Hüpfburgverleih - Hüpfburg "Circus" mit Sir Elephant
85 €
Beschreibung
Hallo liebe Kinder , Eltern , Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bosse und Hallo an all diejenigen, die auf meine Anzeige gestoßen sind!
Herzlich Willkommen ,
Bitte beachtet die Anrufzeiten unter "Kontakt"!
Mo - Fr 17:00 bis 20:00 Uhr
Sa 10:00 bis 20:00 Uhr
schriftlich: jederzeit , Antwort kommt spätestens zu meinen oben genannten Öffnungszeiten Zeiten !
Es ist soweit , ich starte mit meinem Hüpfburgverleih & Verleih von Partyzubehör jeglicher Art.
Klar, ich fang klein an und starte mit 2 außergewöhnlichen Hüpfburgen, die vorerst ein kleines Angebot/Sortiment darstellen. Aber hey, wer weiß?
„Circus“ and „Jungle“ nenne ich meine, „anfangs“ beiden Weggefährten, die zur Vermietung stehen!
Habt ihr Bock , euren Kindergeburtstag, eure Hochzeit , eure Taufe oder egal welche Festlichkeiten anstehen, zu krönen ? N Tag der offenen Tür , beim Autohaus ? Bei einer Versicherung oder bei einer Schul- o. Kindergartenveranstaltung ? Feuerwehrveranstaltung ? Mmmhh.... gibt bestimmt einige !
Hey Freunde, ganz egal ob privat oder gewerblich !
Kein Problem. Meine Hüpfburgen haben eine Zulassungsbescheinigung und sind demnach , nach DIN Norm EN14960 zertifiziert!
Yes , höchste Sicherheit !
Sir Elephant sitzt oben auf der Hüpfburg und passt auf meinen „Circus“ und auch auf euch auf . Sofern der Mieter „Sir Elephant“ auch aufpassen lässt?!!
Auf der anderen sitzt „Sir Monkey“. Er passt nicht nur auf euch, liebe Kinder, sondern auch auf meinen „Jungle“ auf und vor allem auf seine Banane, die er einfach nicht naschen möchte, weil Sie so schön aussieht.
Also, falls ihr Bock und Spass habt, euch gemeinsam mit Sir Elephant oder Sir Monkey in ein Abenteuer zu stürzen , dann schreibt mich hier an !
Keiner der beiden ist größer als der andere ! Keiner ist stärker , keiner ist besser !
Wer hübscher und ansprechender ist ? Na das entscheidet ihr !
Ok, Jungle ist 60cm höher.
Los geht’s , auf zu den Eckdaten....
Circus & Sir Elephant
In Bunten Farben hat Circus unseren einzigartigen Sir Elephant auf dem Dach. Im Innenbereich sind Bilder zum Thema Zirkus und am Eingangsbereich mit Zirkusartisten versehen. Mit den kräftig leuchtenden Farben und Motiven kommt echtes Zirkusfeeling auf und lassen die Kinder in eine Zirkuswelt eintauchen.
Maße (LxBxH): 4,2 x 3,2 x 4,6 m
Kapazität: 7 Kinder (Empfehlung 3 - 12 Jahre)
Gewicht: 120 kg
Aufbauzeit: 12 Minuten (1 Person, besser 2)
Anschluß: 220 V - 240 V
Belastbarkeit: 300 kg
Packmaß: ca 1 X 1,20 m
(passt in jeden geräumigen Kombi)
Wenn Ihr Circus aufbauen wollt, sollte ein Platz von 3,50 m Breite und 5,50 m Länge vorhanden sein !
Circus wird vermietet mit:
- Gebläse 1,1kW (1x) (15kg schwer)
- Erdnägel (6x)
- Transportsack
- Gebrauchsanleitung
- Unterlegplane 4x5m
Preise:
Montag – Donnerstag 70 Euronen / Tag
Freitag – Sonntag (Feiertag/e) 85 Euronen / Tag
Das sind natürlich jetzt die Tagespreise Leutz. Wenn ihr sagt, ihr möchtet meine beiden Kracher für 2, 3, 4 Tage oder auch länger mieten , dann gibt’s von mir natürlich n Angebot !
NUR BARZAHLUNG bei Abholung
Neben der Knete bitte auch folgendes mitbringen:
gültigen Personalausweis mit Lichtbild
Kaution: 100 Euronen
Mietvertrag wird bei Abholung gemeinsam ausgefüllt und unterzeichnet.
Auf Wunsch biete ich auch bald einen Liefer-&Abholservice gegen Aupreis (30,-/Produkt) innerhalb umliegender 15 km an. Außerhalb von 15 km , Preis nach Absprache.
Abholstation:
Garage am Ginsterweg 12
59174 Kamen Methler
Das war´s....
Wir hören und sehen uns , bleibt gesund !!!!
Euer Liter Lippi....
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Liter-Lippi - Timo Lippmann
Hüpfburgverleih & Verleih von Partyzubehör jeglicher Art
Felheuerstraße 60
44319 Dortmund
Kontakt:
Telefon: 015126215981
E-Mail: literlippi.verleih@web.de
Steuernr.: 317/5120/5404
Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und nicht bereit.
„Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG: keine Umsatzsteuer ausgewiesen."
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für
Dienstleistungen des Kleinunternehmens Liter - Lippi - Timo Lippmann - Hüpfburgverleih &Verleih von Partyzubehör jeglicher Art, Stand (06/2022)
Timo Lippmann, Felheuerstraße 60,44319 Dortmund,015126215981, liter.lippi@verleih.de,
Stnr.:
1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Liter – Lippi -Timo Lippmann. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden. HINWEIS: Hier kommt es auf Ihren individuellen Geschäftsablauf an.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 "Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG: keine Umsatzsteuer ausgewiesen..
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen (10) % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. Gerichtsstand Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
9. Individualisiert
Mietgebühr und Kaution sind bei der Abholung in bar zu entrichten. Der Übergabe-
und Rückgabetermin ist mit dem Vermieter oben unter „Zeitraum“ vereinbart und
auch einzuhalten. Die Abholung, Auf- und Abbau sowie die Rückgabe erfolgt
durch den o.g. Mieter.
Nach 19 Abs. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig
Eigentumsvorbehalt der gemieteten Gegenstände, bleiben auch nach Bezahlung
Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im
Vertrag festgelegten Zeitraum. Das Widerrufsrecht lt.BGB findet keine Anwendung,
da es sich nicht um Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern auf die
Speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen. Der Mieter
darf das Objekt/ die Objekte, nicht an Dritte weiter vermieten oder den Gebrauch
Dritter überlassen ! Es sei denn, es wurde vertraglich vereinbart!!!
2.Benutzung/Haftung
1. Das Objekt ist / die Objekte sind gemäß Aufbauanleitung auf-und abzubauen.
2. Die Betriebshinweise und Aufbauanleitung/en sind Bestandteile dieses
Mietvertrages und müssen bei Rückgabe vollständig und unbeschädigt
zurückgegeben werden.
3. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe des Mietobjekts
den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
4. Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Objekt/ die angemieteten
Objekte, pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien, sauberen und
trockenen Zustand zurückzugeben!
5. Der Mieter verpflichtet sich , unverzüglich entstandene Schäden bei ange-
mieteten Objekten , zu melden und mitzuteilen. Unter anderem auch bei
Verlust des Objektes!
6. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber
dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für
Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen. Der Vermieter übergibt
die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand.
Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder
Folgeschäden, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung (Schlechtwetter)
entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadensersatz.
7. Werden Mietsachen, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht,
erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter
durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
8. Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht und/oder einer vom Mieter
autorisierten, volljährigen Person, betrieben und genutzt werden.
Bei der Vermietung von Mietobjekte, übernimmt der Mieter die allgemeine
Verkehrssicherungspflicht .
9. Bei Verschmutzung oder nasser Rückgabe, wird die
oben genannte Kaution, als Reinigungsgebühr vom Vermieter einbehalten!
10. Bei Beschädigungen, werden die Reperatur- oder Neuanschaffungskosten
dem oben genannten Mieter in Rechnung gestellt!
11. Bei Strombetriebenen Mietobjekten müssen diese bei Regen sofort vom
Stromkreis getrennt werden.
12. Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von
Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
13. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der
Hüpfburg / von dem Mietobjekt, eingehalten werden!
Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts.
14. Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten.
15. Schuhe sind auf der Hüpfburg verboten.
16. Spitze und scharfe Gegenstände sind verboten.(Stifte,Haarspangen,etc.)
17. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen
vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
18. Die Wände dürfen nicht zum Klettern o. als Sprungwand benutzt werden.
19. Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten
und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.
20. Die Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 für private / öffentliche und auch
gewerbliche Veranstaltungen zugelassen.
21. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und
Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietobjekte entstehen können.
22. Die Nutzung der gemieteten Objekte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
23. Die entliehenen Objekte sind nicht versichert. Der Vermieter
übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
24. Der Mieter hat das/die Mietobjekt/e in einwandfreien Zustand übernommen.
Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen.
Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe
vorhanden gewesen, können nicht annerkannt werden, wenn diese nicht in der
Mängelliste aufgeführt sind!