• Familien-/Haushaltshilfe/ Entlastung mit "Alltagsbetreuung Prima"

    VB

    Beschreibung

    Keine Drachen keine Hexen, Keine Helden , keine Feen, keine Engeln, keine Franchise, keine Vermittlung , keine Beratung .

    Keine Fantasiegestalten.

    NUR PRIMA UNTERSTÜTZUNG

    PRIMA ALLTAGSBETREUUNG UND BEGLEITUNG

    Keine Ahnung ?!

    Dann rufen Sie bei Ihre Pflege- oder Krankenkasse an , dort bekommen Sie die richtigen Informationen und die richtige Beratung.

    Professionelle Haushaltshilfe schenkt Ihnen Zeit

    Haushaltshilfe
    -Während der Schwangerschaft
    -Nach der Entbindung
    -Während einer Erkrankung
    -Nach einer Operation
    -Nach einem Unfall


    Die Krankenkasse kann bei akuter Erkrankung eines Elternteils die Kosten für eine Haushaltshilfe für "eine bestimmte Zeit übernehmen".

    Die Aufgaben der Haushaltshilfe im Sinne von SGB V sind z.B. Einkaufen, Kochen, das Kind zum Kindergarten bringen und abholen, putzen und so weiter.

    Immer vorausgesetzt, dass im Haushalt niemand sonst das Kind versorgen kann, kommt die Leistung in folgenden Situationen in Frage:

    -nach der Entbindung eines weiteren Kindes
    -bei Krankenhausaufenthalt oder Rehaaufenthalt eines Elternteils
    -bei akuter Erkrankung
    -bei Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung, aber mit Aussicht auf Besserung.
    -Auch wenn ein Partner im Haushalt lebt, der berufstätig ist, ist eine Kostenübernahme der Haushaltshilfe möglich. Das geht dann für die Zeiträume, in denen der Partner auf der Arbeit ist.

    Bei der Beantragung der Leistung muss die medizinische Notwendigkeit, der Umfang und die voraussichtliche Dauer der Haushaltshilfe ärztlich begründet und bescheinigt werden.

    Haushaltshilfe für Schwangere

    Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein steht Ihnen eine Haushaltshilfe (SGB V) zu.

    Anspruchsdauer

    Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe( SGB V) besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.


    Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im
    SGB V verankert.


    Sollten Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes, vorübergehend nicht in der Lage sein, Ihren Haushalt weiterzuführen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Die anfallenden Kosten können von Ihrer Krankenkasse übernommen.

    Anspruchsdauer

    der Anspruch besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt(begrenzt).

    Zuzahlung

    Für Schwangere werden 100 % der Kosten von der Krankenkasse getragen.
    Für Betroffene mit einem Beinbruch, Krebserkrankung oder einer anderen Diagnose werden 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen.

    Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung in Höhe von bis - 10,00 € pro Tag.


    Achtung: für privat Krankenversicherte In der privaten Krankenversicherung besteht dieser gesetzliche Anspruch grundsätzlich erst einmal nicht.

    Hier müssen Versicherte diese Leistung im Tarif eingeschlossen haben, damit eine Haushaltshilfe gezahlt wird.


    Familienfreundlichkeit ist unser Markenzeichen

    Für ein erstes Gespräch melden Sie sich unter.


    Tel: 02331-91069361

    Mobil.:01579-2478427

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    58135 Nordrhein-Westfalen - Hagen  + 39 km   Kommt zu dir
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