*KAUFANGEBOT* Zweifamilienhaus

259.000 €

  • Wohnfläche 213 m²
  • Zimmer 6
  • Schlafzimmer 5
  • Badezimmer 2
  • Grundstücksfläche 575 m²
  • Haustyp Mehrfamilienhaus
  • Etagen 2
  • Baujahr 1957
  • Provision Mit Provision
  • Online-Besichtigung Nicht möglich
    • Terrasse
    • Gäste-WC
    • Keller
    • Garten/-mitnutzung

    Standort

    Schafstallweg 22, 29336 Niedersachsen - Nienhagen

    Beschreibung

    **Objektbeschreibung:**

    Zum Verkauf steht dieses solide Zweifamilienhaus im beleibten Ort Nienhagen der dem Landkreis Celle angegliedert ist. Aus einem im Jahre 1957 gebauten Einfamilienhaus entstand durch einen Anbau im Jahr 1976 ein Zweifamilienhaus in massiver Bauweise. Rund 213 m² Wohnfläche verteilen sich auf zwei Etagen.

    Diese Kaufofferte ist sowohl zur Eigennutzung als auch als Kapitalanlage geeignet.

    In den zurückliegenden Jahren erfolgten verschiedenste Modernisierungsmaßnahmen:

    Elektroinstallation Teilsanierung 2015

    Heizung Gas Brennwert 2014

    Bäder 2013 / 2019

    Die Lage sowie die weiten Ausstattungsmerkmale wie z.B.:

    Die Nebengebäude sowie das Kellergeschoss.

    Lassen die Immobilie zu einer interessanten Kaufofferte werden.

    **Ausstattung:**

    Objektart: Zweifamilienhaus

    Baujahr: 1957 - Erweiterung 1976

    Wohnfläche: ca.213 qm (inkl. Terrassen 50%)

    Nutzfläche: ca.130 qm

    Grundstücksgröße: ca. 575 qm nach Teilung

    Wohngeschosse: 2

    Garage: ja

    Bäder: 2 + WC

    Heizung: Gas Brennwert

    Fenster: ISO 2-Fach 1976

    Böden: Fliesen

    Bedachung: Satteldach

    Terrasse: Balkon/Terrasse

    **Lage:**

    Das offerierte Kaufobjekt befindet sich in der Gemeinde Nienhagen, im Landkreis Celle und hält durch seine Infrastruktur, alle nötigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs vor. Stetig am Wachsen erfährt der Ort Nienhagen immer mehr an Beliebtheit. Das Landschaftsbild ist regional geprägt mit beschaulichen Dörfern, von Wiesen und Feldern. Naturliebhaber kommen bei Ausflügen in der Region absolut auf ihre Kosten. Dank der guten umfassenden Sportförderung ist Nienhagen das Sportdorf Nummer 1 im Landkreis Celle. Insgesamt bietet Nienhagen ca. 50 Vereine zu fast allen Interessen, Hobbys und Liebhabereien. Die Region bietet demnach eine Mischung aus Erholung, Kultur und Aktivitäten an. Die Gastronomie lässt ebenfalls keine Wünsche offen und besticht durch Varianz. Täglich frisch versorgt mit einem ortsansässigen Edeka, Bäcker und kleinen Hofläden, ohne weite Strecken zulegen zu müssen. Strecken zulegen zu müssen. Günstig gelegen zwischen der Bundesstraße 3 sowie der Bundesstraße 214 ist eine schnelle Erreichbarkeit der Celler Innenstadt mit nur knapp 11 km sowie der Landeshauptstadt Hannover in nur ca. 30 Minuten mit dem Auto gegeben. Mit drei Kindertagesstätten sowie der Grundschule Nienhagen werden bereits die Kleinsten optimal betreut. Weiterführende Schulen befinden sich im nahegelegenen Celle oder auch Wathlingen. Der Ort Nienhagen spricht durch Charme, Vielfalt so wie der ruhigen Lage der Immobilie nicht nur kleine Familien als mögliche Erwerber an.

    **Sonstiges:**

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1.Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat. 2.Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden. 3.Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder vermietung bleiben vorbehalten. 4.Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt. 5.Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. 6.Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. 7.Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt /vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. 8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. 9.Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

    **Courtage:**

    Provision für Käufer: 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Die Courtage in Höhe von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Mit dem Verkäufer wurde eine Provisionszahlung in gleicher Höhe vertraglich vereinbart.

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