GROSSE THULE DACHBOX / DACHTRÄGER MIETEN LEIHEN
Beschreibung
FERIEN stehen an, oder einfach nur kurz mit Kind und Kegel ins Wochenende?
„KEIN Platz - KEIN Problem!“
Gerne können Sie unsere GROSSE THULE DACHBOX mieten.
Zuladung bis max. 75kg.
!!! BITTE FOLGEN SIE GERNE DEM ACCOUNT SOMIT SIND SIE IMMER ÜBER DIE AKTUELLEN ANZEIGEN INFORMIERT !!!
Abholung nach Absprache täglich zwischen 8-18 Uhr möglich.
GROSSE DACHBOX inkl. TRÄGERSYSTEM
Es stehen verschiedene Träger zur Auswahl, sollte einer nicht vorhanden sein einfach anfragen wir versuchen diesen dann gerne für Sie zu besorgen.
Das Trägersystem ist mit 1,- € pro Tag eingerechnet.
Vermietung Pro Tag 12,- €
Freitag bis Montag 44,- €. (= 4 Tage/11€)
1 Woche 80,- € z.B. Sa. - Sa (= 8 Tage/10€)
2 Wochen 135,- € z.B. Sa. - Sa (= 15 Tage/9€)
3 Wochen 176,- € z.B. Sa. - Sa (= 22 Tage/8€)
TRÄGERSYSTEM
Es stehen verschiedene Träger zur Auswahl, sollte einer nicht vorhanden sein einfach anfragen wir versuchen diesen dann gerne für Sie zu besorgen.
Wenn zusammen mit Box gemietet wird sind die Träger mit 1,- € pro Tag eingerechnet.
Trägersystem ohne Box pro Tag 3,50 €
Reinigung der Box plus 15,- € oder Sie legen selbst Hand an.
Gerne unterstützen wir Sie auf ausdrücklichen Wunsch beim Anbringen der Box auf Ihrem Fahrzeug. Als Fahrzeugführer sind Sie jedoch voll eigenverantwortlich für eine korrekte Anbringung und Verwendung.
Bei Beschädigung oder Diebstahl haftet der Mieter im vollen Umfang.
Zur festen Reservierung 50,- € Anzahlung. Oder Mietpreis komplett falls dieser geringer ist als die Anzahlung.
Bis zwei Wochen vor Termin kostenfreie Stornierung und Rückzahlung der Anzahlung. Danach wird die Anzahlung einbehalten. Ausnahme: das Montagekit wurde individuell bestellt. Dann Einbehaltung der Anzahlung.
Kaution 150,- €
Die Miete zzgl. Kaution sind im Voraus bei Entgegennahme des Mietgegenstandes, ohne Abzug zu zahlen.
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit.
Unsere unter den rechtlichen Angaben eingestellten Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages. Bitte lesen sie diese bereits im Vorfeld.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen
Rechtliche Angaben
*Impressum*
Guido Karshüning
Starenweg 13
46414 Rhede
Mobil: (+49) 0159 014 55 071
e-Mail: gkarshue@gmail.de
*Auskunfts- und Widerrufsrecht*
Sie haben jederzeit das Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Ebenfalls können Sie Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer angegebenen persönlichen Daten mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den im Impressum angegebenen Diensteanbieter.
Wir erheben generell keine Nutzungsdaten. Wie Ihre Daten von Ebay-Kleinanzeigen erhoben und verwendet werden müssen Sie selbstständig im Ebay - Kleinanzeigen Service erfragen und auch dort klären.
*AGB*
*Mietpreis/Kaution/Reinigungspauschale*
Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis und die zu entrichtende Kaution. Die Miete zzgl. Kaution sind im Voraus bei Entgegennahme des Mietgegenstandes, ohne Abzug zu zahlen. Die Mietpreise verstehen sich ab Standort für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum, ohne Montage. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Bei Rückgabe wird eine REINIGUNGSPAUSCHALE für Box und Trägersystem, in Höhe von 15,00 € mit der Kaution verrechnet. Sie können durch eigene Reinigung diese Pauschale umgehen. Die Reinigung beinhaltet eine Reinigung von Außen und Innen. Bitte beachten Sie, dass die Oberflächen der Dachboxen evtl. in Hochglanz gehalten sind und somit eine Reinigung mit harten Schwämmen oder scharfen Putzmitteln zu Beschädigungen führen kann. Dadurch wird die Box unverkäuflich und führt zum automatischen Kauf durch den Mieter. Zur Reinigung nur warmes klares Wasser ohne Zusätze und weiche Schwämme verwenden.
*Mietzeitveränderung*
Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 5 Tage vor Ende der Mietzeit einvernehmlich verabredet werden.
*Haftung des Vermieters*
Die Haftung des Vermieters und seine möglichen Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen stehen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters gerne zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen.
*Haftung des Mieters*
Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke. Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre. Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind.
Es gilt, der Mieter, der zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, bzw. alt gegen neu.
Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einhaltung,
• der zulässigen Dachlast seines Fahrzeuges,
• der zulässigen Zuladung des gemieteten Gegenstandes,
• einer regelmäßigen Kontrolle der ordnungsgemäßen Befestigung des Mietobjekts.
Für Schäden, die durch die Befestigung oder durch die Benutzung des Mietobjekt am Fahrzeug entstehen wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
*Verbotene Nutzung*
Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt, das Mietobjekt zu verwenden,
• zum Transport von Lebewesen,
• zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
• zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
• zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten,
• zur Weitervermietung, für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
*Sicherheitshinweise*
Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten.
*Mietvoraussetzung*
Die Vermietung erfolgt nur gegen Hinterlegung einer gültigen Personalausweiskopie.
*Versicherungen*
Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ- bzw. Hausratversicherung selbstständig versichert werden.
*Reservierung, Übernahme und Rückgabe*
Reservierungen sind nur gültig für Mietobjektgrößen, nicht für spezielle Mietobjekttypen. Die Übernahme des Mietobjektes hat spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit zu erfolgen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Abbestellungen bis zwei Wochen vor Termin sind kostenfrei und es erfolgt eine Rückzahlung der Anzahlung. Danach wird die Anzahlung einbehalten. Abbestellungen bei weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn erfolgen ist eine Gebühr in Höhe des hälftigen Mietzinses zu zahlen, es sei denn, das Mietobjekt kann für den Zeitraum anderweitig vermietet werden. Die Übernahme und Rückgabe des Mietobjektes durch den Mieter erfolgt zu der vereinbarten Zeit. Sollte der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden und hierdurch ein Schadensersatzanspruch eines nachfolgenden Mieters entstehen, so haftet der Mieter für alle Forderungen und Ansprüche, die gegen den Vermieter aus nicht rechtzeitiger Bereitstellung entstehen. Zusätzlich ist für jeden Überziehungstag die fällige Tagesgebühr zu zahlen.
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Mietobjektes zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50,- Euro ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter unter Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.