⭐mieten⭐ Makita Winkelschleifer GA9020R ø 230 mm Flex
Beschreibung
Sie haben ein konkretes Projekt vor Augen?
Ihnen fehlt das passende Werkzeug?
Dann nutzen Sie meinen Service: **mieten statt kaufen!**
Ich biete hier nachstehenden Makita Winkelschleifer GA9020R zur Vermietung an.
Mietpreis:
- € 14,00 Tagesmiete
- € 24,00 Wochenendtarif (Freitagabend ab 16 Uhr bis Montagvormittag 10 Uhr)
- € 48,00 Woche (5 aufeinanderfolgende Tage)
- Kaution € 50,00 (nur Barzahlung möglich)
Der jeweilige Mietpreis + die Kaution sind bei Abholung zu hinterlegen.
Die Vorlage eines Personalausweises bei Abholung ist erforderlich.
Nach Beendigung der Mietzeit muss das Gerät im funktionsfähigen und gereinigten Zustand zurückgegeben werden.
Für nicht gereinigte Geräte bei der Rückgabe werden 15,00€ Reinigungsgebühr berechnet.
Mietumfang:
1 x Makita GA9020R, inkl. Schutzhaube & Seitengriff
1 x Werkzeugkoffer mit Montagschlüssel
Weiteres Zubehör an Trennscheiben für Stahl oder Beton erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Technische Daten Makita Winkelschleifer GA9020R:
Betriebsart: Netzbetrieb, 230 V
Leistungsaufnahmen(W): 2.200
Max. Leerlaufdrehzahl (min-1): 6.600
Max. Schleifscheiben-ø (mm): 230
Max. Schnitttiefe (mm): 68
Spindelgewinde: M14
Bohrung (mm): 22,23
Gewicht (kg): 5,8
Winkelschleifer mit sehr robustem Gehäuse für den harten Baustelleneinsatz
Gummiauflagen schützen das Gehäuse
Mit Sanftanlauf
Anti-Restart-Funktion verhindert ungewolltes Anlaufen nach Spannungsunterbrechung
Mit Superflansch
Seitengriff, 3 x 90° einsetzbar
Sie suchen andere, oder weitere Geräte zur Miete?
www.fairleihbar-owl.de
Sprechen Sie mich gerne an.
Telefonisch: 0151 28149264
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Rechtliche Angaben
Impressum
gemäß § 5 DDG
FAIRLEIHBAR
Bernhard Bathe
Milser Heide 15
33818 Leopoldhöhe
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
nach §27a Umsatzsteuergesetz:
UST-IdNr.: DE 339679553
Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Verschleißteil- und Reinigungskosten.
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir
keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
Die Abrechnung erfolgt nach § 19 Abs. 1 S. 1 UStG ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis.