Dachbox Dachträger und Fahrradträger mieten - zu vermieten leihen
3 €
Nur AbholungBeschreibung
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CLEVER MIETEN STATT TEUER KAUFEN
Vermietung von Dachboxen, Dachträgern, Fahrradträgern, Heckboxen und Zubehör
Dachbox inkl. Dachträger
Praktisches Befestigungssystem für eine schnelle und sichere Montage ganz ohne Werkzeug
Leichtes Öffnungssystem zum einfachen und schnellen Be- und Entladen
Zentralverriegelung mit Sicherheitsschloss (Schlüssel nur bei korrekter Verriegelung herausziehbar)
Verstärkter Boden für optimale Stabilität
Aerodynamisches Design im eleganten Schwarz
75kg Zuladung
Dachträger für verschiedene Modelle verfügbar: offene oder integrierte Reling, normales Dach oder Befestigungspunkte.
Mietpreise:
Dachbox M + Dachträger: 1 Woche 40€ - jeder weitere Tag 4€
nur Dachbox OHNE Träger: 1 Woche 30€ - jeder weitere Tag 3€
Dachbox L + Dachträger: 1 Woche 45€ - jeder weitere Tag 4€
nur Dachbox OHNE Träger: 1 Woche 35€ - jeder weitere Tag 3€
Dachbox XL + Dachträger: 1 Woche 55€ - jeder weitere Tag 5€
nur Dachbox OHNE Träger: 1 Woche 45€ - jeder weitere Tag 4€
Dachbox XXL + Dachträger: 1 Woche 65€ - jeder weitere Tag 6€
nur Dachbox OHNE Träger: 1 Woche 55€ - jeder weitere Tag 5€
nur Dachträger: 1 Woche 25€ - jeder weitere Tag 2€
Keine Kaution
Fahrradträger für das Dach Thule ProRide und UpRide
Ein aufrechter Fahrradträger für möglichst schnelles und bequemes Aufladen – für Fahrräder bis zu 20 kg.
Dank dem einzigartig gestalteten Rahmenhalter und der Aluschiene lassen sich die Fahrräder schnell und einfach aufladen.
Der Drehmomentbegrenzer gibt ein deutliches Signal, wenn das Fahrrad richtig befestigt ist.
Die clever gestalteten Radhalter fixieren die Räder mit diagonalen Felgenhaltebändern und verhindern so ein Wackeln während des Transports.
Dank des einfachen, werkzeuglosen Wechsels des Fahrradträgers von einer Seite auf die andere kann das Fahrrad von beiden Seiten des Fahrzeugs aus aufgeladen und gesichert werden.
Abschließbar - zum Sichern des Fahrrads am Fahrradträger und des Fahrradträgers am Dachträger
Zuladung 20 kg pro Fahrradträger
Kompatibel mit Steckachsen
Passend für Dachträger mit T-Nuten
Mietpreise:
1 Fahrradträger inkl. Dachträger: 1 Woche 30€ - jeder weitere Tag 3€
2 Fahrradträger inkl. Dachträger: 1 Woche 40€ - jeder weitere Tag 4€
3 Fahrradträger inkl. Dachträger: 1 Woche 50€ - jeder weitere Tag 5€
Fahrradträger auch OHNE Dachträger zu vermieten:
1 Fahrradträger 1 Woche 20€ - jeder weitere Tag 2€
2 Fahrradträger 1 Woche 30€ - jeder weitere Tag 3€
3 Fahrradträger 1 Woche 40€ - jeder weitere Tag 4€
Keine Kaution
Fahrradträger für die Anhängerkupplung Thule Euroride
Schnelle Montage des Fahrradträgers dank praktischem Befestigungsgriff
Zugang zum Kofferraum selbst bei montierten Fahrrädern dank Abklappmechanismus mit Handgriff
Fahrräder werden mit stabilen Rahmenhaltern am Fahrradträger befestigt
Befestigung der Räder mit weichen Haltebändern
Ein Schloss sichert die Fahrräder mithilfe der abschließbaren Knebelmutter am Fahrradträger
Max. Gewicht pro Fahrrad 20 kg
Geignet für Kinderfahrräder
Abklappbar (auch mit Fahrrädern)
Mietpreis: 1 Woche 30€ - jeder weitere Tag 3€
Keine Kaution
Reservierungsanfragen bitte schriftlich über Kleinanzeigen, Whatsapp +49175 35 444 25 oder Email
Hilfe bei der Montage, Demontage und Einweisung inklusive.
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Unsere Kontaktdaten, Abholadresse sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter Rechtliche Angaben.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG
Dachboxvermietung Sauerland
Seel GmbH
Mescheder Str. 55
59846 Sundern
Deutschland
Vertreten durch:
Eugen Seel
Kontakt:
Telefon: +49(0)175/3544425
Registereintrag:
Eintragung im Registergericht: Arnsberg
Registernummer: HRB 15276
Finanzamt: Arnsberg
Steuernummer: 303/5728/1035
Ust-IdNr.: DE367110603
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG wird die Mehrwertsteuer auf der Rechnung nicht ausgewiesen.
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von Seel GmbH (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Die beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3) WIDERRUFSRECHT
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
4) ÜBERLASSUNG DER MIETSACHE
4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt nach Absprache mit dem Vermieter grundsätzlich per Abholung in der Mescheder Str. 55, 59846 Sundern.
4.2 Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch den Mieter vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Sofern der Mieter noch nicht volljährig ist, kann der Vermieter die Überlassung der Mietsache von einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Mieters abhängig machen.
4.3 Sofern der Mieter die Mietsache nicht persönlich, sondern durch einen von ihm beauftragten Dritten abholen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die Identität des Dritten mitzuteilen. Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch einen Dritten vor, die Identität des Dritten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
5) MIET-, ZAHLUNGS- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert angegeben.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache.
5.3 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
- Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, Vorkasse, PayPal oder Barzahlung bei Abholung.
5.4 Stornierungen:
bis 14 Tage vor Buchungsbeginn: Vollständige Rückerstattung des Mietpreises
bis 7 Tage vor Buchungsbeginn: Erstattung von 50 % des Mietpreises
bei Stornierung weniger als 7 Tage zum geplanten Buchungstermin gibt es keine Rückerstattung!
6) KAUTION
6.1 Es wird keine Kaution erhoben.
6.2 Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, beschädigt oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so wird durch eine Partnerwerkstatt ein Kostenvoranschlag zur Deckung des Schadens erstellt, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Bei irreparablen Schäden wird der Neupreis der Mietsache fällig!
7) GEBRAUCH DER MIETSACHE, GEBRAUCHSÜBERLASSUNG AN DRITTE
7.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
8) OBLIEGENHEITEN DES MIETERS
8.1 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
9) ÄNDERUNGEN AN DER MIETSACHE
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen.
9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
10) ERHALTUNGSPFLICHT DES VERMIETERS, RECHTE DES MIETERS BEI MÄNGELN
10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
10.3 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
11) HAFTUNG
11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
11.2 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters bei evtl. entstehenden Beschädigungen durch Hilfe bei der Montage ausgeschlossen.
12) VERTRAGSLAUFZEIT, BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES
12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird vertraglich festgehalten.
12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
12.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
13) RÜCKGABE DER MIETSACHE
13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
13.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
14) ANWENDBARES RECHT
14,1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15) ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
15.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
15.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.