Fotobox inkl. Druckflat - mieten für Hochzeit, Geburtstag & Event
Beschreibung
Kurzfristig ab 200€ Mieten! Neu mit Buzzer!
Dein Event. Deine Erinnerungen. Unsere Fotobox.
Ob Hochzeit, Geburtstag, Firmenfeier oder Jubiläum – mit unserer Fotobox in Aschaffenburg und Umgebung wird jedes Lächeln festgehalten und jede Party unvergesslich!
✅ Einfache Bedienung – Knopf drücken, Spaß haben!
✅ Sofortdruck – Bilder direkt in den Händen.
✅ Individuelles Design – passend zu deinem Event.
Jetzt anfragen und dein Wunschdatum sichern!
Fotobox mieten in Aschaffenburg & Umgebung
Schreib uns direkt hier oder per
Instagram: Fotobox.aschaffenburg
Pakete:
Basic 220€
-Auf- und Abbau inklusive
-Vermietung für einen Tag
-Bilder werden ausschließlich auf USB-Stick (15€) gespeichert (kein Druck)
Standart 275€
Unser Klassiker für Hochzeiten, Geburtstage & Events
-Auf- und Abbau inklusive
-Vermietung für einen Tag
-Auf Wunsch können die Bilder trotzdem noch auf einem USB-Stick (15€) gespeichert werden
-Bis zu 300 Bilder als Ausdrucke enthalten
-Anfahrt bis 5 km kostenlos
All-in Paket 315€
-Auf- und Abbau inklusive
-Vermietung für 1 Tag
-Bis zu 300 Bilder als Ausdrucke enthalten
-Auf Wunsch können die Bilder trotzdem noch auf einem USB-Stick gespeichert werden
-Anfahrt bis 5 km kostenlos
-Lustige Accessoires kostenlos dazu mieten
-Einen Hintergrund kostenlos dazu mieten
-USB-Stick inklusive
Extras:
Lustige Accessoires zum Mieten 20 €
Foto-Hintergrund zum Mieten 15 €
Anfahrt: 1 €/km ab 63768 Hösbach (je einmal für Lieferung und Abholung)
USB-Stick: 15 €
300 zusätzliche Bilder inkl. Papierwechsel: 100 €
Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß
§ 19 UStG
Rechtliche Angaben
Moritz Hornung Dienstleistungen Moritz Hornung Fotobox Aschaffenburg Mozartstraße 4
63768 Hösbach
Kontakt
Telefon: 01749539095
E-Mail: mh.dienst@gmx.de
Wirtschaftsidentifikationsnummer
DE455100409
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: eRecht24