- Wohnfläche 91 m²
- Zimmer 4
- Schlafzimmer 2
- Badezimmer 1
- Etage 2
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Baujahr 1962
- Hausgeld 275 €
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Einbauküche
- Badewanne
- Gäste-WC
- Altbau
- Keller
Standort
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Diese familiengerechte 4-Zimmer-Wohnung im 2. OG könnte schon bald Ihr neues Zuhause sein! Die Wohnung befindet sich in einer gepflegten Anlage in hervorragender Wohngegend. Die gut durchdachte Raumaufteilung macht es für Familien einfach, sich schnell einzugewöhnen.
Der weitläufige Flur verfügt über einen integrierten Einbauschrank und bietet zusätzlichen Stauraum.
Das zeitlose Badezimmer ist neben einer Badewanne auch mit einer separaten Dusche ausgestattet. Das Fenster sorgt für angenehmes Tageslicht und eine optimale Durchlüftung.
Das WC ist vom Bad getrennt, dies sorgt für Flexibilität im Alltag.
Die freundliche Küche überzeugt durch ihre Geräumigkeit und eine große Arbeitsfläche. Das Tageslicht bietet ideale Bedingungen zum Zubereiten von Speisen und die funktionale Durchreiche verbindet Kochen und Servieren nahtlos.
Das Wohnzimmer verströmt durch das Mosaikparkett und den Rundbogen eine besondere Gemütlichkeit. Durch die Fülle an Tageslicht wird eine natürliche und harmonische Raumatmosphäre geschaffen.
Der direkte Zugang zur Loggia erweitert den Wohnbereich nach draußen und lädt zum Entspannen an der frischen Luft ein.
Das Kinderzimmer ist lichtdurchflutet, perfekt zum Spielen und Lernen. Die ruhige Lage garantiert auch hier einen erholsamen Schlaf. Alternativ eignet sich das Zimmer auch hervorragend als Büro- oder Gästezimmer.
Das ruhig gelegene Schlafzimmer bietet ausreichend Platz für ein großes Bett und zusätzliche Möbel. Hier finden Sie die Entspannung und den Komfort, den Sie für eine erholsame Nacht benötigen.
Lage:
Die Wohnung befindet sich im Ortskern von Laufen, im wunderschönen Landkreis Berchtesgadener Land.
Der Ort liegt an der Grenze zu Österreich. Der Alpenfluss Salzach zieht die Grenze zwischen den beiden Ländern. Das schöne Salzburg ist etwa 17 km entfernt. Die Stadt Laufen bietet eine perfekte Ausgangslage zu zahlreichen Wanderungen oder Fahrradtouren. Auch die berühmte “Stille-Nacht-Kapelle” lädt zu einem Spaziergang ein.
Wer doch einmal in das Stadtleben eintauchen möchte, findet unweit von Laufen die Städte Freilassing, Salzburg und Bad Reichenhall. Diese sind in nur wenigen Minuten mit dem Auto, Bus, Rad oder der Bahn zu erreichen.
* Lage Ihrer Wohnung: In wenigen Fußminuten erreichen Sie diverse Einkaufsmöglichkeiten. Auch Ärzte, Kindergärten und Schulen sowie Restaurants sind in unmittelbarer Nähe. Die Lage bietet eine optimale Ausgangslage für die Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Energie & Heizung
Effizienzklasse B
Energieverbrauch: 86,2 kWh
Verbrauchsausweis vorhanden und kann eingesehen werden.
Rechtliche Angaben
Impressum
Versicherungs- & Finanzmakler, Finanzfachwirt (FH)
Helmut Ratzesberger
Hermannstädter Str. 2
83395 Freilassing
Tel.: 08654/66587
Fax: 08654/69280
E-Mail: info@ratzesberger.de
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Helmut Ratzesberger (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Landratsamt BGL Salzburger Str. 64 83435 Bad Reichenhall
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-ADQ6-L9ZSO-01 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-155-BE9D-41 (für § 34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-155-QH1S-94 (für § 34i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.