Ferienwohnung im Herzen Backnangs - 2 Zimmer
85 €
Beschreibung
Ferienwohnung in Backnang – zentral & komfortabel
Moderne und gepflegte 2-Zimmer-Ferienwohnung (ca. 42 m²) in zentraler Lage von Backnang. Die Wohnung ist komplett ausgestattet und bietet Platz für bis zu 2 Personen. Bettwäsche und Handtücher sind inklusive. Vor jeder Anreise wird die Wohnung gründlich gereinigt und frisch vorbereitet.
Ausstattung & Konditionen:
- 2 Zimmer, komfortabel für 2 Personen
- Doppelbett
- Voll ausgestattete Küche mit Herd, Kühlschrank, Kaffeemaschine und Kochutensilien
- Badezimmer mit Dusche und WC
- TV
- Kostenfreies WLAN
- Kostenloser Privatparkplatz direkt am Haus
- Handtücher und Bettwäsche vorhanden
- Nichtraucherwohnung
- Haustiere nicht erlaubt
- Check-in nach Absprache, ab 15:00 Uhr
- Check-out bis 10:00 Uhr
Preise:
- 85 € pro Nacht
- Endreinigung einmalig 45 €
- Mindestaufenthalt: 2 Nächte
- Zahlung bei Anreise in bar gegen Quittung
- WLAN, Parkplatz, Bettwäsche, Handtücher sowie sämtliche Nebenkosten sind im Preis enthalten
- Stornierungen bis 7 Tage vor Anreise sind kostenfrei
- Bei späteren Stornierungen werden 50 % des Gesamtmietpreises (ohne Endreinigung) berechnet
- Verfügbar nach Absprache, bitte kontaktieren Sie mich über die Nachrichtenfunktion
Lage:
Die Ferienwohnung liegt zentral in Backnang in der Aspacher Straße. Die Innenstadt mit Restaurants, Cafés und Einkaufsmöglichkeiten ist bequem fußläufig erreichbar. Ein Supermarkt liegt nur etwa 10 Gehminuten entfernt. Der Bahnhof Backnang ist ebenfalls schnell erreichbar und bietet gute Verbindungen in die Region Stuttgart. Die Wohnung eignet sich hervorragend für einen entspannten Aufenthalt in Backnang sowie Ausflüge nach Stuttgart, in den schwäbischen Wald und in die gesamte Region.
Rechtlicher Hinweis:
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu touristischen und privaten Aufenthaltszwecken. Eine gewerbliche Nutzung sowie Veranstaltungen und Partys sind nicht gestattet. Die Vermietung erfolgt als private Ferienwohnungsvermietung nach den Bestimmungen des § 535 BGB.