zufahrten, Flächen oder Gebäuden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Flurschäden auf unbefestigten Flächen gelten nicht als Mangel. Für Absturz und Schutzmaßnahmen wie Gruben, Kanten oder offene Baukörper trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
5. Entsorgung und Materialmengen
Entsorgungsmengen sind Erfahrungswerte. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach verwogenem Gewicht laut Wiegeschein. Preise basieren auf unbelastetem Boden der Kategorie LAGA Z0 oder BM 0. Eine Bodenanalyse ist vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber bereitzustellen.
6. Schadstoffe und Sondermaterialien
Schadstoffhaltige Materialien wie Asbest oder KMF sind nicht Bestandteil eines Standardangebotes. Werden solche Stoffe festgestellt, erfolgt Ausbau und Entsorgung nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach gesonderter Vereinbarung und separater Berechnung.
7. Meisterpflichtige Arbeiten und Partnerunternehmen
Arbeiten, die eine besondere Qualifikation oder Meisterpflicht erfordern, werden nicht durch uns selbst ausgeführt. Diese Leistungen werden ausschließlich durch zertifizierte Partnerunternehmen oder Subunternehmer erbracht. Wir koordinieren diese Leistungen nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
8. Tragende Bauteile und Statik
Tragende Wände oder Bauteile werden nur nach Vorlage einer schriftlichen Bestätigung eines Statikers entfernt. Ohne diese Bestätigung erfolgt keine Ausführung. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass ein Bauteil tragend ist, wird die Ausführung sofort gestoppt. Eine Nachkalkulation bleibt vorbehalten.
9. Zusatzarbeiten
Abdichtungen, Elektroarbeiten, Rückbau von Installationen oder vergleichbare Leistungen sind nicht im Standardumfang enthalten und werden nur nach gesonderter Vereinbarung ausgeführt. Unvorhersehbare Hindernisse wie Leitungen, Fundamente, Betonreste oder Fels führen zu zusätzlichen Kosten.
10. Genehmigungen
Genehmigungen für öffentliche Flächen wie Halteverbote oder Absperrungen sind vom Auftraggeber bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich durch uns übernommen.
11. Baustelleninfrastruktur
Der Auftraggeber stellt Wasser und Strom sowie geeignete Lager und Stellflächen zur Verfügung. Container, Flächen und Gebäude sind leer und geräumt zu übergeben. Entrümpelungsarbeiten sind nicht enthalten.
12. Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn Beeinträchtigungen durch nicht vorhersehbare Bodenverhältnisse oder äußere Umstände entstehen.
13. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.