Fliesenschneider zu vermieten
Beschreibung
Fliesenschneider zu vermieten.
Kompletter Mietpark unter bvv-company.de
Der hochwertige, verzugsfreie Fliesenschneider mit 1200 mm Schnittlänge ist ideal für präzise Schnitte bei großen Wand- und Bodenfliesen – perfekt für Renovierungen, Neubau oder Sanierungsarbeiten. Die stabile und verwindungssteife Konstruktion sorgt für exakte Schnitte ohne Verzug. Durch die leichtgängige Führung ist ein sauberes und komfortables Arbeiten möglich, auch bei größeren Formaten.
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Mietpreise
Tagestarif: 12€/Tag
Wochenendtarif (Sa-Mo morgen): 20€
Abholung
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Zur Abholung bitte einen gültigen Personalausweis mitbringen. Der Mietpreis ist bar oder per PayPal zu entrichten
Abholung nur nach Terminabsprache.
Rechtliche Angaben
Mietbedingungen:
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Impressum:
Beratungs-, Verwaltungs- und Verleihservice M.Quintus
Inhaber: Marcel Quintus
Breslauer Straße 6
72202 Nagold
e-Mail: m.quintus@bvv-company.de
§ 1 Allgemein, Vertragsabschluss
- Diese Anzeige stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots
- Ein Mietvertrag kommt ausschließlich bei Abholung durch Unterzeichnung eines schriftlichen Mietvertrags vor Ort zustande
- Miete nur mit gültigem Personalausweis und Wohnsitz in Deutschland
- Minderjährige nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
- Mietverhältnis befristet, endet automatisch mit Ablauf der Mietdauer
- Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter
- Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform
- Keine gewerbliche Nutzung/Untervermietung
- Keine Teilnahme an Verbraucherschlichtung
- Abbildungen ähnlich
§ 2 Zahlungsbedingungen, Mietpreis, Kaution
- Miete und Kaution sind im Voraus bei Abholung in Bar, Überweisung, oder Paypal zu zahlen
- Bei Nicht- oder mangelhafter Rückgabe kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten
§ 3 Mietgegenstand - Abholung
- Abholung nur nach Terminabsprache
- Mieter prüft den Gegenstand bei Übergabe auf Mängel
- Überlassung erfolgt nur an den Mieter. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich zu
§ 4 Mietgegenstand - Benutzung
- Mieter darf die Sache nicht an Dritte überlassen oder weitervermieten, noch Dritten sonstige Rechte an der Sache einräumen
- Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden sowie Überbeanspruchung zu bewahren
- Soweit erforderlich befolgt der Mieter die Wartungs-, und Gebrauchsanweisungen (z.B. Versorgung mit Ölen, Fetten, Kraftstoffen bei technischen Geräten)
- Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden
- Mängel sind unverzüglich anzuzeigen
- Einsatz nur am vereinbarten Einsatzort
§ 5 Mietgegenstand - Rückgabe
- Rückgabe nach Terminabsprache
- Rückgabe in ordnungsgemäßen Zustand
- Mieter trägt die Kosten für Schäden und Mängel durch unsachgemäßen Gebrauch
- Bei Überschreitung der Mietdauer schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung
- Nach 72 Stunden ohne Rückgabe wird der Vermieter von einer Unterschlagung ausgehen und Strafanzeige erstatten
§ 6 Haftung des Vermieters
- Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist Haftung auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt
- Keine Haftung für anfängliche Mängel bei leichter Fahrlässigkeit. Ausnahmen: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit/Produkthaftung
- Eine weitergehende Haftung besteht nicht
§ 7 Haftung des Mieters
- Mieter haftet während der Mietzeit für Schäden, Verlust oder Diebstahl, soweit er dies zu vertreten hat
- Keine Haftung für Schäden durch bestimmungsgemäßen Gebrauch
- Mieter informiert den Vermieter unverzüglich über Schäden
- Bei Diebstahl/Verlust muss der Vermieter sofort Anzeige bei der Polizei erstatten
§ 8 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht