Gartenhaus zu verschenken Reserviert
Beschreibung
Gartenhaus zu verschenken, muss selbst abgebaut und abtransportiert werden.
Das Gartenhaus steht in der VG-Selters.
Der Abbau kann nur zu den gesetzlichen Zeiten erfolgen.
Keine Anfragen von Firmen mit Abbau gegen Bezahlung.
Ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus. Das Verschenken erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt. Keine Rücknahme.