Haushalshilfe oder Alltagsbegleitung ohne Zuzahlung - mkb betreuung - Oberhausen und Umgebung

30 €

46147 Nordrhein-Westfalen - Oberhausen
24.03.2024

Weitere Informationen

Beschreibung

Hauswirtschaftliche Versorgung oder stundenweise Betreuung für Wesel und Umgebung Sie haben bei Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Schwangerschaft oder nach einer Operation Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung. Die Kosten werden von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Leistungen Stundenweise Betreuung

**Hauswirtschaftliche Versorgung Haushaltshilfe**

**Pflegeberatung zum Erhalt Ihres Pflegegeldes (nach § 37 Abs. 3)**

Einkaufen

Zubereitung von Mahlzeiten

Fahrten zu Ärzten, Fußpflege, Friseur etc.

Alltagsbegleitung

Alle Leistungen, die die pflegebedürftige Person oder die Angehörigen entlasten.

Bei Pflegebedürftigkeit von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5: Wir können bei Pflegebedürftigkeit nach verschiedenen Leistungsgrundlagen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Hierzu zählen der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder 40% der Pflegesachleistungen. Jeder, der einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag von 125 € im Monat. Dieses Geld soll dem Pflegebedürftigen oder dem Angehörigen Entlastung bringen. Sie können den Betrag also für die stundenweise Betreuung oder Hauswirtschaft nutzen. Wenn der Pflegegrad schon länger besteht und noch keine Leistungen genutzt wurden, spart sich dieser Betrag an. Wenn z.B. der Pflegegrad seit 5 Monate besteht, stände ein Guthaben von 625 € zur Verfügung. Das angesparte Guthaben verfällt immer am 30.06. des jeweiligen Folgejahres. Die Leistung wird von Ihrer Pflegekasse übernommen. In der Regel können wir Ihnen 2 Stunden unserer Dienstleistung pro Woche anbieten, ohne dass Sie etwas zuzahlen müssen. Ihr Pflegegeld bleibt davon unberührt.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse bei Schwangerschaft Wenn es Ihnen aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist, Ihre Hausarbeiten selbst zu erledigen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Beispiele für Kostenübernahme: Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe. Sie müssen ins Krankenhaus, zur Reha oder zur Kur. Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig mit folgender Cerclage. Sie haben frühzeitige Wehen. Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin. Sie hatten einen Unfall während der Schwangerschaft. Die Krankenkassen sind gemäß § 24h SGB V verpflichtet, die Kosten einer Haushaltshilfe zu übernehmen, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt. In dem Gesetz steht: Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Sollte Ihr Mann berufstätig sein, trifft auch die zweite Voraussetzung zu, dass keine weitere im Haushalt lebende Person die Hausarbeiten übernehmen kann. Sie erhalten die Haushaltshilfe so lange, sie sie benötigen. Sie müssen sich allerdings die Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Hebamme bestätigen lassen. Im ersten Schritt sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und ein Antragsformular für eine Haushaltshilfe anfordern. Wenn Sie Fragen zum Formular haben, senden Sie uns dieses bitte per E-Mail, wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich. Die Haushaltshilfe aufgrund von einer Schwangerschaft ist zuzahlungsfrei, die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.

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